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Und dann in dieser Woche wieder ein „aktueller“ Wochenspiegel über die Beiträge und Hinweise der letzten Woche, ich darf ja nach der Augen-Op wieder schauen. Aber nur bis Mittwoch. Dann ist das zweite Auge dran :-).
Dies Woche ist man in den sozialen Medien, vor allem auf Facebook, mal wieder überschwemmt worden von „Erfolfmeldungen“ betreffend Eintragungen in die sog. Focus-Liste der besten Rechtsanwälte Deutschlands. Na ja, was ich von dieser Liste halte, habe ich ja schon mehr als 10 Jahren in einem Blogbeitrag (vgl. hier Die spinnen, die vom Focus…., oder: Was man mit 7.500 € alles machen kann) gesagt. Daran hat sich nichts geändert. Wenn man weiß und miterlebt, wie die „Nominierungen“ für die Liste zustande kommen, damm ist m.E. eine gewisse Skepsis berechtigt. Ich will ja nun den Kollegen, die im Ranking auftauchen, die Freude nicht nehmen und es sind ja auch einige Gute dabei, die man kennt, aber einige kennt man nun gar nicht. Aber egal, ist ja nur meine Meinung. Und wenn es hilft, damit Werbung zu machen. Mir würde es nicht helfen, sondern mich würde es „irritieren“ 🙂 .
Dann jetzt aber zu den Beiträgen der letzten Woche. Das waren:
- BGH: Keine Urheberrechtsverletzung und keine Ansprüche des Fotografen wenn eine Fototapete auf der Abbildung von Räumlichkeiten im Internet zu sehen ist
- OVG Schleswig-Holstein: Bei YouTube veröffentlichte Dashcam-Aufnahmen müssen vom Uploader verpixelt werden so dass Personen und KfZ-Kennzeichen nicht zu erkennen sind
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Datenschutz und Datensicherheit beim digitalen Euro
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OLG München: Außerordentliche Kündigung eines Vorstands wegen Weiterleitung sensibler E-Mails an private Adresse
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Völlige Entsagung
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Sozialgericht: Asylbewerber müssen mit Karte zahlen
- Nach schwerem Autounfall – Muss unangeschnallte Beifahrerin in Opfer-Fahrzeug mithaften?
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Dem Staat gehört nun ein Bordell
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Intimbehandlung ist keine Kassenleistung
- und aus meinem Blog: Strafe III: Verfahrensverzögerung in der Revision, oder: LG bummelt, GBA arbeitet schnell