Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Vergütungsvereinbarung des Pflichtverteidigers, ja oder nein?

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Die Frage vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Vergütungsvereinbarung des Pflichtverteidigers, ja oder nein?,  hat dann keine Lösungsvorschläge gebracht – waren wahrscheinlich alle auf dem StV-Tag in Bremen 🙂 . Nun, ich hatte ja auch darauf hingewiesen, dass ich die Frage selbst nicht gelöst hatte. Nein, ich hatte mir Hilfe bei meinem Co-Autor aus dem RVG-Kommentar geholt und habe danach dem Kollegen geschrieben:

Hallo, ich habe die Frage inzwischen mit Herrn Volpert diskutiert, der für den Bereich im Kommentar zuständig ist. Er meint:

„1. Muss ich eine Vergütungsvereinbarung in der Form des § 3a RVG mit dem Mandanten abschließen, wenn ich von diesem einen Zuschuss zu den Pflichtverteidigergebühren erbitte, der unterhalb der Anrechnungsgrenze des § 58 Abs. 3 S. 3 RVG bleibt?

Die Frage wird mE zumindest mit im Kommentar § 52 Rn. 5 – 10 beantwortet. Eine Vergütungsvereinbarung muss der Pflichtverteidiger mE nicht schließen, um Zahlungen vom Mandanten verlangen zu können. Schließt er aber eine ab, gelten die Beschränkungen aus  § 52 RVG nicht. Schließt er keine ab, gilt § 52. WV-Gebühren können dann nur unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 verlangt werden.

Wenn der Zuschuss unter den Pflichtverteidigergebührenbleibt, ist er zwar der Staatskasse anzuzeigen, aber nicht anzurechnen, § 58 Abs. 3 RVG.

2. Falls ja, ändert sich die Beurteilung, wenn der Zuschuss so niedrig ausfällt dass ausschließlich die Wahlverteidigermittelgebühr oder eine Gebühr unter Berücksichtigung des § 14 RVG erreicht ist?

Erledigt, weil er keine Vereinbarung schließen muss.

3. Wenn der Mandant freiwillig ohne Vergütungsvereinbarung in der Form des § 3 a RVG einen Zuschuss leistet, so dass unter Addition der Pflichtverteidigergebühren nicht die Grenze der Wahlverteidigermittelgebühr unter Berücksichtigung des § 14 RVG erreicht ist, hat er dann einen Rückforderungsanspruch. Siehe Ziffer 1. Ohne Vereinbarung können jegliche Wahlverteidigergebühren nur unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 RVG gefordert werden (Komm. § 52 Rn. 5, 10). Wird der Mandant also nicht freigesprochen und hat keinen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse, muss die Feststellungsentscheidung durch den Rechtspfleger getroffen werden, vgl. die Komm. zu § 52 RVG. Ohne können dann WV-Gebühren nicht gefordert werden.“

Siehe Ziffer 1. Ohne Vereinbarung können jegliche Wahlverteidigergebühren nur unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 gefordert werden (Komm. § 52 Rn. 5, 10). Wird der Mandant also nicht freigesprochen und hat keinen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse, muss die Feststellungsentscheidung durch den Rechtspfleger getroffen werden, vgl. die Komm. zu § 52 RVG. Ohne können dann WV-Gebühren nicht gefordert werden.“

Und da der Kommentar Burhoff (Hrsg.) RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. nun schon so oft erwähnt ist: Hier geht es zum Bestellformular <Werbemodus> aus.

41. StV-Tag in Bremen: „Schrei nach Strafe“, die Ergebnisse, oder: Münster, wir kommen

So, das Wochenende mit dem 41. StV-Tag in Bremen liegt hinter uns.  Eine in meinen Augen beachtliche Zahl von rund 800 Strafverteidigern – ich kann mich daran erinnern, dass es schon mal so viele waren – hat sich am Wochenende in Bremen getroffen. Eine – wie ich fand – wie immer interessante Veranstaltung, gut organisiert in einem recht schönen Congress-Centrum der kurzen Wege.

Der StV-Tag ist immer wieder eine Gelegenheit – um (alte) Kollegen/Freunde – wieder zu treffen und sich mit ihnen auszutauschen. Er hat manchmal so ein wenig den Touch eines Familientreffens – „Alle Jahre wieder auf dem StV-Tag“. So auch in Bremen – und bei einer so großen Teilnehmerzahl findet man viele – alte (nicht unbedingt an Jahren 🙂 ) Kollegen wieder. So auch ich. Und ich habe mich gefreut, sie wieder zu treffen. Und man freut sich auch, wenn man junge (ebenfalls nicht unbedingt an Jahren 🙂 ) Kollegen trifft/kennenlernt, um sich auch mit ihnen auszutauschen.

Und dafür gab es dann ja auch genügend Gelegenheit. Entweder am Eröffnungsabend, in den Pausen am Samstag oder Samstagabend bei der Abendveranstaltung. Allerdings muss ich einräumen. Da habe ich „geschwänzt“ und bin mit eine paar „ganz alten Freunden“ nicht auf der „Tanzparty“ gewesen. Da war dann nach dem etwas anstrengenden  Freitagabend 🙂 der „Schrei nach Bett“ größer/lauter als der Schrein nach Party.

Ach so: Gearbeitet worden ist natürlich auch, und zwar in den Arbeitsgruppen, die dann auch sehr schnell ihre Ergebnisse stattgefunden haben. Die und noch viel mehr – wie z.B. eine Bremer Erklärung der Strafverteidiger – findet man hier. M.E. schon ganz interessant und es ist zu wünschen, dass das ein oder andere in Gesetzesvorhaben Eingang findet.

Nach dem Strafverteidigertag ist immer vor dem Strafverteidigertag. Und – so wie man hört – findet der 42. StV-Tag 2018 in Münster statt. Da kann ich dann rufen: Kommt alle nach Münster – ich bin schon da 🙂 . Oder: Im nächsten Jahr in Münster 🙂 .

„Geiz ist geil“, oder: Schnäppchen bei Burhoff

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Ich weiß, Werbung im Blog ist nicht gern gesehen. Aber manchmal muss es sein und irgendwovon muss der Mensch ja leben 🙂 . Daher jetzt mit diesem Posting ein reines Werbeposting. Wer Werbung nicht mag/will, muss also gar nicht weiter lesen.

Hinweisen möchte ich auf eine Sonderaktion des ZAP-Verlages, die derzeit läuft. Vielleicht hat ja der ein oder andere Kollege/die ein oder andere Kollegin Interesse an einem Schnäppchen.

Bei den Verlagen sammeln sich im Laufe des Jahres, u.a. aus Rückgaben von Büchern, immer eine ganze Reihe von Exemplaren mit kleinen Mängeln an, die dann kostengünstig abgegeben werden (müssen). Dazu gibt es vom ZAP-Verlag nun ein m.E. ganz besonderes, interessantes Angebot, das auch noch in einem Faxmailing vorgestellt werden wird. Für die Bezieher meines Newsletters aber heute dann schon eine Vorabinformation.

Der ZAP-Verlag bietet drei meiner Strafrechtstitel zu günstigen Sonderpreisen an. es handelt sich um sog. „Mängelexemplare“, also vornehmlich um Exemplare aus Retouren. In den Büchern steht alles drin, aber es kann sein, dass z.B. der Schutzumschlag fehlt o.Ä.

Es handelt sich um folgende Titel:

Sonderaktionen laufen im Übrigen auch noch für:

Wer (jetzt schon) bestellen und sich seine Exemplare sichern möchte, einfach beim Bestellformular die entsprechenden Bücher eintragen. Ich gehe, wenn nichts anderes vermerkt ist, bei eingehenden Bestellungen davon aus, dass Mängelexemplare gewünscht sind. Ich bitte um Verständnis, dass für die Lieferung aus diesem Sonderangebot kein Rückgaberecht besteht.

Werbemodus aus 🙂 .

Das tut gut, oder: Unerwarteter/unerwartetes Dank/Lob

entnommen openclipart.org

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Das tut gut, was ich da gerade in einer Email gelesen habe und daher will ich dazu – außerhalb der normalen „Berichterstattung“ – gleich mal bloggen. Das zeigt, wie sehr ich mich gefreut habe.

Anlass für die an mich gerichtete Email war die Abbestellung eines meiner Newsletter auf der Homepage „Burhoff-Online“ durch einen Abonnenten. Für den Abbestellenden gibt es dann immer – automatisch – eine Antwort, in der ich nach dem Grund für die Abbestellung frage, schon um ggf. den Service noch verbessern zu können.

Und auf die Frage habe ich dann jetzt folgende Antwort bekommen:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich habe den Newsletter abbestellt, weil ich mit Ablauf des pppp. in den Ruhestand versetzt werde.

Ich möchte mich auf diesem Weg noch einmal ganz herzlich bei Ihnen bedanken: Sowohl Ihre Bücher als auch der Newsletter haben mir in meiner beruflichen Praxis als Strafrichter sehr geholfen und so manches Problem schnell und vor allem überzeugend gelöst!

Ich wünsche Ihnen noch viele gesunde Jahre, eine ungebrochene Schaffenskraft, Freude an der Arbeit und im persönlichen Bereich Glück und vor allem Zufriedenheit.

Auch als „Rentner“ werde ich mich des Öfteren auf Ihrer Homepage tummeln und den Newsletter an meine private E-Mail-Adresse abonnieren.

Herzliche Grüße aus pppppp.“

Wie gesagt: Hat mich dann sehr gefreut, weil der Response auf meine Fragenpp. doch recht spärlich ist. Und dann auch noch das Lob und der Dank – eines richterlichen Kollegen…. 🙂 .

Meine Top-Twenty-Beiträge 2016 – Gina-Lisa Lohfink schlägt Fischer, den Facebook-Vorsitzenden und auch Poliscan-Speed

 © kikkerdirk - Fotolia.com

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Am ersten Tag des Neuen Jahres wünsche ich im ersten Posting 2017 allen Lesern und Followern meines Blogs ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr. Ich verspreche auch in diesem Jahr: Den „BOB“ wird es auch 2017 geben – wenn der liebe Gott mich lässt. Ich hoffe auf viele interessante Entscheidungen, die dann zu vielen interessanten Postings führen. Und ich habe wieder keinen Zweifel: „Die Justiz wird es auch 2017 schaffen“. 🙂

Das erste Posting des neuen Jahres ist dann – wie auch in den vergangenen Jahren – dem Rückblick auf das gerade abgelaufene Jahr gewidmet. Es bleibt dabei – und ich wiederhole jetzt das, was ich schon 2015 und 2016 geschieben habe: „Das Jahresende und/oderder Jahresanfang ist die Zeit der Rückblicke, privat und auch beruflich. Und daher auch in Blogs, in denen in diesen Tagen an vielen Stellen Rückschau gehalten wird. So daher dann heute auch bei mir und da bietet sich eben der Neujahrstag an. So ganz ist man ja aus dem alten Jahr noch nicht raus und so ganz noch nicht im neuen Jahr drin. Und man weiß ja nicht, was das neue Jahr bringt, da schaut man vielleicht lieber noch mal zurück. Da weiß man ja, was man hatte“.

Daher dann jetzt die Top-Twenty der Postings aus dem Jahr 2016, meinen privaten Rückblick hatten ich ja gestern schon schon unter Mein (persönlicher) Jahresrückblick – mit Ausblick: Es bleiben die „Prinzessin“ und meine Bücher. Der 2016-er Rückblick müsste so passen. Ich hatte nämlich auch in diesem Jahr wieder das Problem mit der Blog-Statistik. Die schöne von JetPack steht nach wie vor nicht zur Verfügung. Und im Laufe des Jahres musste ich dann noch ein anderes Statistik-Tool aufspielen. So hatte ich auch für 2016 nur einen Überblick für einige Monate zur Verfügung, was ich aber dann mal mit dem Ranking meiner Beiträge im Jahresranking bei JuraBlogs abgeglichen habe. Und das ergibt dann folgende Tabelle:

Top-20-Posts 2016

1.Gina-Lisa Lohfink – und was kommt jetzt noch?24.08.2016
2.Mal wieder Poliscan Speed, oder: Verstoß gegen Bauartzulassung = keine Verurteilung/Einstellung05.12.2016
3.Wer auf Facebook hetzt, kann nicht Schöffe sein10.08.2016
4.Wann darf der Rechtsanwalt vor einem Termin übernachten?, oder: Wann muss der fröhliche Wecker klingeln?06.12.2016
5.Durchsuchung im Bußgeldverfahren, oder: Klatsche aus Karlsruhe für den (zu) „wilden Süden09.08.2016
6.Der BGH ist für Reichsbürger nicht zuständig……16.08.2016
7.„Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA…“. oder: Das unfassbare Facebook-Profil eines StK-Vorsitzenden23.02.2016
8.Fachanwalt: Fachbeiträge auf der Homepage erfüllen nicht die Fortbildungspflicht…19.07.2016
9.Sicherheitsgurt angelegt? Nein, fahre aber auch nur mit Schrittgeschwindigkeit30.06.2016
10.Wenn der 12-jährige die 11-jährige zum Oralsex auffordert, ist das kein Spaß (mehr)25.06.2016
11.„Ich will zu Fischer!!“, aber: „Herr Fischer macht nicht alles beim BGH“….“01.09.2016
12.Darf man als Verteidiger die ganzen Akten kopieren?08.07.2016
13.Machst du mir Arbeit, verurteile ich wegen Vorsatz, oder: Einspruchsbeschränkung30.06.2016
14.Der „Sexfilm“ des Vertrauenslehrers, oder: Filmen beim Sex09.08.2016
15.„Unsachliche“, „reißerische“, „dilettantische“ Anwaltwerbung, oder: Frevel am Antlitz der „heiligen deutschen Anwaltschaft“?29.08.2016
16.Der Schöffe mit Handy in der Hauptverhandlung, oder: Ein Schöffe weniger07.07.2016
17.Für die Vollmachtsverweigerer, oder: „…. nix mit schriftlicher Vollmacht/Ermächtigung“05.07.2016
18.Kein Handyverstoß, oder: An der Einlassung kam das AG nicht vorbei06.07.2016
19.In eigener Sache: Manchmal reicht es mir… ich kann aktuell einen drauf setzen….30.05.2016
20.„….der Richter hat das Protokoll gefälscht!“ — Vorsicht, Vorsicht!18.02.2016

Wieder eine m.E. eine interessante Mischung, für mich vor allem deshalb, weil es nur ein Gebührenbeitrag in das Ranking geschafft hat. Aber dafür Gina-Lisa Lohfink an der Spitze. Irgendwie habe ich es geahnt. Sie und ihr Verteidiger schlagen Fischer, den Facebook-Vorsitzenden und auch Poliscan-Speed. Wenigstens das schaffen sie 🙂 .

Ach so: Und heute gibt es dann keinen Wochenspiegel für die 52.KW, den hatten wir schon am Freitag, den 30.12.2016.