Archiv der Kategorie: In eigener Sache

OWi-Handbuch, 5. Auflage, da ist es!, oder: Wir haben dann fertig

So, hat etwas länger gedauert als geplant. Aber nun ist es da. Kurz: DAS OWi-Handbuch, oder länger: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl, 2018.

Mein Lektor hat es mir gerade geschrieben und das passende Bild geschickt. Damit ist für mich das Buchprogramm 2017 abgeschlossen.

Wer vorbestellt hatte, darf damit rechnen, dass nun in den nächsten Tagen das druckfrische Werk geliefert wird. Und wer noch nicht (vor)bestellt hat: Der kann das hier beim Bestellformular noch schnell tun 🙂 . Schließlich stehen der Nikolaus und Weihnachten vor der Tür.

Und ja. Das war Werbung. 🙂

Persönliche Info: Hier bloggt jetzt ein Opa 2.0, oder: Kronprinzessin 2.0

entnommen: openclipart.org

So, dann mal wieder etwas in eigener – und dieses Mal wirklich ganz persönlicher – Sache, aber dafür ist so ein Blog ja eigentlich da..

Es ist heute dann wieder (vgl. schon hier Persönliche Info: Hier bloggt jetzt ein Opa 🙂 der Moment für ein kurzfristiges persönliches Innehalten, denn: Hier bloggt seit heute: 7.11.2017 – 08.42 Uhr, ein Opa 2.0 🙂 🙂 🙂 . Denn wir haben ein neues Familienmitglied. Unsere kleine Leni, 54 cm groß und rund 4.3o0 g schwer, also für ein Mädchen ganz beachtlich, ist geboren. Mutter, Kind und Vater sind gesund!!!! Oma und Opa auch.

Die Freude mit den Eltern und der „Kronprinzessin 1.0“ über die „Kronprinzession 2.0“ ist natürlich groß. Ich freue mich auf viele schöne Spielstunden mit den beiden kleinen Goldstücken. Es gibt – zum Glück habe ich es ja rechtzeitig bemerkt – ein Leben jenseits von Jura, das großen Spaß macht und das man genießen muss, so lange und so oft es geht.

Ein Bild gibt es übrigens auch dieses Mal nicht. Das liebe Kind muss ja nicht schon nach noch nicht einmal 2 Stunden Erdendasein die erste Spur im Internet hinterlassen. Jedenfalls möchte ich auch von ihr nicht demnächst die Frage hören: „Opa, musste das sein?“. Also belassen wir es wieder bei dem „geschlüpften Küken“.

Ach so: Und zum Namen „Leni“. Das ist eine Abkürzung/Koseform von Helena und/oder Magdalena und bedeutet: „Die Sonne/die Sonnengleiche“, aber auch „die Gutmütige“ und „strahlend, leuchtend“.  Was will man mehr.

Alles gut und große Freude. Herzlich willkommen. Ad multos annos.

Und dann geht es nachher ganz normal mit Jura weiter 🙂 🙂 🙂 .

Der Kracher des Tages, oder: Wie weit kann man der Zeit voraus sein?

entnommen openclipart.org

Der Kracher des Tages: Ich bekomme gerade eine Mail, in der es heißt:

„Ich habe Ihre Handbücher: Rechtsmittel/Rechtsbehelfe 2. Auflage; Ermittlungsverfahren 7. Auflage und Hauptverhandlung 8. Auflage. Ist der Beitrag Änderungen der StPO 2017 sinnvoll oder schon eingearbeitet. Was wäre Inhalt des 1.Überblicks?

Ich habe darauf geantwortet:

„…. danke für die Nachfrage. Allerdings bin ich etwas irritiert: Wie sollen Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2017 in Bücher bereits eingearbeitet sein, die bereits 2015 und 2016 erschienen sind? Das schaffe selbst ich nicht.“

Manchmal weiß ich nicht, ob ich bei solchen Anfragen lachen oder weinen soll. Ich habe mich für lachen entschieden.

Und ich benutze dann <<Werbemodus an>> dieses Posting, um dann gleich noch einmal auf das Ebook hinzuweisen. Näheres dazu hier: Sondermeldung: Die Änderungen der StPO 2017 sind da – und dazu gleich ein Ebook. <<Werbemodus aus>>

Sondermeldung: Wir haben fertig, oder Burhoff/Volpert, RVG, 5. Aufl. geht in die Auslieferung

Gerade teilt mir „mein“ Lektor vom ZAP-Verlag, Bonn, mit: Er ist da und geht in die Auslieferung. 🙂 🙂

Wer ist „Er“? Nun, „er“ ist der RVG-Kommentar Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017. Das sind 1904 Seiten geballtes Gebührenrecht, nur zu Teil 4 und 5 VV RVG, sowie zu den Teil 6 – Sonstige Verfahren, die an anderer Stelle immer etwas sehr kurz kommen – und zum Teil 7 VV RVG – den Auslagen. Damit sind der Kollege Volpert und ich an der Stelle durch, oder: Haben fertig.

Und da dieses (natürlich) ein Werbeposting ist: Hier dann der Hinweis auf die Bestellmöglichkeit auf meiner Homepage. Das Werk kommt dann in den nächsten Tagen.

Allen, die schon bestellt haben, wünsche ich viel Spaß mit dem Werk. Und: Es möge manchen zusätzlichen Euro bringen 🙂 . <<Werbemodus>> aus.

Und ich freue mich dann, wenn das Werk in den nächsten Tagen kommt. Das Auspacken eines neuen Buches hat etwas „erotisierendes“. Wie ein Kollege mal meinte/fragte: „Der Sex des Alters“.

Nein, mein Ebook ist kein Abo, oder: „Geiz ist geil, und das aber bitte schnell

entnommen openclipart.org

So, jetzt muss ich erst mal Dampf ablassen. Und das mache ich hier. 🙂

Ich habe mich gerade richtig geärgert. Es geht um mein Ebook zum „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ v. 17.08.2017 (vgl. hier: BGBl I. S. 3202). Das ist ja nun schon einige Tage am Markt (vgl. dazu mein Posting Sondermeldung: Die Änderungen der StPO 2017 sind da – und dazu gleich ein Ebook) und ich habe auf das Werk auch in einigen meiner Newslettern, die in den letzten Tagen durchgelaufen sind, hingewiesen. So dann auch heute im Newsletter 24/2017 zu einem gerade auf meiner Homepage veröffentlichten Beitrag aus der ZAP.

Und da erreicht mich dann folgende Mail:

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
a
ls Newsletter-Bezieher habe ich folgende Frage:
Wird dieses e-Book in den nächsten Wochen und Monaten noch ergänzt und erweitert?
Ist eine mögliche Ergänzung/Erweiterung dann im derzeitigen Preis mit enthalten?
* oder verursacht eine Ergänzung und Erweiterung zusätzliche Kosten
* oder erhalten Besteller z.B. im November dann für den gleichen Preis ein erweitertes e-book?

Danke für eine kurzfristige Rückmeldung……“

Sorry, aber, wenn ich das lese, springt mit der sprichwörtliche „Draht aus der Mütze“. Mir ist es dennoch gelungen, noch – wie ich finde – einigermaßen höflich zu antworten:

„Hallo,
danke für die Nachfrage.
Aber ich muss Sie enttäuschen. Das ebook wird nicht erweitert werden. Es ist eine einmalige Lieferung für 25 €. Ich weiß nicht, was Sie für den moderaten Preis erwarten.“

Ich weiß, ich werde jetzt Kommentare bekommen, dass ich zu empfindlich bin und das sei doch eine ganz einfache, freundliche Frage? Ja, wirklich? Für mich leider nicht. Freundlich aufgesetzt ja, aber: Ich ärgere mich, dass man offenbar die Erwartung hat, dass es für 25 € einen „Fortsetzungsroman“ gibt bzw. „Daueraktualisierungen“ und ich die dann (kostenlos) nachliefere. Aber hallo, für 25 €? Den ganzen Aufwand?

Und dann natürlich auch „eine kurzfristige Rückmeldung“ erwünscht. Ja, wo sind wir denn? „Geiz ist geil“, und das aber bitte schnell.