Und dann noch die RVG-Frage. Sie kommt heute wieder aus der FB-Gruppe Strafverteidiger und ist dort vor längerer Zeit gestellt worden:
„MeinMandant war unter laufender Bewährung. Kam nach Anklage zu mir.
In der Verhandlung wurden drei Zeugen vernommen. Mandant wird freigesprochen.
Nun wird Grundgebühr unter Mittelgebühr bei Wahlanwaltsgebühren gekürzt.
Hier ist Erinnerung Rechtsbehelf, da Beschwer unter 200 €.
Wie sind bei euch da die Erfahrungen?
Mich ärgert, dass man sich immer um sowas streiten muss.
Die Gründe unten im Bild.
Grundgebühr soll alle denkbaren Strafverfahren erfassen……“