Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Schwierig, was kann ich in dem Verbindungsfall abrechnen?

© haru_natsu_kobo Fotolia.com

Und dann hier die Lösung zu dem (schwierigen? 🙂 ) Rätsel vom vergangenen Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Schwierig, was kann ich in dem Verbindungsfall abrechnen? Sie lautet(e):

„Moin,

ich denke, so schwer ist es nicht:

  • Im Verfahren „Strafbefehl“ Nrn. 4100, 4106 VV RVG nebst Auslagen,

  • im Verfahren „Anklage“ Nrn. 4100, 4106 VV RVG nebst Auslagen

  • ab Verbindung dann keine VG mehr, da die ja schon im Verfahren „Anklage“ entstanden ist und auch keine TG, da kein Termin stattgefunden hat.

  • Aber: Entstanden ist noch die Nr. 4141 VV RVG, die aber nur einmal, da ab Verbindung nur noch eine Angelegenheit vorliegt.“

Ging doch. Oder? 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert