Ich habe da mal eine Frage: Wie werden „Löschungsanträge“ nach dem CanG abgerechnet?

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Und dann das RVG-Rätsel. Die Frage aus (m)einer FB-Gruppe bezieht sich dann schon auf das neue CanG, und zwar:

„Montag. Früherer Mandant ruft an.

„Hallo, vielleicht haben Sie’s schon gehört, es gibt da ein neues Cannabisgesetz. Beantragen Sie mal bitte ganz schnell, dass alle meine Verurteilungen seit 2003 aus meinem Führungszeugnis gelöscht werden, bevor die CDU wieder drankommt.“

Gibt’s dafür die 4301 Ziffer 6 ?

Je Verurteilung ?

Und ein weiterer Fragesteller hatte nachgelegt, nämlich:

„Dann wäre die nächste Frage die nach dem Gehenstandswert. Auffangwert?“

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