Hier dann der Wochenspiegel für die 37. KW., und zwar mit folgenden Hinweisen auf Beiträge anderer Blogs:
- “Hängt die Grünen“-Urteil sorgt für Empörung : Wahlplakate dürfen hängen bleiben – vorerst
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Bundestagswahl 2021: Wie sich die Parteiprogramme bei Arbeitsrechts-Themen unterscheiden,
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Anwaltliche Sorgfaltspflichten im elektronischen Rechtsverkehr,
- Volltext der „Influencer I“-Entscheidung des BGH liegt vor – Wann muss Instagram-Influencer Beiträge als Werbung kennzeichnen,
- Volltext der „Influencer II“-Entscheidung des BGH liegt vor – Vorschriften über Werbung in Telemedien in TMG, RStV und MStV gehen in ihrem Anwendungsbereich § 5a Abs. 6 UWG vor
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UWG: allgemeine Kennzeichnungspflicht für Influencer soll kommen
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Das tabellarische Arbeitszeugnis: Vergleichbar und transparent – laut BAG aber unzulässig,
- und aus meinem Blog noch vom Ende der vorigen Woche: Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen unsachlicher Reaktion, oder: Mimimimimi,
- und aus meinem Blog aus dieser Woche: StPO I: Vorlage zum BGH wegen Vertretungsvollmacht, oder: Das OLG Düsseldorf “traut” sich
Die Plakate müssen dann ab dem 26.9. abgehängt werden …