Heute endet die 41. KW. Aus der berichte ich über folgende Beiträge aus anderen Blogs:
- BVerfG: Bei Bewertung von Beiträgen auf Facebook-Seite als jugendgefährdend und etwaiger Verpflichtung zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten muss Meinungsfreiheit beachtet werden ,
- Landratsamt Rastatt: Geschwindigkeitsmessungen unverwertbar?,
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Section Control: Geschwindigkeitskontrolle auf dem Prüfstand,
- Auskunftsanspruch nach DSGVO: Anwalt muss Originalvollmacht vorlegen,
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LG Osnabrück: Online-Fahrzeugangebot macht Kauf nicht automatisch zum Fernabsatzgeschäft ,
- und dann war da noch: Verratsanwalt, oder auch: Wenn Rechtsanwälte sich dem Verdacht einer Straftat oder eines Berufsrechtsverstoßes aussetzen,
- und aus meinem Blog: Rechteabbau durch das “Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens”, oder: Sie haben es getan/vor
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