Am vergangenen Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Verdiene ich neben der Revisions-VG auch die Berufungs-VG?
Ich hatte dem Kollegen geantwortet, dass er „nur“ die Nr. 41430 VV RVG verdient, und zwar:
„M.E. läuft die Lösung über § 15 RVG. Ist m.E. etwas anders als bei Sperrberufung und Sprungrevision. Es bleibt dieselbe Angelegenheit, allerdings „erstarkt die Nr. 4124 VV RVG zur Nr. 4130 VV RVG.
Siehe auch noch Burhoff/Volpert, RVG, Nr. 4124 Rn 17 und Nr. 4130 VV Rn. 8. Aber du kannst es ja gerne mal versuchen. Dann haben wir zu der Frage eine Entscheidung.“