Archiv für den Monat: August 2011

Weniger Unfälle, aber deutlich mehr Verunglückte…

…. das ist laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 305 vom 22.08.2011  die Unfallbilanz für das 1. Halbjahr 2011.

In der PM heißt es:

„WIESBADEN -1 809 Menschen kamen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2011 bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben. Das waren nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 141 Personen oder 8,5 % mehr als im ersten Halbjahr 2010. Fast genauso hoch war die Zunahme bei den Verletzten mit 8,1 % auf etwa 182 800 Personen.

Insgesamt musste die Polizei in den ersten sechs Monaten dieses Jahres aber weniger Unfälle aufnehmen als im ersten Halbjahr 2010. Mit einer Gesamtzahl von rund 1,12 Millionen verringerte sich die Zahl der Unfälle in diesem Zeitraum um 2,1 %. Davon gab es bei 980 000 Unfällen ausschließlich Sachschaden (- 3,5 %), bei 142 900 Unfällen (+ 8,8 %) kamen Personen zu Schaden. Die Entwicklung des Unfallgeschehens im ersten Halbjahr 2011 ist zum Teil auf sehr unterschiedliche Witterungsbedingungen im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen.

In elf Bundesländern starben von Januar bis Juni 2011 mehr Menschen bei Straßenverkehrsunfällen als im ersten Halbjahr 2010. Besonders stark war die Zunahme in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern mit jeweils 29 %.

Bezogen auf eine Million Einwohner kamen im ersten Halbjahr 2011 durchschnittlich 22 Straßenverkehrsteilnehmer ums Leben. Das größte Risiko im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken, bestand in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in Mecklenburg-Vorpommern mit 43 Getöteten je eine Million Einwohner, gefolgt von Brandenburg mit 36 und Sachsen-Anhalt mit 35. Deutlich unter dem Bundesdurchschnitt lagen die Werte in den drei Stadtstaaten, die aber aufgrund ihrer Siedlungsstruktur generell niedrigere Werte aufweisen. Ebenfalls niedrig war das Risiko in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit jeweils 16 Getöteten je eine Million Einwohner.

Für den Zeitraum Januar bis Mai 2011 liegen schon tiefer gegliederte Ergebnisse vor. Diese zeigen, dass in den ersten fünf Monaten dieses Jahres vor allem wesentlich mehr Benutzer von Motorzweirädern im Straßenverkehr ums Leben kamen (+ 32 %). Auch bei den Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren gab es einen starken Anstieg der Getöteten. Nachdem in den letzten beiden Jahren in dieser Altersgruppe eine besonders positive Entwicklung zu verzeichnen war, starben in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 20 Jugendliche mehr durch einen Unfall als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (+ 63 %).

Im Monat Juni 2011 erfasste die Polizei in Deutschland rund 193 900 Straßenverkehrsunfälle, 1,9 % weniger als im entsprechenden Vorjahresmonat. Bei rund 29 200 Unfällen mit Personenschaden (- 5,1 %) wurden 344 Menschen tödlich verletzt, 12 Personen weniger als im Juni 2010. Die Zahl der Verletzten ist um 3,8 % auf etwa 37 100 zurückgegangen.

Zwei zusätzliche Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.“

Urkundenfälschung: TÜV-Plakette als Urkunde

Ich hatte vor einigen Tagen ja schon über OLG Celle, Beschl. v. 25. 7. 11. 31 Ss 30/11 berichtet, und zwar zu den dort vom OLG gemachten Ausführungen zu den Grundlagen für die Bemessung der Tagessatzhöhe (Stichwort: Keine Sippenhaft). Der Beschluss des OLG ist aber auch noch wegen der angesprochenen materiellen Fragen ganz interessant:

Der Angeklagte hatte die bei seinem Lkw bereits im Oktober 2009 nach der StVZO vorge­schriebene Hauptuntersuchung nicht durchführen lassen. Um sein Fahrzeug dennoch im Straßenver­kehr nutzen zu können, brachte er am hinteren Kennzeichen eine HU-Plakette auf, die allerdings nur eine Gültigkeitsdauer bis Oktober 1993 aufwies. Diese hatte aber denselben Farbton, wie die HU-Plaketten, deren Gültigkeit erst 2011 ablief. Um den Anschein zu erwecken, dass die nächste HU erst im Oktober 2011 erforderlich sein würde, überzeichnete der Angeklagte die Zahl „93″ mit der Ziffer „11″.

Das AG hat das als Urkundenfälschung i.S. des § 267 StGB angesehen. Die inhaltlich abgeänderte HU-Plakette habe aufgrund ihrer fes­ten Verbindung zum Kfz-Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dargestellt. Dem ist das OLG unter Zugrundelegung der h.M., wonach die Prüfplakette nach § 29 StVZO eine Urkunde i.S.d. § 267 StGB darstellt, gefolgt (vgl. dazu BGHSt 26, 9 = NJW 75, 176; OLG Karlsruhe DAR 02, 229). Es handelt sich dabei um ein Beweiszeichen, dessen Aussteller sich i.V.m. der entsprechenden Eintragung im Kfz-Schein bzw. der Prüfbescheinigung ergibt. In dem Zusammenhang hat das OLG darauf hingewiesen, dass seine Entscheidung in NZV 91, 318 wegen der dortigen Besonderheiten des Falles nicht entgegensteht. Im dortigen Fall hatte nämlich ein Kfz-Schein überhaupt nicht vorgelegen, weshalb die HU-Plakette nur scheinbar auf die Möglichkeit verwiesen hat, den Aussteller der Erklärung zu ermitteln. Es habe sich daher nur scheinbar um eine Ur­kunde gehandelt, hingegen nicht um eine unechte Urkunde.

Nichts bahnbrechendes Neues, aber immerhin Bestätigung der h.M.

Kleider machen Leute – gilt das auch für Verteidiger? – Münchner Krawattenstreit

„Kleider machen Leute“ heißt die Novelle von Gottfried Keller. Sie beschreibt den Werdegang des Schneiders, der zum Grafen wird. Übertragen kann man den Titel auch auf den offenbar neu entbrannten Krawattenstreit im Gerichtssaal, über den der Münchner Merkur, aber auch in verschiedenen Blogs schon berichtet worden ist (vgl. hier von der Krawattenfront, hier das Lawblog und hier).

Als ich den Zeitungsbericht gelesen habe, habe ich nur gedacht: Hatten wir doch alles schon – hatten wir in der Tat schon, den Streit um die Tragen der Robe und aber auch den Streit um das Tragen der Krawatte. So gibt es den Braunschweiger und den Kassler Robenstreit, auch das OLG München hat sich zum Tragen der Robe schon geäußert. Bei der Krawatte ist es m.E. schwieriger, denn § 20 BerufsO nennt die Krawatte nicht, sondern spricht von „als Berufstracht die Robe“.

Einige Gerichte, so das LG Mannheim und das VG Berlin zählen aber dennoch zur Amtstracht auch die Krawatte. Und nun offenbar auch das LG München mit der Folge, dass wir sicherlich dann bald eine bahnbrechende Entscheidung 🙂 des OLG München zu der wichtigen Frage erhalten werden, ob die Krawatte nun zur Amtstracht des Rechtsanwalts gehört oder nicht. Als Autor freut mich das natürlich, kann ich doch dann dem entsprechenden Stichwort in meinem „Handbuch für die Strafrechtliche Hauptverhandlung“ eine neue Entscheidung einfügen :-).

Im Übrigen fragt man sich, was es eigentlich bringen soll, wenn sich Richter und Rechtsanwalt/Verteidiger in dieser Frage streiten.  Schnell fällt einem da der Satz ein: „Wenn es denn der Rechtsfindung dient“. Oder wie es der Kollege von der „Krawattenfront“ so schön formuliert hat: „Unter uns gesagt: ich will mich hier jetzt nicht (von mir eingesetzt) entscheiden müssen, ob in diesen Fällen jetzt der Richter oder der Anwalt kindischer ist.“ In der Sache bringt es m.E. in der Tat nichts. Weder für den angeklagten Mandanten noch für das Gericht. Der Rechtsanwalt ist bzw. wird ja im Übrigen nun auch nicht Verteidiger, weil er eine Krawatte trägt.

Und schließlich: Ob das Gericht ihn zurückweisen und die Hauptverhandlung aussetzen kann, auch da habe ich erhebliche Zweifel. Die h.M. sagt wohl zutreffend nein, so lange nicht eine Störung der Hauptverhandlung durch das Nichttragen der Krawatte vorliegt (§ 176 GVG). Man darf gespannt sein, wie das OLG München die Fragen, mit denen es sicherlich befasst werden wird, lösen wird.

Nachtrag 22.08.2011 – 11.30: Ein freundlicher Leser weist mich gerade darauf hin, dass die o.a. Kurzinhaltsangabe nicht ganz richtig ist. Sorry. Hier dann zur Inhaltsangabe (hoffentlich habe ich jetzt im Internet) das Richtige geunden.

Sonntagswitz: Heute ein Kessel Buntes

Wie immer Sonntags zum Wochenstart die Sonntagswitze, heute nicht thematisch gebunden:

„Schau mal einer an, auf diese Stunde habe ich zwanzig Jahre gewartet!“ sagt der Verkehrsrichter zu seinem früheren Lehrer.
„Jetzt setzen Sie sich mal dort drüben hin und dann schreiben sie hundertmal: „Ich soll nicht über eine rote Ampel fahren!“

Der Richter fragt die Zeugin: „… und wie alt sind Sie?“
Beharrliches Schweigen seitens der Zeugin.
Darauf der Richter verärgert: „Wenn Sie nicht antworten, lasse ich Sie von den Zuschauern schätzen!!!“

Der Richter zum Angeklagten:
„Bekennen Sie sich schuldig ?“ „Das kann ich zur Zeit noch nicht sagen,
muss erst mal hören, was die Zeugen alles wissen.“

Ein Arzt und ein Anwalt treffen sich auf dem Friedhof. Der
Arzt an den Anwalt gewandt: „Na, Suchen Sie neue Erbrechtsmandate?“ Der
Anwalt : „Und Sie, machen Sie Inventur?“

🙂 🙂 🙂 🙂

Wochenspiegel für die 33. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand..

Wir berichten über:

  1. den Facebook-Button und die sich daraus ggf. ergebenden Folgen, vgl. auch hier, hier und hier, aber auch hier die „Entwarnung“ (?)
  2. Unangenehme Post aus Italien.
  3. den Generalverdacht des OLG Düsseldorf,
  4. das Mithören am Telefon,
  5. die Tankstellenausfahrt als gefährliches Terrain für Autofahrer,
  6. einen „zivilrechtlichen Deal“,
  7. (nochmals) die Miniparkscheibe,
  8. das Fahrverbot in der Umweltzone und den Hausarzt,
  9. die strafbare Weitergabe von Telefonverbindungsdaten,
  10. und dann war da noch das Vorkind „nichteheliche Lebensgemeinschaft„.