StRAFRECHT
Neuerscheinungen
Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für das strafrechtliche
Ermittlungsverfahren
10. Aufl. 2025, Preis 129,- €
lieferbar
Hier bestellen!
Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für die strafrechtliche
Hauptverhandlung
11. Aufl. 2025, Preis 129,- €
lieferbar
Hier bestellen!
Burhoff (Hrsg.),
Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
3. Aufl. 2024, Preis 129,- €
lieferbar
Hier bestellen!
Burhoff-Paket EV/HV
bestehend aus:
Handbuch EV, 10. Aufl. 2025,
Handbuch HV, 11. Aufl. 2025,
statt regulär 258 € nur 209 €
inzwischen lieferbar
Hier bestellen!
Burhoff-Trilogie
bestehend aus:
Handbuch EV, 10. Aufl.,
Handbuch HV, 11. Aufl.,
Handbuch Rechtsmittel, 3. Aufl.,
alle 2024/2025
statt regulär 387 € nur 269 €
lieferbar
Hier bestellen!
aus aktuellen Anlass, wenngleich vielleicht auch nicht so haeufig, die Gebühren nach dem TherapieUnterbringungsGesetz (THUG). Diese richten sich nach den Nr. 6300 ff. und bringen wahnsinnige 172 € für den „Pflichtverteidiger“.
Wie ich finde für diese schwierige Aufgabe ein wenig wenig.
Aber zum Glück wird es uns alle nicht treffen. Denn da für diese Verfahren das FamFG gilt und somit „offiziell“ zum Zivilrecht gehört, um dem EGMR auszuweichen, dürfen diese Verfahren nur die in Zivilsachen zugelassenen BGH-Anwälte machen.
Wirklich tragisch, weil dies beim gemeinen BGH Anwalt wahrscheinlich noch nichtmal für ein dienstliches Mittagessen reicht…
Ergänzung: die 172 € beziehen sich nur auf die Verfahrensgebuehr. Insgesamt ist es schon mehr, aber für die Schwierigkeit des Verfahrens mit regelmaessig mindestens zwei Gutachten schon wenig,
Da sieht man wieviel Geld die Freiheit des Menschen unserem Staat wirklich Wert ist. Bei einem normalen Bußgeldverfahren wird das mehrfache verdient.