Ich hatte ja gerade hier über das 14-Stündige letzte Wort in einem Verfahren in Süddeutschland berichtet. Ein Kollege weist mich auf die ganze Geschichte hin, über die hier in der Badischen Zeitung berichtet worden ist. Interessant diese Passage: „Der Angeklagte hat in diesem Prozess zahlreiche Beweisanträge gestellt. Insgesamt umfassen seine Eingaben an das Gericht 4000 handgeschriebene Seiten.“. Da kann man nur sagen „armer Pflichtverteidiger“ , aber auch armes Gericht.
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Warum wundert es micht nicht, dass Betrug angeklagt war.