Das Urteil im Zitronensaftfall

Manchmal ist man ja schon erstaunt, was das Leben alles so bringen kann, und bei manchen Dingen zugleich erfreut, dass es einen selbst noch nicht getroffen hat. So erging es mir bei der Lektüre der PM 246/10 v. 22.10.2010 des BGH, überschrieben mit „Urteil im Zitronensaftfall aufgehoben“. Ist nichts Wettbewerbsrechtliches, sondern behandelt den Fall/die Veurteilung eines Arztes, der der Auffassung war, dass auch Zitronensaft zur Behandlung einer nach einer Operation eventuell auftretenden Wundinfektion verwendet werden könne. Der wurde dann „nicht steril“ gewonnen. Lassen wir mal die rechtlichen Fragen, die der BGH behandelt hat, außen vor. Unabhängig davon: Ich wollte so etwas gerne sehr früh wissen :-).

Ein Gedanke zu „Das Urteil im Zitronensaftfall

  1. n.n.

    ich würde auch gerne vor der ersten operation wissen wollen, dass der operierende arzt sich nur von fall zu fall an die regeln der ärztlich kunst hält. – mit dem hintergedanken, dann noch ganz schnell die klinik wechseln zu können.

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