Der Bundesrat hat heute noch einmal über die Abschaffung des Richtervorbehalts bei der Blutentnahme in den straßenverkehrsrechtlichen Fällen diskutiert. Das niedersächsischen Gesetzesvorhaben (vgl. die BR-Drucksache 615/10) ist in geändert Form angenommen worden (vgl. BR-Drucks. 615/1/10) und auf dem Weg in den Bundestag (vgl. den heutigen Beschluss hier). Er wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zu übermitteln. Mal sehen, was draus wird.
Es hat sich natürlich auch Herr Busemann zu diesem Thema gemeldet (vgl. hier).
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