Der 3. Strafsenat des BGH hat jetzt in seinem Beschl. v. 29.04.2010 – 3 StR 103/10 zum zweiten Mal eine Verurteilung durch das LG Mönchengladbach wegen Mordes aufgehoben, weil Fehler in der Beweiswürdigung vorgelegen haben. Man versteht es nicht. Der BGH war es jetzt leid und hat das Verfahren an ein anderes LG zurückverwiesen. Dort wird man sich freuen.