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Weihnachtswitz (?): Message from the CEO…

Bisher vorenthalten habe ich dem Blog, die „Message from the CEO“, die mich vor einigen Wochen erreicht hat. Da heißt es: .

Message from the CEO (Christmas Event Organizer)

Also Kinder, ich bin jetzt im Urlaub.

Aller Vorausicht nach bin ich am  9.1.wieder da, aber die Vorbereitungen darauf sollten natürlich jetzt schon loslaufen.

Status: Wie Weihnachten letztes Jahr im Internet gezeigt hat, heißt Weihnachten nicht mehr Weihnachten, sondern X-mas, also muss der Weihnachtsmann entsprechend auch ab jetzt X-man heißen!
Da X-mas quasi schon vor der Tür steht, ist es spätestens seit Oktober höchste Zeit, mit der Weihnachtsvorbereitung zu beginnen.Verzeihung, seit Oktober ist es höchste Zeit, mit dem Weihnachts-roll-out zu starten und die Christmas-Mailing-Aktion just in time vorzubereiten.

Hinweis:
Die Kick-Off-Veranstaltung (früher 1. Advent) für die diesjährige SANCROS (Santa Claus Road Show) findet bereits am 27. November statt. Daher wurde das offizielle come-together des Organizing Commitees unter
Vorsitz des CIO (Christmas Illumination Officer) abgehalten. Erstmals haben wir ein Projekt-Status-Meeting vorgeschaltet, bei dem eine in Workshops entwickelte to-do-Liste und einheitliche Job Descriptions erstellt wurden. Dadurch sollen klare Verantwortungsbereiche, eine powervolle Performance des Kundenevents und optimierte Geschenk-Allocations geschaffen werden, was wiederum den Service-Level erhöht und außerdem hilft, X-mas als Brandname global zu implementieren. Dieses Meeting diente zugleich dazu, mit dem Co-Head des Global Christmas Markets (früher Knecht Ruprecht) die Ablauforganisation abzustimmen, die Geschenk-Distribution an die zuständigen private-Schenking-Center sicherzustellen und die Zielgruppen klar zu definieren.

Erstmals sollen auch sog. Geschenk-Units über das Internet angeboten werden.

Die Service Provider (Engel, Elfen und Rentiere) wurden bereits via conference call virtuell informiert und die core-competence vergeben. Ein Bündel von Incentives und ein separates Team-Building-Event an
geeigneter location sollen den Motivationslevel erhöhen und gleichzeitig helfen, eine einheitliche corporate culture samt identity zu entwickeln.

Der Vorschlag, jedem Engel einen coach zur Seite zu stellen, wurde aus Budgetgründen zunächst gecancelled. Stattdessen wurde auf einer zusätzlichen Client Management Conference beschlossen, in einem testmarket als Pilotprojekt eine Hotline für kurzfristige Weihnachtswünsche einzurichten, um den added value für die Beschenkten zu erhöhen.

Durch ein ausgeklügeltes Management Information System (MIST) ist auch benchmark-orientiertes Controlling für jedes private-Schenking-Center möglich.
Nachdem ein neues Literaturkonzept und das layout-Format von externen Consultants (Osterhasen Associates) definiert wurde, konnte auch schon das diesjährige Goldene Buch (Golden Book Release V2.22.113.1) erstellt werden. Es erscheint als Flyer, ergänzt um ein Leaflet und einen Newsletter für das laufende updating. Hochauflagige lowcost-giveaways dienen zudem als teaser und flankierende Marketingmaßnahmen.
Ferner wurde durch intensives brainstorming ein Konsens über das Mission Statement gefunden.

Es lautet: „Let’s keep the candles burning“ und ersetzt das bisherige „Frohe Weihnachten“. X-man hatte zwar anfangs Bedenken angesichts des corporate redesigns. Er akzeptierte aber letztlich den progressiven Consulting- Ansatz, auch im Hinblick auf das Sharholder-value, und würdigte das Know-how seiner Investor-Relation-Manager.

Da konnte man nur sagen: Frohe Weihnachten.

Ach so: ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass die Mail nicht aus dem Hause Wolters Kluwer, Heymanns-Strafrecht, Strafrecht-online oder dem ZAP-Verlag stammt 🙂 🙂

Frohe Weihnachten

und ein wenig Ruhe an den kommenden Tagen – sind ja nur wenige – wünschen wir allen Lesern, Leserinnen und Besuchern unseres Blogs, und natürlich auch allen Kommentatoren und sonstigen Begleitern. Vielleicht reicht es ja für ein paar nicht juristische Tage…

Mit besten Weihnachtsgrüßen vom ganzen Heymanns Strafrecht-Team (und das sind eine ganze Menge, die da im Hintergrund mitarbeiten).

Ihr Detlef Burhoff

Und etwas Besinnliches 🙂 🙂

Aufgepasst: Am 1. Weihnachtsfeiertag nicht ablenken lassen….. das kann teuer werden

Allmählich wird es ja ruhiger und alle (?) bereiten sich auf Weihnachten vor. Bei der Suche nach einer passenden Entscheidung zur Einstimmung bin ich auf das OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.1999 – 4 U 182/98 – gestoßen, das den Hausratsversicherungsschutz nach einem Adventskranzbrand behandelt. Es enthält eine Passage, die zeigt, wie „vorsichtig“ 😉 Gerichte formulieren können. Es heißt im Urteil:

…..Am 1. Weihnachtsfeiertag 1997 entzündete der Kläger nach dem Aufstehen zunächst im Wohnzimmer die Kerzen des aus echtem Tannengrün gebundenen Adventskranzes, der auf einer Glasplatte auf dem mit einer Kunststofftischdecke gedeckten Wohnzimmertisch stand. Anschließend bereitete er in der Küche den Frühstückskaffee zu und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde. Er verließ das Schlafzimmer erst einige Zeit später. Dabei bemerkte er Brandgeruch und Rauchschwaden im ganzen Haus, die durch den Adventskranz im Wohnzimmer verursacht wurden, der sich zwischenzeitlich entzündet hatte. Die alarmierte Feuerwehr mußte nicht mehr eingreifen, da es dem Kläger bis zu ihrem Eintreffen gelang, den Brand selbst zu löschen.

In seiner „Brandschaden-Anzeige“ vom 2. Januar 1998 und in der „Verhandlungs-Schrift“ vom 6. Januar 1998 gab der Kläger an, um 10. 00 Uhr aufgestanden zu sein. In seinem Anspruchsschreiben vom 30. Januar 1998 berichtigte er diese Angabe auf 8. 00 Uhr. Den Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Alarmierung der Feuerwehr gab er – damit übereinstimmend – im Prozeß zunächst mit ca. 9. 00 Uhr an. In seinem Schriftsatz vom 21. Juli 1998 trug er hiervon abweichend vor, die Nachfrage bei der Feuerwehr habe ergeben, daß die ursprünglichen Angaben zum Schadenszeitpunkt mit ca. 10. 00 Uhr zutreffend gewesen seien. Es verbleibe dabei, daß der ganze Vorgang vom Anzünden der Kerzen bis zum Anruf bei der Feuerwehr ca. 1 Stunde gedauert habe…..“

„“von der er danach aufgehalten wurde“….. lässt manche Deutungen zu……. ;-). Auf jeden Fall gilt: Nicht ablenken lassen, wenn die Kerzen am Weihnachtsbaum brennen.

Auch interessant: Der Weihnachtsmann klagt…..

Von der Überschrift her sicherlich ungewöhnlich: Der Weihnachtsmann klagt – nein nicht der „richtige“ Weihnachtsmann, der sich etwa gegen seine (unerlaubte) Vermarktung zur Wehr setzt, sondern geklagt wird von einem Privatmann, der in Münster auf dem Weihnachtsmarkt den „Weihnachtsmann gespielt“ hat, nun aber seit zwei Jahren dort keinen Stand mehr bekommt. In diesem Jahr hat die Hall Münsterland, die für die Stadt Münster die Weihnachtsmärkte organisiert das mit Sicherheitsbedenken begründet. Die Stelle, an der der Weihnachtsmann in früheren Jahren seinen Stand hatte, müsse als Fluchtweg/Durchgang frei bleiben. Dagegen klagt jetzt der Weihnachtsmann (zum Nachlesen hier mehr in den Westfälischen Nachrichten).