Ich weiß, wir hatten es schon einmal: Aber es ist zu schön. Man kann es immer wieder sehen und auch hören… Ich jedenfalls 🙂
Schlagwortarchiv: Weihnachten
Frohe Weihnachten
und ein wenig Ruhe an den kommenden Tagen – sind ja nur wenige – wünschen wir allen Lesern, Leserinnen und Besuchern unseres Blogs, und natürlich auch allen Kommentatoren und sonstigen Begleitern. Vielleicht reicht es ja für ein paar nicht juristische Tage…
Mit besten Weihnachtsgrüßen vom ganzen Heymanns Strafrecht-Team (und das sind eine ganze Menge, die da im Hintergrund mitarbeiten).
Ihr Detlef Burhoff
Und etwas Besinnliches 🙂 🙂
Aufgepasst: Am 1. Weihnachtsfeiertag nicht ablenken lassen….. das kann teuer werden
Allmählich wird es ja ruhiger und alle (?) bereiten sich auf Weihnachten vor. Bei der Suche nach einer passenden Entscheidung zur Einstimmung bin ich auf das OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.1999 – 4 U 182/98 – gestoßen, das den Hausratsversicherungsschutz nach einem Adventskranzbrand behandelt. Es enthält eine Passage, die zeigt, wie „vorsichtig“ 😉 Gerichte formulieren können. Es heißt im Urteil:
„…..Am 1. Weihnachtsfeiertag 1997 entzündete der Kläger nach dem Aufstehen zunächst im Wohnzimmer die Kerzen des aus echtem Tannengrün gebundenen Adventskranzes, der auf einer Glasplatte auf dem mit einer Kunststofftischdecke gedeckten Wohnzimmertisch stand. Anschließend bereitete er in der Küche den Frühstückskaffee zu und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde. Er verließ das Schlafzimmer erst einige Zeit später. Dabei bemerkte er Brandgeruch und Rauchschwaden im ganzen Haus, die durch den Adventskranz im Wohnzimmer verursacht wurden, der sich zwischenzeitlich entzündet hatte. Die alarmierte Feuerwehr mußte nicht mehr eingreifen, da es dem Kläger bis zu ihrem Eintreffen gelang, den Brand selbst zu löschen.
In seiner „Brandschaden-Anzeige“ vom 2. Januar 1998 und in der „Verhandlungs-Schrift“ vom 6. Januar 1998 gab der Kläger an, um 10. 00 Uhr aufgestanden zu sein. In seinem Anspruchsschreiben vom 30. Januar 1998 berichtigte er diese Angabe auf 8. 00 Uhr. Den Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Alarmierung der Feuerwehr gab er – damit übereinstimmend – im Prozeß zunächst mit ca. 9. 00 Uhr an. In seinem Schriftsatz vom 21. Juli 1998 trug er hiervon abweichend vor, die Nachfrage bei der Feuerwehr habe ergeben, daß die ursprünglichen Angaben zum Schadenszeitpunkt mit ca. 10. 00 Uhr zutreffend gewesen seien. Es verbleibe dabei, daß der ganze Vorgang vom Anzünden der Kerzen bis zum Anruf bei der Feuerwehr ca. 1 Stunde gedauert habe…..“
„“von der er danach aufgehalten wurde“….. lässt manche Deutungen zu……. ;-). Auf jeden Fall gilt: Nicht ablenken lassen, wenn die Kerzen am Weihnachtsbaum brennen.
Auch interessant: Der Weihnachtsmann klagt…..
Von der Überschrift her sicherlich ungewöhnlich: Der Weihnachtsmann klagt – nein nicht der „richtige“ Weihnachtsmann, der sich etwa gegen seine (unerlaubte) Vermarktung zur Wehr setzt, sondern geklagt wird von einem Privatmann, der in Münster auf dem Weihnachtsmarkt den „Weihnachtsmann gespielt“ hat, nun aber seit zwei Jahren dort keinen Stand mehr bekommt. In diesem Jahr hat die Hall Münsterland, die für die Stadt Münster die Weihnachtsmärkte organisiert das mit Sicherheitsbedenken begründet. Die Stelle, an der der Weihnachtsmann in früheren Jahren seinen Stand hatte, müsse als Fluchtweg/Durchgang frei bleiben. Dagegen klagt jetzt der Weihnachtsmann (zum Nachlesen hier mehr in den Westfälischen Nachrichten).
The digital Story of Nativity
Zum Abschluss des weihnachtlichen Kessel Buntes der Link hier auf „The digital Story of Nativity“ bei Youtube. Ich bin immer wieder über den Ideenreichtum erstaunt, aber auch über die Mühen, die man sich mit solchen Dingen macht.
Also: Schöne Feiertage gehabt zu haben. 🙂 🙂
