oder im sog. Kreuzungsbereich, denn sonst droht das Abschleppen. So das VG Aachen in seinem Urt. v. 05.07.2010 – 6 K 512/08. Danach ist das Abschleppen eines Pkws, der innerhalb eines Bereichs von fünf Metern im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich parkt, rechtmäßig.