So, und zum Abschluss dann noch einmal das OLG Bamberg, und zwar der OLG Bamberg, Beschl. v. 02.012.2018 – 3 Ss OWi 1704/17. Er behandelt auch das Absehen vom Fahrverbot, und zwar mit der Begründung: Erfolgreiche Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung, reicht das? Das OLG Bamberg scheint kein Freund von diesen Maßnahmen zu sein, denn:
„Eine auf eigene Kosten erfolgende freiwillige Teilnahme des Betroffenen an einer verkehrspsychologischen Schulung rechtfertigt für sich allein grundsätzlich nicht das Absehen von einem verwirkten bußgeldrechtlichen Fahrverbot. Eine Ausnahme kann auch dann nur in Betracht kommen, wenn daneben eine Vielzahl weiterer zu Gunsten des Betroffenen sprechender Gesichtspunkte festgestellt werden können. „
M.E. zu streng.