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Lesetipp: Rechtsprechung zu § 14 RVG

Heute zunächst einen sonntäglichen Lesetipp, bei dem es mal wieder ums Geld geht. Auf meiner HP www.burhoff.de ist gerade der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2011, 202 „Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen“ eingestellt worden. Er enthält eine tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zu § 14 RVG betreffend die Teile 4 und 5 VV RVG aus dem Jahr 2010. Man findet den Beitrag hier. Der Zugang/Download ist natürlich kostenlos.

Und Achtung!! Jetzt kommt Werbung :-).

Bei dieser Gelegenheit weise ich dann mal – passt ganz gut – auf die im August erscheinende 3. Auflage des RVG Kommentars „Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen“ hin. Das Werk ist gegenüber der 2. Aufl. nochmals wesentlich erweitert, u.a. um ein Rechtsprechungslexikon, bei dem sich ein großer Teil der dort eingestellten Entscheidungen auch im Volltext auf der dem Kommentar beigefügten CD befindet. Das hat es so – wie ich meine – bisher noch nicht gegeben. Es besteht natürlich die Möglichkeit vorzubestellen, und zwar hier oder unmittelbar bei mir unter Bestellung Burhoff.

Lesetipp: Neuer gebührenrechtlicher Beitrag

Auf meiner Homepage www.burhoff.de steht seit gestern der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2011, 122 „Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4 – 7 VV RVG aus dem Jahr 2010 – Teil 1“. Er enthält eine tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zum §§-Teil des RVG aus dem Jahr 2011 betreffend die Teile 4 und 5 VV RVG.

Lesetipp: Verfahrenstipps und Persönlicher Anwendungsbereich von Teil 4 und 5 VV RVG.

Auf meiner Homepage habe ich vor einigen Tagen zwei Beiträge einstellen lassen, auf die ich hier hinweisen möchte:

  1. Zeitlich passend und auch als Referenz für den Strafverteidigertag in Berlin gedacht: „Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (I/2011)“ aus ZAP-Heft 6/2011, ZAP F. 22 R, S. 673
  2. Und aus dem Gebührenrecht: „Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG, eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung“ aus RVGreport 2011, 85.

Für den ein oder anderen vielleicht interessant.

Lesetipp III: Rahmengebühren in Strafsachen

Seit gestern steht auf meiner Homepage www.burhoff.de der von mir stammende Beitrag „Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Strafsachen (Teil 4 VV RVG) aus den Jahren 2008 – 2010“ aus StRR 2010, 413.

Den Beitrag finden sie zum kostenlosen Download hier.

Verfahren nach § 35 BtMG – wonach verdient man in denen sein Geld?

Die Abrechnung von Strafvollstreckung und die Abrechnung von Strafvollzugsverfahren ist in der Praxis nicht einfach. Die einen gehen nach Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG, die anderen nach Teil 3 VV RVG (ja, das ist richtig; man schaue sich nur die Überschrift von Teil 3 VV RVG an).

An der Schnittstelle liegen die Verfahren nach § 35 BtMG, die mit einem Antrag bei der StA anfangen und dann, wenn der keinen Erfolg hat, in das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG übergeht. Und: Genauso wird man m.E. auch abrechnen müssen. Für das Verfahren bei der StA gilt die Nr. 4204 VV RVG, denn das ist Strafvollstreckung, und für das gerichtliche Verfahren gilt dann die Nr. 3100 VV RVG, denn die Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG sind „ähnliche Verfahren“ i.S. des Teil 3 Vv RVG.

Alles nachzulesen in dem zutreffenden Beschl. des OLG Zweibrücken v. 29. 09.2010 – 1 VAs 1/10.