Nach einer dpa-Meldung vom 16.03.2010 darf die „Tatort-Kommissarin“ Simone Thomalla ihren Führerschein behalten. In der Meldung heißt es: Die 44-Jährige war am 20. Januar 2009 an der berüchtigten Radarfalle auf der A2 am Bielefelder Berg geblitzt worden, sie war 41 Stundenkilometer zu schnell. Zunächst sollte sie 100 Euro Geldbuße zahlen und den Führerschein für vier Wochen abgeben. Sie hatte eingewandt, möglicherweise sei ihre Tochter gefahren, und Widerspruch eingelegt. Vor rund sechs Wochen gab sie nun zu, selbst gefahren zu sein. Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte sie mit Urteil vom 16.03.2010, Az.: 37 OWi 628/09 nur zu einer erhöhten Geldbuße von 400 Euro, erließ der viel beschäftigten Akteurin jedoch das Fahrverbot.
Die Begründung der Amtsrichterin: Mit Tempo 141 war die 44-Jährige nur mit einem Stundenkilometer im Bereich des Fahrverbots. Zudem lag der Tempoverstoß schon mehr als ein Jahr zurück. Die Richterin machte für die schleppende Bearbeitung die Fülle der Bußgeldverfahren im Bereich dieser Blitzanlage verantwortlich. Die Anlage ist erst seit Dezember 2008 in Betrieb und gilt bereits als erfolgreichste Radarfalle Deutschlands. In den ersten zwölf Monaten seit der Inbetriebnahme im Dezember 2008 blitzte es dort rund 260 000 Mal. Zum dem Rekordblitzer hier: https://blog.burhoff.de/2010/02/rekordblitzer-auf-der-bab-a-2-nettoeinnahme-7-mio-ejahr/
Unter den Geblitzten ist auch die Dressur-Olympiasiegerin Isabell Werth. Die 41-Jährige war am 22. Dezember 2008 mit Tempo 137 in die Radarfalle geraten. Sie muss jetzt 150 Euro zahlen und einen Monat lang auf den Führerschein verzichten. Ihre Verhandlung sollte ebenfalls am Dienstag sein, sie zog aber den Widerspruch vorher zurück. (Az.: 37 OWi 675/09)
Zuvor war der Maler und Bildhauer Markus Lüpertz (68) zu zwei Monaten Fahrverbot und einem Bußgeld von insgesamt 410 Euro verurteilt worden. Lüpertz war gleich zweimal mit seinem 400 PS starken Maserati geblitzt worden. Die Fernsehköchin Cornelia Poletto («Polettos Kochschule») musste 240 Euro zahlen und vier Wochen auf ihr Auto verzichten. Weiteres prominentes Opfer ist der Sänger Peter Maffay.
Ich habe meine Zweifel, ob das Urteil beim 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm halten wird. Allerdings: Interessant für Verteidiger ist der Hinweis auf die schleppende Arbeitsweise.