Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren erhalte im Verfahren über die (Abschiebe)Sicherungshaft? gestellt. Etwas „abseitig“ von den sonstigen Problemen.
Dazu hatte ich folgende Antwort gegeben:
„…..
Wenn ich es richtig sehe, sollte das Teil 6 VV RVG sein, und zwar die Nrn. 6300 ff. VV RVG. Schauen Sie mal in den BGH, Beschluss vom 29. März 2012 – V ZB 309/10. Das sollte helfen. Hoffentlich, denn Teil 6 VV RVG ist auch nicht meine Kernkompetenz.“
Wie gesagt, nicht meine Kernkompetenz, aber u.a. die von Herrn Volpert, der den Teil 6 VV RVG in <<Werbemodus ein >> unserem RVG Kommentar, 6. Aufl. 2021, behandelt. Das übersieht man leicht, weil der Titel ja nur lautet: „Straf- und Bußgeldsachen“. Also: Wer Fragen zu Teil 6 VV RVG hat. „da wird Sie geholfen“. Bestellen kann man den Kommentar dann hier. <<Werbemodus aus>>.