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Lösung zu: Welche Gebühren erhalte im Verfahren über die (Abschiebe)Sicherungshaft?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren erhalte im Verfahren über die (Abschiebe)Sicherungshaft?  gestellt. Etwas „abseitig“ von den sonstigen Problemen.

Dazu hatte ich folgende Antwort gegeben:

„…..

Wenn ich es richtig sehe, sollte das Teil 6 VV RVG sein, und zwar die Nrn. 6300 ff. VV RVG. Schauen Sie mal in den BGH, Beschluss vom 29. März 2012 – V ZB 309/10. Das sollte helfen. Hoffentlich, denn Teil 6 VV RVG ist auch nicht meine Kernkompetenz.“

Wie gesagt, nicht meine Kernkompetenz, aber u.a. die von Herrn Volpert, der den Teil 6 VV RVG in <<Werbemodus ein >> unserem RVG Kommentar, 6. Aufl. 2021, behandelt. Das übersieht man leicht, weil der Titel ja nur lautet: „Straf- und Bußgeldsachen“. Also: Wer Fragen zu Teil 6 VV RVG hat. „da wird Sie geholfen“. Bestellen kann man den Kommentar dann hier. <<Werbemodus aus>>.

Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren erhalte im Verfahren über die (Abschiebe)Sicherungshaft?

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Und dann im Gebührenrätsel heute mal eine Frage zu einem Porblem, mit dem wir nicht jeden Tag zu tun haben:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich wurde in einem Verfahren über die Sicherungshaft – Haft zur Sicherung der Abschiebung – als berufsmäßige Verfahrenspflegerin bestellt. Mir wurde nun mitgeteilt, ich könne meine Gebühren nach den Vorschriften der §§ 419 Abs. VI, 277 Abs. II FamFG, 3, 4, 5 VBVG geltend machen. Auf Nachfrage, welcher Gebührentatbestand dies sein soll nach RVG, konnte mir kein Rechtspfleger des AG Stuttgart Auskunft geben. Ggf. können Sie mir weiterhelfen?

Herzliche Grüße“

Wie gesagt: Hat man nicht jeden Tag.

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Übernimmt die Staatskasse die Reisekosten nach Südfrankreich?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Übernimmt die Staatskasse die Reisekosten nach Südfrankreich?, zur Diskussion gestellt.

Hier dann meine Antwort:

Ich verweise auf: „Ich will nach Las Vegas“ — BGH sagt: Aber nicht auf Staatskosten“ und auch auf BGH, Beschl. v. 20.04.2022 – 6 StR 23/22

Und: Ich würde einen Antrag nach § 46 Abs. 2 RVG stellen und in dem begründen, warum das persönliche Gespräch mit dem Mandanten erforderlich ist und technische Hilfsmittel nicht reichen. Die darauf ergehende positive Entscheidung ist dann für die Kostenfestsetzung bindend, die negative nicht, so dass Sie in dem Fall immer noch entscheiden können, ob Sie vielleicht doch fahren und das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, eingehen.

Falls eine Entscheidung ergeht, hätte ich die gerne.“

Und dann heute auch mal wieder <<Werbemodus an>>, weil ich nämlich auf Burhoff7Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, verweise, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.

Ich habe da mal eine Frage: Übernimmt die Staatskasse die Reisekosten nach Südfrankreich?

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Und dann noch die RVG-Frage, mal wieder aus der FB-Gruppe „Strafverteidiger“:

„Reisekosten Pflichtverteidiger.

Leider hab ich hierzu nichts gefunden.

Ich vertrete einen Mandanten mit Sitz in Südfrankreich als Pflichtverteidiger. Zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung ist ein persönliches Gespräch mit Mandanten notwendig. Er verfügt nicht über die Mittel vorbei zu kommen. Jemand von Euch in einer ähnlichen Situation schon mal vom Gericht Reisekosten ins Ausland übernommen bekommen? Wenn ja, mit welchen Argumenten?“

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich bei der Nr. 4141 VV den Höchstrahmen ansetzen?

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Am Freitag hatte ich folgende Frage zur Diskussion gestellt: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich bei der Nr. 4141 VV den Höchstrahmen ansetzen?

Darauf hatte es folgende Antwort gegeben:

„Moin,

wenn man davon ausgeht, dass die Nr. 4141 VV RVG eine Festgebühr ist, dann kannst du nur von der Rahmenmitte ausgehen und die 4 x ansetzen.

Aber wieso die Rahmenmitte von Nr. 4104 VV RVG. Bei Einstellung im Ermittlungsverfahren kommt es doch darauf an, welcher Rechtszug bzw. Gerichtsordnung eingeleitet worden wäre, wenn angeklagt worden wäre (vgl. Burhoff/Volpert, RVG, Nr. 4141 VV Rn. 91). Warum also nicht die Nr. 4106 VV RVG oder die Nr. 4112 VV RVG?“