Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren erhalte im Verfahren über die (Abschiebe)Sicherungshaft?

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Und dann im Gebührenrätsel heute mal eine Frage zu einem Porblem, mit dem wir nicht jeden Tag zu tun haben:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich wurde in einem Verfahren über die Sicherungshaft – Haft zur Sicherung der Abschiebung – als berufsmäßige Verfahrenspflegerin bestellt. Mir wurde nun mitgeteilt, ich könne meine Gebühren nach den Vorschriften der §§ 419 Abs. VI, 277 Abs. II FamFG, 3, 4, 5 VBVG geltend machen. Auf Nachfrage, welcher Gebührentatbestand dies sein soll nach RVG, konnte mir kein Rechtspfleger des AG Stuttgart Auskunft geben. Ggf. können Sie mir weiterhelfen?

Herzliche Grüße“

Wie gesagt: Hat man nicht jeden Tag.

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