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„Charmeoffensive“ des OLG München im NSU-Verfahren

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Über den Ticker bei LTO ist gerade eine Meldung gelaufen, die sich zur PM des OLG München vom 22.05.2013 im NSU-Verfahren verhält. Darin geht es um verbesserte Arbeitsbedingungen im NSU-Verfahren, die für den nächsten Verhandlungstag angekündigt werden. Darin heißt es u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Während der ersten beiden Verhandlungswochen im NSU-Prozess sind von Ihnen einige Bitten zur weiteren Verbesserung Ihrer Arbeitsbedingungen an uns herangetragen worden. In Absprache mit der Hausverwaltung sollen dementsprechend folgende Änderungen ab dem nächsten Verhandlungstag (04.06.2013) vorgenommen werden:

1. Die Lüftungsanlage im Bereich der Empore wird nochmals verstärkt, um auch dort gezielt mehr Kühlung zu ermöglichen und die erheblichen Temperaturunterschiede zwischen dem unteren und dem oberen Teil des Sitzungssaals zu vermindern.

2. Um Umwege und Doppelkontrollen für Sie zu vermeiden, können in Zukunft Journalisten, die als Zuhörer in der Verhandlung anwesend sind und sich mit einem Akkreditierungs-, Dienst- oder Presseausweis ausweisen können, bei Sitzungsende direkt aus dem Sicherheitsbereich im zweiten Stock in den angrenzenden Presseraum A 206 außerhalb des Sicherheitsbereichs gehen. Ein Wachtmeister wird Sie gegebenenfalls durch die Schiebetür der Sicherheitsabsperrung hinauslassen.

3. Im Sicherheitsbereich vor der Empore werden wie bereits angekündigt einige Tische und Stühle aufgestellt werden, um Ihnen auch dort das Arbeiten in den Sitzungspausen zu ermöglichen. Wir bitten Sie von „Reservierungen“ dieser Arbeitsplätze abzusehen, damit sie von möglichst vielen Kollegen genutzt werden können.

4. Schließlich wird im Sicherheitsbereich vor der Empore (2. Stock) zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Wasserspender ein Kaffeeautomat aufgestellt.“

Gerne greife ich aus dem LTO-Artikel den Begriff der „gerichtlichen Charmeoffensive“ auf :-). Vielleicht gibt es ein solche für Verteidiger und Nebenklägervertreter ja auch (noch).

NSU-Verfahren: Stand nach dem 4. HV-Tag – was ist erledigt, was ist noch offen?

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Heute war in München ja Ruhe, daher kein „StA-Bashing“ oder „Verteidiger-Bashing, sondern eine kurze Bestandsaufnahme, wie weit man eigentlich an den ersten vier Tagen gekommen ist (dazu auch hier bei LTO).

Also: Ein wichtiger Schritt ist mit der Verlseung der Anklage getan; dafür braucht(e) man in anderen „Großverfahren“ schon mal mehr als nur vier Hauptverhandlungstage. Die Eröffnungsanträge, die in jedem Großverfahren kommen, teilweise – wie die Besetzungsrüge – auch kommen müssen, sind/waren. da.

Und das Gericht hat gestern einen Teil der Anträge dann auch beschieden:

  • Eine Abtrennung des Verfahrensteils um den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße wird es nicht geben.
  • Auch den Antrag auf Tonaufnahmen und ein wörtliches Protokoll lehnte das Gericht ab.
  • Den Antrag nach einer festen Reihenfolge für Redebeiträge lehnten die Richter ebenfalls ab.
  • Auch zur Akteneinsicht erging wohl eine Ablehnung, für einige der Fragen nach Akten sei nicht das OLG München, zuständig, sondern die Bundesanwaltschaft.

Ein paar Anträge sind noch offen, aber es wird klar: Nach den zweiwöchigen Pfingstferien in Bayern will das Gericht beim nächsten Verhandlungstag am 04.06.2013 zur Sache kommen. Das heißt zunächst: Zu den Aussagen der Angeklagten.

Reihum fragte der Vorsitzende, ob die Angeklagten Angaben machen wollen. Zschäpes Verteidiger verneinten. André E. schüttelte nur stumm den Kopf. Ralf Wohllebens Verteidigerin verneinte, kündigte aber an, sie wolle eine Erklärung im Namen ihres Mandanten abgeben.

Gefunden habe ich dann noch

Und nun kehrt „Pfingstruhe“ ein und dem ein oder anderen kommt vielleicht über Pfingsten die Erleuchtung.

NSU-Verfahren: Leute cool bleiben, aber alle…

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Während eines ereignisreichen Tages auf Naxos, hat es in München einen wohl ebenso ereignisreichen Tag im NSU-Verfahren geben. Nicht nur eine Besetzungsrüge – war klar, dass die kam, denn sie musste kommen, wenn man sich die Besetzungsrüge für die Revision offen halten will -aber auch sonstiges Scharmützel und Hin und Her.

Wenn ich so bei Spiegel.de lese, was sich alles so getan hat, kann ich nur sagen: Der Kampf um die berühmte/berüchtigte „Lufthoheit“ ist voll entbrannt:

  • Kampf um einen Einstellungsantrag,
  • Kampf um die Besetzung,
  • Kampf ums Wort,
  • Kampf um eine Unterbrechung – Pause oder Befangenheitsantrag?,
  • Kampf bzw. sicherlich drohende Gewitterwolken bzw. Gedanken um eine Abtrennung des Komplexes „Keupstraße“ – warum macht man sich die Gedanken eigentlich allerdings nicht schon eher?
  • Der eine Verteidiger verlässt den Sitzungssaal,
  • das Verhalten des anderen wird von Bundesanwalt Diemer als „ungehörig“ bezeichnet.

Wenn man es liest, fragt man sich: Leute, wo sind wir denn? Bitte cool bleiben, aber alle (und nicht nur der Bundesanwalt 🙂 vgl. hier: NSU-Verfahren: Muss das eigentlich sein Herr Bundesanwalt?, oder: Keep cool).

So, und jetzt wieder in die Sonne. 🙂

NSU-Verfahren: Muss das eigentlich sein Herr Bundesanwalt?, oder: Keep cool

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Irgendwo hatte ich es gestern gelesen im Netz und es hat mir gestern Abend keine Ruhe gelassen und ich habe es dann auch bei Spiegel.de wieder gefunden (vgl. Spiegel.de). Das Zitat einer „Anmerkung“ des Bundesanwalts Diemer, der die Anklage im NSU-Verfahren vertritt, zu dem Aussetzungsantrag der Verteidigung:

„Vor der Mittagspause sagt Bundesanwalt Herbert Diemer, dessen staubtrockene Anmerkungen gleichwohl unüberhörbar sind: „Da dem Antrag ohnehin nicht stattgegeben wird, muss ich auch nicht gleich Stellung dazu nehmen.“ Nach der Mittagspause befürwortete er erwartungsgemäß die Zurückweisung des Antrags. Und ebenso erwartungsgemäß wurde er abgelehnt.“

Man mag ja von dem gestrigen Antrag denken (vgl. hier) , was man will – ich halte ihn auch nicht unbedingt für gelungen, zumindest das Timing ist in meinen Augen nicht gut, weil dieser Antrag m.E. zu spät kommt – aber: Muss man den Antrag als Bundesanwalt eigentlich so kommentieren? In meinen Augen/Ohren klingt ein gewissen Portion von Überheblichkeit durch, die der GBA bzw. seine Vertreter doch an sich nicht an den Tag legen sollten. Wir haben es doch mit der „berühmten objektivsten Behörde“ des Welt zu tun. Da muss/sollte man doch solche Anträge akzeptieren können. Jedenfalls hätte man sich m.E. eine solche Äußerung – wenn Sie denn so gefallen ist – sparen können/sollen.

„Sine ira et studio“ haben es die alten Römer genannt, Neudeutsch heißt es heute wohl: Keep cool…

NSU-Verfahren heute: Aussetzungsantrag abgelehnt, Anklage wird verlesen

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Man muss ja auch, wenn man im Urlaub ist, auf dem Laufenden bleiben. Daher bin ich hier auf Naxos gerade mal eben online gegangen, um zu sehen/erfahren, was es heute im NSU-Verfahren gegeben hat. Ist wegen der schlechten Verbindung nicht ganz einfach, aber klappt. Also:

  • Die Verteidiger von Beate Zschäpe hatten einen Aussetzungsantrag gestellt. Begründung: Saal zu klein und „für die meisten Beteiligten keine ordnungsgemäßen Zeugenvernehmungen möglich“ (hier aus Spiegel.de).
  • Der ist inzwischen vom OLG München abgelehnt worden, wie die FAZ meldet. Begründung u.a.: „Strafverfahren finden in, aber nicht für die Öffentlichkeit statt“, sagte Götzl unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
  • Und: die Anklage wird verlesen – also nimmt das Verfahren dann allmählich Fahrt auf.

Bisher kann man m.E. gegen den Auftakt und die Antragstellung nichts einwenden. Das unterscheidet sich alles nicht von anderen Großverfahren, die letztlich alle schleppend in Gang gekommen sind. Zufrieden waren/sind auch die Nebenklägervertreter – zumindest einige (vgl. hier).