„Unterhaltsbeihilfe für Referendare: LBV NRW will maximal ab 2011 nachzahlen“ so ist bei LTO ein Beitrag überschrieben, der eine Darstellung des Vorgehens des Landes NRW enthält, wie man mit den Folgen aus dem OVG Münster, Urt. v. 27.10.2014 – 3 A 1217/14 umgehen will (vgl. hier bei LTO).
M.E. erst mal wohl gar nicht bzw. das Land NRW spielt auf Zeit. Und wenn ich die Argumentation zur Verjährung lese, habe ich den Eindruck, dass das Land da auch nicht ganz auf der Höhe der derzeitigen Rechtsprechung ist. Wenn ich das BGH, Urt. v. 28.10.2014 – XI ZR 348/13 u.a. – zu den Kreditgebühren richtig verstanden habe, dann dürften die Verjährungsfristen nicht zu laufen begonnen haben, bevor eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung bestand.
Nun, ich bin Strafrechtler, lasse mich gerne belehren. Aber mich überrascht bei dieser Landesregierung und ihrem oberschlauen Finanzminister nichts mehr. Der und sein Ministerium wissen alles, vor allem alles besser. Ich erinnere da mal nur ganz vorsichtig daran, dass er schon mal zumindest einen verfassungswidrigen Haushalt auf den Weg gebracht hat und hat verabschieden lassen (vgl. dazu nur hier). Und wie war das noch mit den Nullrunden für die „höheren“ (?) NRW-Beamten?. Auch ha hat man sich einen Rüffel aus Münster abgeholt: Das Besoldungsgesetz war verfassunsgwidrig (vgl. hier). Die Sachverständigen hatten es bei der Anhörung gesagt. Aber Düsseldorf trickst ein wenig, weiß es besser und erleidet Schiffbruch.
Vielleicht sollte man in der Sache der Unterhaltsbeihilfen endlich mal Größe zeigen und das Urteil umsetzen. Und wo ist unsere „Landesmutti“, der doch die Menschen so am Herzen liegen? Wahrscheinlich in Urlaub in Brandenburg und da tagelang in einem Funkloch und daher über Handy nicht zu erreichen, wie nach der Regenkatastrophe in Münster (vgl. u.a. hier). Dazu fällt einem nichts mehr ein, außer: Armes NRW (finanziell stimmt das, aber: Geld hat man zu haben).