Schlagwort-Archive: Nichtraucherschutzgesetz

Die „Helmut Party“, oder: Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz?

entnommen wikidmedia.org

entnommen wikidmedia.org

Da habe ich mal wieder einen OLG-Beschluss, bei dem in der zu dem Beschluss herausgebenen PM des OLG mehr steht als im Beschluss selbst. Es handelt sich um den OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2015 – 5 RBs 112/15 – und die dazu gehörende PM des OLG Hamm vom 30.10.2015. Im Verfahren ging es um einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Das AG Essen hatte einen Gastwirt, der im Rahmen von Protestveranstaltungen gegen das Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen in seiner Gaststätte gestattet hatte wegen vorsätzlicher Verstöße gegen Geldbußen von 800 bzw. 1.600 € verhängt. Der Gastwirt hatte bei solchen sog. ʺHelmut Partys“ – ich kannte den Begriff bisher nicht – zahlreichen Gästen das Rauchen in seiner geöffneten Gaststätte gestattet. Anderen Gästen gegenüber wurde erklärt, dass geraucht werde und dass es ihnen freistehe, zu gehen. Zur Begründung hatte das AG – kommt alles aus der PM – darauf verwiesen, dass der Betroffene das nach dem Nichtraucherschutzgesetz geltende Rauchverbot vorsätzlich verletzt habe. Das Gesetz schränke in zulässiger Weise die Versammlungsfreiheit der rauchenden Gäste zu Gunsten des Lebens und der Gesundheit der Nichtraucher ein. Es sei verfassungskonform, was der Betroffene habe erkennen können, so dass er auch keinem unvermeidbaren Verbotsirrtum erlegen sei. Bei den Höhen der Geldbußen sei zu berücksichtigen gewesen, dass sich der Betroffene uneinsichtig gezeigt habe, bereits einschlägig vorbelastet sei und im 2. Fall die Tat begangen habe, nachdem ihm bereits der Bußgeldbescheid zur 1. Tat mit der hohen dreistelligen Geldbuße vorgelegen habe.

Das OLG Hamm hat das im OLG Hamm, Beschl. v. 19.10.2015 – 5 RBs 112/15 – bestätigt. Ich stelle aus dem Beschluss hier nichts ein. Ich weiß nämlich nicht, was ich daraus entnehmen könnte. 🙂

1. Mai: (K)Eine Jagd auf Raucher (?)

© K.-U. Häßler – Fotolia.com

In NRW gilt ab heute der absolute Nichtraucherschutz, nachdem die Änderungen des Nichtraucherschutzgesetz (Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW) in Kraft getreten sind. Wer sich über den ursprünglichen Inhalt des Gesetzes informieren will – Raucher wie Nichtraucher – kann das hier tun, zu den in Kraft getretenen Änderungen geht es hier.

Das Gesetz – über seine Sinnhaftigkeit kann man m.E. streiten – sieht ein absolutes Rauchverbot, z.B. in Gaststätten und Schulen vor. Da werden dann vor allem in Gaststätten Bußgelder rasseln, im Gespräch sind Bußgelder zwischen 60 und 120 €.

Allerdings haben die Raucher in Münster heute noch eine Gnadenfrist, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden sich nicht gleich auf den Weg machen und Jagd auf Raucher machen, meldet die „Münsterische Zeitung„. Man wird/will zunächst nur auf Anzeigen und Beschwerden reagieren.

Na da darf man dann ja gespannt sein, wie das Ordnungsamt mit den Beschwerden/Anzeigen umgeht, wenn die demnächst – in großer Zahl (?) – eingehen. Vielleicht an einem Samstagabend, wenn im hier im Kuhviertel oder am Hafen so richtig der Bär brummt. Da wird große Freude bei den Mitarbeitern – sind die dann überhaupt im Dienst? – aufkommen, wenn sie dort hin gerufen werden. Und der nächst Ärger deutet sich an. Es werden noch mehr Raucher vor den Kneipentüren stehen, was zu (weiteren) Lärmbelästigungen in den entsprechenden Vierteln führt. Aber das ist ja nicht weiter schlimm. Die eingehenden Anzeigen können die Ordnungsämter dann gleich mit erledigen, wenn sie das Rauchverbot überprüfen. Und am Ende stehen die AG, die sich mit den Bußgeldverfahren befassen dürfen/müssen. Manchmal kommen mir solche Gesetzesänderungen vor wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Aber egal: Rot/grün hatte es sich in den Kopf gesetzt und dann wird es durchgesetzt.