Morgen steht auf der Tagesordnung des Bundestages die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/11736), mit dem die Absprachen im Strafverfahren (endlich) geregelt werden sollen. Man darf ja gspannt sein, ob dieser Gesetzesentwurf denn nun auch noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Man fragt sich, warum die Regierung dieses Vorhaben erst so spät – so kurz vor Ende einbringt. Und: Der BT hat ja noch ein umfangreiches weiteres Programm: 2. Opferrechtsreformgesetz mit erheblichen Änderungen usw. Und das alles im Schnelldurchlauf? Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.
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Höhere Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen
Bisher werden nach § 7 Abs. 1 StrEG für jeden angefangenen Tag eines Freiheitsentzugs 11 € als Ausgleich für immaterielle Schäden gezahlt werden. das dürfte wohl kaum ausreichend sein, den erlittenen rechtswidrigen Freiheitsentzug auszugleichen. Deshalb hat jetzt die FDP-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Erhöhung des Anspruchs auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen vorsieht Die FDP regt eine Orientierung an Österreich an. Dort wird von Pauschalsätzen abgesehen und stattdessen die Dauer des Freiheitsentzugs und die persönlichen Verhältnisse der geschädigten Person zu Grunde gelegt. Üblicherweise kann in Österreich eine Entschädigung von 100 € pro Hafttag geltend gemacht werden. Den Antrag der FDP-Fraktion finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drucks. 16/10614 (PDF)