Seit dem 17.01.2009 ist es offiziell: Ab Februar 2009 soll in Bremen und Bremerhafen das Projekt „künstliche DNA“ mit der Vorbereitung beginnen, um dann in der zweiten Jahreshälfte zu starten. Das unter der Leitung des Landeskriminalamtes stehende Projekt soll zunächst eruieren, welche Pilotprojekte in Betracht kommen, welche potentiellen Sponsoren und Partner existieren und wie die Einführung konkret umgesetzt werden kann (vgl. Pressemitteilung des Senators für Inneres und Sport vom 17.02.2009). Als Begründung wird der hohe Anteil von Diebstahlsdelikten an der Gesamtkriminalität im Städtevergleich sowie die diesbezügliche Häufigkeitsziffer im Jahr 2007 angeführt, wobei der Einsatz von „künstlicher DNA“ dazu beitragen soll, diese Zahlen deutlich zu senken (vgl. Pressemitteilung des Senators für Inneres und Sport vom 17.2.2009; PKS des Landes Bremen 07, S. 23). Im Folgenden soll dargestellt werden, worum es sich bei der „künstlichen DNA“ handelt, welche konkreten Einsatzmöglichkeiten existieren und welche rechtlichen Grundlagen der Verwendung zugrunde liegen. Bei dieser neuen Methode liegt noch einiges im Argen.
Wir werden darüber in Heft 4/09 vom StRR berichten.