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Polizei in Münsteraner Cafe unerwünscht.

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In Münster schlagen derzeit die Wellen recht hoch wegen einer Geschichte, über die gestern die „Westfälischen Nachrichten“ berichtet haben (vgl. hier):

Ein Student bekommt von seinem Vater, der mit ihm eine Abschlussfeier besuchen will, Besuch. Man ist zu früh und will in einem Cafe noch einen Kaffee trinken. Dort wird den beiden die Bedienung verweigert. Denn der Vater (ist Polizist und) trägt (s)eine Polizeiuniform. Der Gastwirt beruft sich auf sein Hausrecht und: Er mag, wie man in seiner Befragung nachlesen kann, wohl die Polizei nicht.

Nun ja, kann man geteilter Meinung drüber sein und dementsprechend hoch schlagen die Wellen auch in den Kommentaren zu dem Artikel auf der Homepage der „Westfälischen Nachrichten„. Was mich allerdings (auch) irritiert hat und interessiert: In dem Artikel heißt es: „Dahei habe sich sein Vater sogar auf der Toilette umziehen wollen. Die Uniform habe er eigens für die Zugfahrt getragen.“ Mir ist nicht klar, warum der Vater eigens für die Zugfahrt die Uniform getragen hat. Es war doch (wohl) ein privater Besuch in Münster.

 

Rechtfertigungsgrund Kirchgang?

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In Münster gibt es den Domplatz. Auf dem steht der Dom. Der ist zur Zeit wegen Renovierungsarbeiten gesperrt. Die Gottesdienstes sind ausgelagert = sie finden in der nahe gelegenen Überwasser- bzw. der Lambertikirche statt. Teilweise parken die Gottesdienstbesuche auf dem Domplatz, was nicht an allen Stellen erlaubt ist. Dafür gibt es dann ggf.ein Verwarnungsgeld der Stadt Münster in Höhe von 15 €. Das ist dann wohl auch einem Gottesdienstbesucher aus Münster passiert, der dann aber einen Leserbrief geschrieben hat, der gestern in der „WN“ abgedruckt war. Da heißt es:

„Zahlreiche Verkehrsteilnehmer und ich selbst wurden in letzter Zeit durch die Stadt Münster während der Gottesdienstzeiten in den Dom-Ersatzkirchen (Lambertikirche und Überwasserkirche) auf dem Domplatz parkend mit 15 EURO verwarnt. Zuletzt ist mir dies am zweiten Advent während des Besuchs der Überwasserkirche passiert.

Dies hat es während der Gottesdienste nie gegeben und ist mehr als skandalös, es grenzt an  unglaubliche Abzocke der Stadt Münster! Sollte der Gottesdienstbesuch mit dem verbundenen Parken vor der Kirche zu einer Ordnungswidrigkeit führen, kann ich nur an die Gottesdienstbesucher appellieren, den Messen fernzubleiben.

Leere Kirchen sind dabei eine mehr als verständliche Folge.“

Ich kann nur sagen: Ohne weiteren Kommentar, der Leserbrief spricht m.E. für sich, bzw. nur so viel: Wenn man das liest, fragt man sich, ob das wirklich ernst gemeint ist. Aber offenbar ist das der Fall, denn sonst würde man ja keinen Leserbrief schreiben.Wahrscheinlich wird auch noch das AG Münster mit der Sache befasst.

Und: Ich habe ihn gestern dann gesucht, aber nicht gefunden: Den Rechtfertigungsgrund Kirchgang.

Das waren teure Brötchen….

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Dass Brot und Brötchen nicht immer billig sind, weiß man. Dass Sie aber so teuer werden können, damit hatte ein Beamter des Eichamts Münster nicht gerechnet. Über ihn und sein Verfahren berichten heute die Westfälischen Nachrichten und hat gestern auch bereits LTO unter der Überschrift“Eichbeamter ließ sich mit Backwaren bestechen“ berichtet (da habe ich mir auch das Bild „geklaut :-)). In der Meldung heißt es:

„Brot, Brötchen, Kuchen: Über Monate hinweg soll ein Beamter des Eichamts Münster von Bürgern kostenlose Aufmerksamkeiten eingefordert haben. Am Montag wurde der 63-jährige Angeklagte vom AG Münster wegen Vorteilsannahme in 41 Fällen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Ein Bäckermeister aus Münster hatte den Beamten im Jahr 2009 angezeigt. Im Anschluss an eine Kontrolle in der Backstube habe der Mann ungefragt mehrere Tüten mit Backwaren gepackt und diese einfach mitgenommen, sagte der Bäcker. Da der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschien, erließ das Amtsgericht (AG) Münster einen Strafbefehl. Als Bewährungsauflage muss der Ex-Beamte insgesamt 12.000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen (Strafb. v. 08.10.2012, Az. 14 Ls 29/12).

Laut Staatsanwaltschaft ist der 63-Jährige, der zur Tatzeit im Rat einer westfälischen Stadt saß, inzwischen aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden. Der Mann habe sämtliche Pensionsansprüche verloren, sagte der Anklagevertreter am Montag.“

Also teure Brötchen. Aber es waren nicht nur Brötchen, sondern – so die WN – auch Fleisch und Mineralwasser.

Schlossplatz/Hindenburgplatz

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Bei dem Namenspaar „Schlossplatz/Hindenburgplatz“ handelt es sich nicht um Straßennamen bei Monopoly (die heißen – glaube ich – auch nur ähnlich), sondern das Namenspaar ist der Hinweis auf eine Diskussion, die wir hier in Münster seit Monaten geführt – m.E. erlitten – haben. Es geht/ging um die Frage, ob der große freie Platz vor dem münsterischen Schloss nun wieder „Hindenburgplatz“ heißt, oder weiterhin „Schlossplatz“. Letzteren Namen hatte der Rat der Stadt im März 2012 beschlossen. Dagegen hat es einen Bürgerentscheid gegeben, der gestern sein Ende gefunden hat.

Gefühlte 1.000 Leserbriefe in den Tageszeitungen weiter und um rund 300.000 € ärmer (so teuer war der Bürgerentscheid; aber was soll es die Stadt Münster hat eh kein Geld) haben sich die Münsteraner dafür entschieden, den Ratsbeschluss vom März nicht aufzuheben (vgl. hier). Es bleibt also beim „Schlossplatz“. Damit hat die unselige und inzwischen langweilige Diskussion, die inzwischen aber wohl bundesweit beobachtet worden ist, hoffentlich ein Ende gefunden. Geführt worden ist sie von den Befürwortern des „Hindenburgplatz“ u.a. auch mit dem Argument, an den Namen knüpfe sich ein Stück Heimat(verbundenheit). Na, das kann man m.E. wohl kaum sagen. Ich kann „Heimat“ doch nicht an den Namen eines Platzes knüpfen.

Wir kehren also dann hoffentlich jetzt zu anderen Themen zurück. Das sind die Schulden der Stadt, der HBF usw.

Es stellt sich dann natürlich noch die Frage: Was macht die örtliche Presse mit dem vielen jetzt freien Platz, den sie in den letzten Monaten mit den vielen, vielen – zum Schluss m.E. überflüssigen – Leserbriefen gefüllt hat?

Endgültiger Freispruch im Münsteraner Lustreisenprozess

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In Münster hat es den Lustreisenprozess gegeben. Über den hatten wir ja auch schon ein paar Mal berichtet (vgl. u.a. hier). In ihm wurde den Aufsichtsratsmitgliedern der Städtischen Wohnungsgesellschaft aus Münster Untreue, begangen durch verschiedene Reisenm, vorgeworfen. Übrig geblieben war nur noch der Geschäftsführer, der vom LG (auch) frei gesprochen worden ist. Inzwischen hat nun das OLG Hamm entschieden und die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen (vgl. hier). Damit ist der Freispruch rechtskräftig.

Die StA scheint sich aber nicht strecken zu wollen. Ob endgültig für alle Beschuldigten das Verfahren zu Ende ist, ist wohl noch nicht ganz klar.

Ganz klar ist mir auch nicht, was die Frage soll, ob die Beschuldigten, die sich mit § 153 a StPO einverstanden erklärt hatten, ihr Geld zurück bekommen. Ich sehe im Moment die „Anspruchsgrundlage“ nicht. Wiederaufnahme des Verfahrens? Wohl kaum.