Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter will mit einer Bundesratsinitiative verhindern, dass Strafprozesse durch eine Flut von Beweisanträgen völlig unangemessen in die Länge gezogen werden.
Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist eine Neuregelung in der Strafprozessordnung. Danach soll das Gericht in länger dauernden Strafprozessen zum Ende der Beweisaufnahme eine Frist zur Stellung von Beweisanträgen setzen können. Nach deren Ablauf soll es Anträge – anders als nach der geltenden Rechtslage – schon deshalb ablehnen können, weil sie zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich sind. Dies teilte die Ministerin am 17.06.2009 in Düsseldorf mit.
Zuvor hatte sich der Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz in Leipzig mit der Frage der Prozessverschleppung durch rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Beweisantragsrechts durch Angeklagte bzw. deren Verteidiger befasst. Hintergrund sind Fälle, in denen durch sachwidrige Anträge versucht wird, das Verfahren zu verzögern oder sogar ein Urteil gänzlich zu verhindern.
Der Vorschlag decke sich im Kern mit einer bereits seit Jahren vom Bundesgerichtshof erhobenen Forderung, den Missbrauch von Verfahrensrechten einzudämmen, betonte die Ministerin. Es geht dabei keinesfalls darum, Angeklagten oder ihren Verteidigern legitime prozessuale Rechte streitig zu machen. Vielmehr sollen diejenigen Prozessbeteiligten, denen es erkennbar allein darum geht, den Prozess zu sabotieren, zu einer zügigen Antragsstellung angehalten werden.
Die Ministerin kündigte an, ihr Ziel sei, den Gesetzentwurf im Herbst 2009 über den Bundesrat in den Bundestag einzubringen.
Quelle: JM Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 17.06.2009