Hinweisen will ich kurz eben auf den Beitrag des Kollegen Kotz aus StRR 2011, 44, ein erster Überblick zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung und zum Therapieunterbringungsgesetz. Steht bei Heymanns Strafrecht – an den neuen Namen muss man sich erst mal gewöhnen 🙂 – oder bei Strafrecht Online – das geht besser 🙂
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Download/Lesetipp: Kotz zur Strafrechtsentschädigung in StRR 2010, 204
Ist die Schlacht geschlagen und ggf. sogar der Krieg gewonnen = der Mandant frei gesprochen, dann tun sich neue Kampffelder auf. Neben den Gebühren ist das häufig die Frage der Entschädigung des Mandanten für Strafverfolgungsmaßnahmen. Da liegt manches bei manchen Verteidigern im Dunkeln.
Licht bringen da die Ausführungen von RA Peter Kotz, Augsburg, im StRR. Dazu gab es so viel zu sagen, dass wir drei Teile machen mussten. Der erste Teil war in StRR 2010, 164, der zweite ist jetzt in Heft 6/2010 in StRR 2010, 204 und der dritte kommt in Heft 7/2010. Der 2. Teil steht seit heute im kostenfreien Bereich von Heymanns Strafrecht, sozusagen als Appetizer.