„Mord ist mein Beruf“ fragt sich gerade „Vielleicht habe ja auch ich einen Knall„, und zwar im Hinblick darauf, dass er gebeten worden ist, die von ihm gefertigten Kopien einzureichen, damit das AG prüfen kann, ob diese „notwendig“ waren.
Na, einen Knall hat er m.E. nicht. Er hat von 631 gefertigten Kopien nur 400 abgerechnet, so dass sich an sich schon daraus ergeben sollte, dass es der Kollege mit der Frage der Notwendigkeit (§ 46 RVG) sehr genau nimmt. Aber wahrscheinlich hat er gerade erst dadurch den Argwohn der Rechtspflegerin geweckt, die sich sichgerlich nicht vorstellen kann, dass ein Verteidiger nicht alle von ihm gefertigten Kopien auch abrechnet (so viel zur Raffgier der Verteidiger). M.E. muss auch das AG die Kopierentscheidung des Verteidigers hinnehmen, es sei denn, er betreibt mit der Kopiererei offensichtlich Missbrauch. Da dürfte die obergerichtliche Rechtsprechung inzwischen recht eindeutig sein.
Ob es dem Kollegen „Mord ist mein Beruf“ hilft, wenn er die 631 Seiten an das Gericht faxt, wie der Kollege JM vorgeschlagen hat, wage ich allerdings zu bezweiflen. Natürlich wird die Freude beim AG über den Papierverbrauch und das belegte Fax groß sein :-); nur der Kollege dürfte selbst auch längere Zeit über sein Fax nicht erreichbar sein: Aber halt, stop: Man könnte die 631 natürlich nachts faxen… 🙂