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Umbenannt – wir firmieren jetzt unter „JURION Strafrecht Blog“ und unter „JURION Strafrecht“

Der eine oder andere aufmerksame Leser wird es vielleicht schon bemerkt haben. Wir haben umfirmiert und heißen jetzt „JURION Strafrecht Blog“. Warum schon wieder, wird man sich fragen? Nun gut, ist nicht immer ganz einfach bis nach einer Übernahme ein endgültiges Konzept gefunden worden ist. Aber das haben wir nun (hoffentlich :-)).

Hintergrund: Wir sind mit dem Strafrechtsportal umgezogen, weg von Heymanns und hin zu JURION: Wir haben auch dort umfirmiert. Das Portal heißt jetzt „JURION Strafrecht„. Aber es war nicht nur ein einfacher Umzug, sondern ein Relaunch. Wir haben neue Kleider bekommen. Wer will, kann uns ja gerne mal besuchen und sich ansehen, was wir zu bieten haben. Der erste Monat ist kostenfrei. Wem es nicht gefällt, der meldet sich einfach wieder ab.

Also auf. Ich heiße als Herausgeber alle Neuankömmlinge herzliche willkommen.

Natürlich gilt für unser Blog: Inhaltlich hat sich und wird sich nichts ändern. Also nur: Alter Wein in neuen Schläuchen 🙂

Wir sind nach Umzug wieder da!!! –

Hallo, ich kann alle besorgten Anfrager :-), wo wir denn sind, beruhigen. Wir waren nur temporär nicht erreichbar. Grund: Beim Umzug hat es nicht vorhersehbar Schwierigkeiten gegeben, oder: was schief gehen kann, geht dann auch schief – und dann natürlicha uch am Wochenende. Nun sind wir aber wieder unter neuer Adresse – blog.burhoff.de– wieder da und werden die Berichterstattung gleich wieder aufnehmen. Manchmal klappt es nicht so, wie man es sich wünscht.

Ach so: Und wer sich schon gefreut hatte, dass wir so still sind/waren. Zu früh gefreut :-).

Zieleinlauf… für das neue (?) Jurion

Irgendwann heute zwischen 18.00 und 19.00 Uhr müsste, wenn ich richtig gerechnet habe, der Startschuss für das neue Jurion fallen, vgl. hier die tickende Uhr. Was es genau wird bzw., was es genau ist, weiß noch keiner so genau – außer den „Machern“ natürlich. Wir Autoren werden das neue Produkt auf einer „Juriongala“ präsentiert bekommen. Ich bin sehr gespannt und werde berichten.

Ach so: Das war dann wohl Werbung.

LexisNexis präsentiert umfangreiche juristische Recherche-App für iPhone, iPad & Co.

Ein wenig Eigenwerbung sei an dieser Stelle erlaubt 🙂

Ab sofort ist im App Store mit LexisNexis® Recht Basic eine juristische Gratis-Recherche-App mit einer unvergleichbaren Inhaltsbreite verfügbar:

Die App zur kostenfreien Rechtsrecherche für unterwegs enthält z.B. mehr als 90.000 Urteile & Entscheidungen der Bundesgerichte, rund 2.500 Vorschriften des Bundes und aller 16 Bundesländer sowie ein umfangreiches Rechtswörterbuch mit Erläuterungen zu über 2.000 Rechtsbegriffen – von A wie Abänderungsklage bis Z wie Zwischenverfahren.

Selbstverständlich sind sämtliche Inhalte untereinander verlinkt und schnell auffindbar. Eine Verlaufsfunktion und Lesezeichen garantiert die praktische direkte Aufrufbarkeit von Favoriten. Obwohl der Zugriff auf den umfangreichen Inhalt online erfolgt, können ausgewählte Dokumente auf dem Gerät gespeichert werden, um sie auch offline verfügbar zu machen. Weitere Besonderheit: Über einen RSS-Feed auf der Startseite der App werden – bei vorhandener Internetverbindung – zusätzlich aktuelle Nachrichten aus den Bereichen Rechtsprechung, Gesetzgebung und Fachpresse geladen.

LexisNexis® Recht Basic für das iPhone®, den iPod Touch® und das iPad™ wird monatlich aktualisiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Inhaltliche und technische Updates sind natürlich ebenfalls kostenfrei. Die App lässt sich über den App Store beziehen.

Die neue App ist ein inhaltliches Derivat des neben beck-online und juris zu den drei großen Rechtsrecherche-Datenbanken gehörenden Produkts LexisNexis® Recht. LexisNexis erweitert damit sein bisheriges Angebot der für den Blackberry bereits vorhandenen mobilen Rechtsrecherche und führt damit konsequent seine Strategie fort, dem Rechtsanwender in jeder Situation ein passendes Recherche-Instrument zur Verfügung stellen zu können. In den kommenden Wochen und Monaten wird LexisNexis weitere, z.T. auch kostenpflichtige Apps für Rechtspraktiker, insbesondere Anwälte, auf den Markt bringen. Damit wird der Nutzer u.a. auch mobilen Zugriff auf Teile der umfangreichen Kommentar-, Zeitschriften- und Fachbuchliteratur erhalten, die im Hauptprodukt LexisNexis® Recht bereits heute auf dem PC am Arbeitsplatz verfügbar ist.