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Ich habe da mal eine Frage: Vollstreckung einer ausländischen Strafe, wie rechne ich ab?

© AllebaziB - Fotolia.com

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Aus unserer (neuen) Rubrik „RVG-Rätsel“ heute die Frage eines Kollegen, die m.E. nun wirklich einfach zu beantworten war, aber manchmal sieht man den Wald eben vor lauter Bäumen nicht:

Der Kollege schreibt:

„Habe gerade keinen Plan:

Mandant (Deutscher) ist rechtskräftig in Rumänien zu 7 Jahren verurteilt worden, will nach Deutschland zur weiteren Strafvollstreckung. Das LG hat mich beigeordnet und die Vollstreckung der Strafe in Deutschland gemäß IRG für zulässig erklärt. Soweit alles gut.

 Nur: Wie rechne ich das ab? Einzeltätigkeit? Vollverteidiger?

 Ich habe leider keinen Plan und in Ihrem  Kommentar auch nichts gefunden – vielleicht war ich aber auch nur einfach zu blind ;-).“

Ist wirklich einfach zu beantworten und die Lösungen müssten nur so rasseln

Lesetipp: Die Verteidigung in Auslieferungsverfahren nach IRG

Inzwischen ist StRR 06/2011 online. Für einen Monat haben wir aus dem Heft dann auf der Startseite von Heymanns Strafrecht den Beitrag „Die Verteidigung in Auslieferungsverfahren nach IRG“ von Rechtsanwalt Dr. jur. Ingo E. Fromm, Koblenz (StRR 2011, 208) zum kostenlosen Download bereitgestellt.