Ich hatte im Juni 2019 über die sog. “Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens” berichtet (Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens, oder: Ab in die Tonne).
Die Geschichte geht inzwischen weiter. Denn Anfang August 2019 hat das BMJV einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vorgelegt. Und wie nicht anders zu erwarten, werden die Eckpunkte des o.a. Papiers natürlich umgesetzt. Also: Rechteabbau für Beschuldigte, was sich m.E. schon bei der Namensgebung für das neue Gesetzesvorhaben angekündigt hat. Denn m.E. geht es immer, wenn das BMJV das Wort „Modernisierung“ in Zusammenhang mit Strafverfahren in den Mund nimmt, um „Vereinfachung und Beschleunigung“. Und auf dem Altar der Beschleunigung werden dann Beschuldigtenrechte geopfert. Man kann m.E. sagen: „Vereinfachung und Beschleunigung“ = Rechteabbau. Was aber wirklich mal eine Modernisierung des Strafverfahrens wäre, nämlich eine Dokumentartion der Hauptverhandlung, das packt man nicht an. Warum auch? Ist doch so viel besser, wenn später nur noch das gilt, was die Richter mitgeschrieben und dann ins Urteil geschrieben haben.
Wenn man sich die geplanten Änderungen ansieht und die für die Änderungen angeführten Begründungen, dann hat man den Eindruck, das BMJV geht davon aus, dass alle Anträge, die im Laufe des Verfahrens gestellt werden, nur der Verfahrensverzögerung dienen. Dass sie z.B. aber auch oft das Ziel haben, schlampige Ermittlungen zu reparieren bzw. für den Beschuldigten gümnstige Umstände in das Verfahren einzuführen, übersieht man.
Wer Interesse an den Einzelheiten des Gesetzesvorhaben hat, der mag sich die in Aussicht genommenen Änderungen im Einzelnen ansehen. Hier will und kann ich nur einige Punkte aufgreifen:
- Die Möglichkeit der DNA-Analyse wird erweitert auf Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie Alter, was man als „verhältnismäßig“ ansieht. Ist es das wirklich noch?
- Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung auf Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 Abs. 4 StGB), was m.E. unverhältnismäßig ist, wenn zugleich in der Begründung aufführt, dass diese Straftaten um 16.3 % zurück gegangen sind. Warum dann denn die Erweiterung? Nun, „bei einer in der Öffentlichekti intensiv wahrgenommenen Straftat…“ erschließt sich das, oder?
- Beschränkung des Rechts der Befangenheitsablehnung, u.a. mit der Begründung, dass Befangenheitsantrag oft keinen Erfolg haben. Wenn man das liest, weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Denn woran diese „magere Ausbeute“ wohl liegt?
- Weitere Beschränkungen des Beweisantragsrechts, die m.E. in die Rechte des Beschuldigten noch weiter eingreifen, den gewünschten Beschleunigungseffekt aber nicht haben werden.
- Völlige Änderung des Rechts der Besetzungsrügen, und damit „gesetzlicher Richter ade?“ Der BGH ist bei diesen Fragen dann in Zukunft im Zweifel außen vor.
- Die Unterbrechungsfristen des § 229 StPO werden ausgeweitet, indem man neue Hemmungsfristen und neue Hemmungstatbestände einführt. Zukünftig sind ggf. Pausen bis zu zwei Monaten zulässig, wenn Mutterschutz und Elternzeit das erfordern. Ohne Worte.
- Bild-Ton-Aufzeichnungen von Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren und deren Transfer in die Hauptverhandlung wird erweitert; die Dokumentation der Hauptverhandlung kommt aber immer noch nicht (siehe oben).
Noch Fragen? Ja, ich habe zwei:
1.Wie verträgt sich dieses Gesetzesvorhaben eigentlich mit der – in meinen Augen albernen – Kampagne des BMJV „Wir sind Rechtsstaat“ (vgl. dazu hier die PM des BMJV). Da trommelt man – (wahrscheinlich) unter Einsatz von viel Geld – für den Rechtsstaat – die „Kämpfer“ sind natürlich weitgehend jung und weiblich -, und hier baut man im Strafverfahren weiter Rechte der Beschuldigten ab. Das versteht man wahrscheinlich nur im BMJV, hoffentlich, oder in der Politik, hoffentlich. Ansonsten wohl eher nicht, ich verstehe es jedenfalls nicht. Für das Geld, das diese Kampagne gekostet hat, hätte man besser Richter eingestellt und hätte damit vermutlich zur Beschleunigung von Verfahren und zu „mehr Rechtsstaat“ beigetragen.
2. Und dann: Was macht eigentlich die neue Hausherrin im BMJV (sonst noch)? Nachdem sich die alte mit satten 15,8 % für die SPD nach Brüssel verabschiedet hat, hat man von der Neuen bisher nicht viel Gutes gehört. Dieses Gesetzesvorhaben zähle ich nun nicht zum „Guten“.