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Unfallmanipulation – die Indizienkette des OLG Köln

entnommen wikimedia.org Author Harald Wolfgang Schmidt at de.wikipedia

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Unfallmanipulation bzw. fingierte Unfälle waren hier ja schon häufiger Thema (vgl. z.B. Unfallmanipulation – wann? zum OLG Köln, Urt .v . 12.04.2013 – 19 U 96/12 weiteren Verweisen). Vor einigen Tagen bin ich dann auf eine weitere Entscheidung gestoßen, und zwar auf das OLG Köln, Urt. v. 18.10.2013 – 19 U 78/13, das sich (noch einmal) mit den damit zusammenhängenden Fragen auseinandersetzt. Das OLG Köln stellt eine Indizienkette fest, die die Annahme, dass es sich bei dem Unfallgeschehen, das Gegenstand der Klage war, um einen fingierten Unfall gehandelt hat, stützt. das OLG argumentiert wie folgt:

Bei Häufung von Anzeichen, die auf eine Manipulation des Unfallgeschehens hindeuten, spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Rechtsgutverletzung mit Einwilligung des Verletzten erfolgte und der Verkehrsunfall manipuliert, mithin nur vorgetäuscht war. Solche Anzeichen sind:

  • vier Unfälle desselben Fahrzeugführers im Abstand von nur wenigen Monaten,
  • Leichte Auffahr- bzw. Ein- oder Ausparkunfälle ohne Personenschäden und ohne unmittelbare Zeugen mit nicht nachvollziehbarer Einschaltung der Polizei,
  • die am Unfall beteiligten geschädigten Fahrzeuge sind im Vergleich zum Schädigerfahrzeug höherwertig. Dafür spricht insbesondere, dass das schädigende Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits 16 Jahre alt war,
  • an den Unfällen waren auf beiden Seiten Personen aus derselben Region in Italien beteiligt, was kein Zufall sein kann,
  • teilweise Inkompatibilität der Schäden.

„Pechfamilie“ – 25 Verkehrsunfälle in vier Jahren?

© Deyan Georgiev – Fotolia.com

Manche Familien sind aber auch vom Pech verfolgt, so dass man sie – in Anlehnung an das Märchen „Frau Holle“ der Brüder Grimm und die „Pechmarie“ – als „Pechfamilie“ bezeichnen kann. So eine Familie, aus der ein Mitglied vor einiger Zeit einen „Unfallschaden“ geltend gemacht hat, damit aber beim LG und OLG Düsseldorf Schiffbruch erlitten hat. Beide sind nämlich von einem fingierten Unfall ausgegangen. Und warum?

Neben den üblichen Kriterien – u.a. Auffälligkeiten bei der Historie des Unfallwagens, Bedenken gegen die Zufälligkeit des „Unfallgeschehens“ weist auch das OLG im OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.03.2013 – 1 U 99/12auf folgende Besonderheit hin:

„Selbst für den Senat, der aufgrund seiner Spezialzuständigkeit regelmäßig auch mit Fällen, die den Vorwurf von manipulierten Schadensereignissen zum Gegenstand haben, konfrontiert ist, besitzt die Zahl der Schadensfälle, in die der Kläger und sein familiäres Umfeld in den vergangenen Jahren verwickelt waren, Ausnahmecharakter. Der Kläger, sein Schwager XXX, seine Schwester XXX, geborene XXX, die Ehefrau des Zeugen XXX, sowie der Bruder des Klägers, XXX, waren in der Zeit von 2007 bis 2011 in mindestens 25 Schadensereignisse verwickelt. Diese zeichneten sich dadurch aus, dass eine der vorgenannten Personen das jeweils in das Schadensereignis verwickelte Fahrzeug entweder geführt hat, ihr Halter war oder eine Kombination aus diesen Beteiligungen vorlag. Darüber hinaus war häufig eine weitere Person aus dem Familienkreis als Beifahrer und damit als Zeuge an den Schadensereignissen beteiligt. Der Kläger selbst war in mindestens 10 Schadensereignissen verwickelt, in acht davon als Fahrer. Hierbei handelt es sich um die Schadensereignisse am 26.03.2007, 16.10.2007, 29.03.2008, 09.09.2008, 04.03.2009, 26.05.2009 (streitgegenständliches Schadensereignis), 08.07.2009 und 26.06.2011. Zur Vermeidung einer umfangreichen Aufzählung wird auch hinsichtlich dieser Schadensereignisse auf die Auflistung im Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 29.03.2012 zum Verfahren vor dem Landgericht…“

Bei einer solchen Unfallhäufung – kann ja schon mal passieren 🙂 – gerät man natürlich in Erklärungsnot, ggf. nicht nur im Zivilverfahren….