Unfallmanipulation bzw. fingierte Unfälle waren hier ja schon häufiger Thema (vgl. z.B. Unfallmanipulation – wann? zum OLG Köln, Urt .v . 12.04.2013 – 19 U 96/12 weiteren Verweisen). Vor einigen Tagen bin ich dann auf eine weitere Entscheidung gestoßen, und zwar auf das OLG Köln, Urt. v. 18.10.2013 – 19 U 78/13, das sich (noch einmal) mit den damit zusammenhängenden Fragen auseinandersetzt. Das OLG Köln stellt eine Indizienkette fest, die die Annahme, dass es sich bei dem Unfallgeschehen, das Gegenstand der Klage war, um einen fingierten Unfall gehandelt hat, stützt. das OLG argumentiert wie folgt:
Bei Häufung von Anzeichen, die auf eine Manipulation des Unfallgeschehens hindeuten, spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Rechtsgutverletzung mit Einwilligung des Verletzten erfolgte und der Verkehrsunfall manipuliert, mithin nur vorgetäuscht war. Solche Anzeichen sind:
- vier Unfälle desselben Fahrzeugführers im Abstand von nur wenigen Monaten,
- Leichte Auffahr- bzw. Ein- oder Ausparkunfälle ohne Personenschäden und ohne unmittelbare Zeugen mit nicht nachvollziehbarer Einschaltung der Polizei,
- die am Unfall beteiligten geschädigten Fahrzeuge sind im Vergleich zum Schädigerfahrzeug höherwertig. Dafür spricht insbesondere, dass das schädigende Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt bereits 16 Jahre alt war,
- an den Unfällen waren auf beiden Seiten Personen aus derselben Region in Italien beteiligt, was kein Zufall sein kann,
- teilweise Inkompatibilität der Schäden.