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Peinlich – oder warum merkt das keiner?

Der LawBlog bzw. sein Aushilfsblogger 🙂 beklagen unter der Überschrift „Verletzt, aber nicht befangen“ die fehlende Sprachgenauigkeit in der Presseberichterstattung über Gerichtsverfahren.

In der Tat ein Phänomen, dass mir auch immer wieder auffällt und das mich ärgerlich macht. Da ist es für mich nicht so sehr die schreibende Zunft, sondern eher die „Gerichtsreporter“ in Funk und Fernsehen. Ich finde es nämlich hochnotpeinlich, wenn sich zur wohl immer noch besten Sendezeit, die es im deutschen Fernsehen gibt – also Tagesschauzeit -, einer der Reporter hinstellt und seinen Bericht über ein landgerichtliches erstinstanzliches Verfahren mit den Worten abschließt: Der Verteidiger hat mitgeteilt, dass Berufung eingelegt werden wird“ oder „Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie Berufung einlegen wird“.

Doch: Hat sie. Wird sie nämlich nicht, sondern sie wird Revision einlegen. Man bzw. ich frage mich dann immer: Gibt es eigentlich keine verantowrtlichen Redakteure, die sich den Bericht vorher mal anschauen und denen solche peinlichen Fehler auffallen. Schließlich zahlt man für den Service doch auch mehr als 50 €/Monat. Und demnächst noch mehr.

Worum man sich alles streiten kann – auch um die Größe eines Fernsehbildschirms

Ich bin immer wieder erstaunt, worum man sich alles streiten kann. So auch um die Größe eines Fernsehbildschirms und das dann bis zum BVerfG. Dieses hat jetzt in seinem Beschl. v. 15.07.2010 – 2 BvR 2518/08 einem Sicherungsverwahrten Recht gegeben, der ein Fernsehgerät mit einem größeren Bildschirm beantragt hatte, den er wegen (sich sonst) verschlechternder Sehkraft beantragt hatte. LG und KG hatten abgelehnt u.a. unter Hinweis auf die Gefahr für die Anstaltsordnung.

Das BVerfG hat dem Untergebrachten Recht gegeben. Auch einem in Sicherungsverwahrung Inhaftierten dürfe die Erlaubnis zum Besitz eines eigenen größeren  Fernsehgerätes dann nicht versagt werden, wenn durch die Benutzung eines bereits vorhandenen Geräts mit einer weiteren Verschlechterung seiner Sehkraft zu rechnen ist. Eine Versagung käme nur in Betracht, wenn durch den Besitz des größeren Fernsehgerätes die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde. Das Gericht habe zu prüfen, ob besondere Gründe in der Person des Gefangenen liegen, die seinem Interesse am Besitz eines bestimmten Gegenstandes ein berücksichtigungsfähiges erhöhtes Gewicht verschaffen können, das dazu zwingen könne, zur Wahrung der Anstaltssicherheit einen gewissen erhöhten Kontrollaufwand in Kauf zu nehmen. Habe – wie hier die Augenärztin des Betroffenen einen größeren Bildschirm empfohlen, so sei zu prüfen, ob gesundheitliche Belange erfordern, die Wahrnehmung der grundgesetzlich geschützten Informationsfreiheit zu ermöglichen.

Ich bin ja kein Techniker und frage mich mal ganz vorsichtig: Wie kann die Größe des Bildschirms die Anstaltsordnung gefährden. Auf der anderen Seite: Manchmal ist das Fernsehprogramm so schlecht, dass ein kleiner Bidlschirm sicherlich genügen würde 🙂 🙂

Die Kollegin Braun ist in Urlaub… und kann daher nicht über TV und sonstiges :-) berichten

Sie hätte aber sicherlich berichtet, dass Sat1 jetzt die Notbremse gezogen und die neue Serie über Fälle der Rechtsanwältin Leonora Holling vom Sender genommen hat (Grund: nur 7,4 % Marktanteil); Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Kollegin Braun berichtet hätte, denn sie hatte uns ja auch mit Berichten über „Danni Lowinski“ versorgt (vgl. hier, hier und hier).

Ich habe die Fälle der Leonora Holling nicht gesehen, kann also nicht sagen, ob die Serie/Sendung tatsächlich (so) seriös ist/war, wie sie angekündigt wurde, nämlich als „TV-Juristerei ohne Show“. Unterstellt man das mal, zeigt das geringe (?) Interesse – immerhin haben 1,89 Mio Zuschauer das sehen wollen -, dass zumindest kein großes Interesse an „streng dokumentarisch und ohne die sogenannte „scripted reality“ ausgerichteter Berichterstattung besteht.

Da informiert man sich lieber bei Barbara Salesch oder Richter Andreas Holt, wo schnell mal aus einem Familienrechtssache noch im Gerichtssaal ein Kapitalverbrechensvorwurf wird, den man dann aber auch gleich mitverhandelt. Und man bekommt vorgeführt, wie sich Zeugen im Gerichtssaal benehmen, was dann auch Zeugen live tun, wie  mir (ehemalige) Kollegen immer wieder berichten. Ich finde das ärgerlich, aber es lässt sich wohl nicht ändern. Außer die Sendungen würden abgesetzt. Aber warum sollten die Sender das tun, solange die Quoten stimmen.

Panne beim Blitzen? Radarkontrolle im Fernsehen

Spiegel-online berichtet:

„Ein Mann aus Langenhagen hat die von einer Radarfalle gemachten Bilder live auf seinem Fernsehschirm gesehen. Die Videosequenzen wurden per Funk an einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes übertragen – auf einer Frequenz, die auch ein Sportsender nutzte.

Langenhagen – Das Ordnungsamt der Stadt Langenhagen bei Hannover bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Demnach wurde die Videofunkübertragung der Radarbilder offensichtlich auf derselben Frequenz gesendet wie der Sportsender, den der Mann eigentlich schauen wollte.

Neben der Videokamera, die Fotos von den Rasern machte, stand ein Funkgerät, das diese Bilder in das nebenan stehende Auto eines Ordnungsamtsmitarbeiters übertrug.

Die Frequenz der Messgeräte wurde inzwischen umgestellt. Der Geschäftsführer der Firma Leivtec in Wetzlar, die das Gerät vertreibt, sagte dazu: „Es handelt sich um eine öffentlich zugängliche Frequenz, wie sie zum Beispiel auch Überwachungskameras nutzen.“ Da es sich nicht um datenschutztechnisch relevante Informationen handle, sei der Fall juristisch unproblematisch.

Der ADAC geht davon aus, dass die Raser keine Möglichkeit haben, sich gegen die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitskontrolle und ihre Bußgeldbescheide zu wehren. „Die Messung ist unzweifelhaft richtig, und die Daten sind verwertbar“, sagte Maximilian Maurer vom ADAC.“

Quelle: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,646052,00.html