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Peinlich – oder warum merkt das keiner?

Der LawBlog bzw. sein Aushilfsblogger 🙂 beklagen unter der Überschrift „Verletzt, aber nicht befangen“ die fehlende Sprachgenauigkeit in der Presseberichterstattung über Gerichtsverfahren.

In der Tat ein Phänomen, dass mir auch immer wieder auffällt und das mich ärgerlich macht. Da ist es für mich nicht so sehr die schreibende Zunft, sondern eher die „Gerichtsreporter“ in Funk und Fernsehen. Ich finde es nämlich hochnotpeinlich, wenn sich zur wohl immer noch besten Sendezeit, die es im deutschen Fernsehen gibt – also Tagesschauzeit -, einer der Reporter hinstellt und seinen Bericht über ein landgerichtliches erstinstanzliches Verfahren mit den Worten abschließt: Der Verteidiger hat mitgeteilt, dass Berufung eingelegt werden wird“ oder „Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie Berufung einlegen wird“.

Doch: Hat sie. Wird sie nämlich nicht, sondern sie wird Revision einlegen. Man bzw. ich frage mich dann immer: Gibt es eigentlich keine verantowrtlichen Redakteure, die sich den Bericht vorher mal anschauen und denen solche peinlichen Fehler auffallen. Schließlich zahlt man für den Service doch auch mehr als 50 €/Monat. Und demnächst noch mehr.

Der (nicht) befangene Berichterstatter

Hauptverhandlungen in Revisionsverfahren sind selten – allerdings finden sie beim BGH häufiger statt als beim OLG. Derjenige, der daher noch nie oder nur selten an einer solchen Hauptverhandlung teilgenommen hat, sollte daher über ihren vom „normalen Ablauf“ einer Hauptverhandlung abweichenden Verlauf nicht überrascht sein. Zu diesen Abweichungen gehört natürlich, dass eine Anklage nicht verlesen wird :-). Dieser Teil der HV wird ersetzt durch den sog. Vortrag des Berichterstatters (§ 351 Abs. 1 StPO).. In diesem fasst der Berichterstatter die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens zusammen. Der BGH hat in seinem Beschl. v. 15.07.200 – 1 StR 231/08, der – aus welchen Gründen auch immer –  jetzt erst auf der HP des BGH eingestellt worden ist, ausgeführt:

„Insoweit ist es zulässig und für den Gang der Hauptverhandlung förderlich, wenn der Berichterstatter in seinem Vortrag auf die Punkte besonders hinweist, die im Rahmen der Plädoyers von den Verfahrensbeteiligten erörtert werden sollten. Entsprechend hat der abgelehnte Richter den Schwerpunkt auf die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils gelegt und die Gesichtspunkte angesprochen, bei denen aus seiner vor-läufigen Sicht mit Blick auf die erforderliche Gesamtwürdigung Bedenken bestehen könnten. Kennen alle Richter das angefochtene Urteil und das Revisionsvorbringen schon aus den Akten – dies ist hier der Fall -, kann sich der Vortrag des Berichterstatters auf eine gezielte Wiedergabe beschränken.

Aus der Erfüllung dieser gesetzlich übertragenen Aufgabe kann ein vernünftiger, zumal anwaltlich beratener Angeklagter die Besorgnis der Befangen-heit nicht herleiten. Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller vorgetragenen selektiven Benennung von Indizien. Anders als für die Beweis-würdigung im tatgerichtlichen Urteil besteht – wie dargelegt – nicht die Erforderlichkeit, dass im Bericht auf alle tragenden Aspekte der angefochtenen Ent-scheidung eingegangen wird. Sollte ein Verfahrensbeteiligter aus seiner Sicht wesentliche Punkte als zu Unrecht nicht angesprochen einstufen, hat er Gelegenheit, hierzu im Rahmen seines Plädoyers Stellung zu nehmen.“

Eine Problmatik, die nicht nur im Revisionsverfahren, sondern auch im Berufungsverfahren von Bedeutung sein kann (vgl. § 325 StPO).

Loveparade – Berichterstattung in der „BILD“ – für mich zum Ko…. Die Jagd ist auf…

Wenn man im Urlaub ist, hat man auch Zugang zur BILD (mein Sohn liest sie zwischendurch :-). So hat man auch Zugang zur Berichterstattung zu dem Fiasko bei der Loveparade. Ich finde sie zum Kotzen, war aber auch wohl nicht anders zu erwarten. Ein gefundenes Fressen für dieses Blatt. Schon gestern habe ich mich über die Bilder aufgeregt und heute. Heute toppt die Bild noch mit einer Anfrage „Wissen Sie mehr über die dramatische Szene„? Da wird die „Jagd“ auf ein potenzielles Opfer eröffnet. Muss man das eigentlich erdulden. Rechtlich kann ich das nicht so richtig abchecken, aber: Zumutbar ist das für mich mit Sicherheit nicht…