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StPO II: Videoaufnahmen unter Verstoß gegen DSGVO, oder: Im Strafverfahren verwertbar

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Die zweite Entscheidung stammt vom BGH. Der hat im BGH, Beschl. v. 18.08.2021 – 5 StR 217/21 – zunächst noch einmal zu den Urteilsgründen in den „DNA-Fällen“ Stellung genommen. Die haben ihm nicht gefallen und er hat aufgehoben. Insoweit bringt die Entscheidung nichts Neues.

Aber: Interessant(er) sind dann die Ausführungen zur Verwertbarkeit von Videoaufnahmen, die eine Privatperson gefertigt hat. Der BGH sieht die als vewertbar an, selbst wenn die Aufnahmen unter Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO erstellt worden sind:

„Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass entgegen der Auffassung der Revision keine Bedenken gegen die Verwertbarkeit der Videoaufnahmen von der Tatbegehung bestehen. Selbst wenn diese unter Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO erlangt worden sind, weil der Inhaber eines Ladengeschäfts mit seiner davor angebrachten Videokamera über 50 Meter ins öffentliche Straßenland hineingefilmt hat, würde dies nicht zur Unverwertbarkeit des so erlangten Beweismittels führen. Denn auch rechtswidrig von Privaten erlangte Beweismittel sind grundsätzlich im Strafverfahren verwertbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2010 – 2 BvR 2101/09, NJW 2011, 2417; BGH, Urteile vom 22. Februar 1978 – 2 StR 334/77, BGHSt 27, 355, 357; vom 9. April 1986 – 3 StR 551/85, BGHSt 34, 39, 52; zu Videoaufnahmen auch BGH, Beschluss vom 18. August 2020 – 5 StR 175/20 mwN). Durch das Inkrafttreten der DSGVO hat sich daran nichts geändert.“

DSGVO-Spiegel, oder: Was es dazu in der letzten Zeit so alles gegeben hat

entnommen wikimedia.org
Urheber Tropenmuseum

Heute ist Pfingstmontag. Da gibt es zwar auch Postings, aber nicht normal, sondern ein wenig wie Sonntag. Ist ja schließlich Feiertag.

Und ich starte mit dem bestimmenden Thema der letzten Zeit/Woche. Der DSGVO, die ja nun am 25.05.2018 in Kraft tritt. Ich musste mich bzw. meine beiden Webmaster damit auch beschäftigen und bin ziemlich angefressen. In meinen Augen kaum noch nachvollziehbar. Wer sich ins Internet begibt, weiß doch, dass seine Daten nicht sicher sind. Das muss ich doch nicht mehr erklären bzw. darüber muss ich doch nicht mehr belehren. Aber wir tun es dann natürlich, weil Brüssel es so möchte. In meinen Augen gilt der Satz: Wenn die keine anderen Probleme haben. Aber vielleicht sehe sich das Ganze auch ein wenig (zu) blauäugig 🙂 . Nun ja und: Die Abmahner stehen in den Startlöchern.

Hier dann jetzt meine ganz persönliche Auswahl der Postings aus der letzten Woche:

  1. Informationspflicht beim Austausch von Visitenkarten?,
  2. Kurz vor Anwendung der DSGVO – Viele Fragen, wenig klare Antworten,
  3. DSGVO: Der Datenschutz und die Fotografie,
  4. DS-GVO: Schieflage bei den Betroffenenrechten,
  5. Die Problematik des Newsletterverteiler: Rundmail für einen DSGVO-konformen Auftritt?,
  6. Der Countdown läuft – noch eine Woche bis zur DSGVO,
  7. DSGVO – 10 Tipps für Vereine,
  8. Kostenlos Sorgen los? Datenschutzgeneratoren im Mai 2018

  9. DS-GVO: “Es ändert sich doch gar nicht so viel!”,
  10. und dann noch:Datenschutzgenerator.

Und zum Schluss der Hinweis: Eine Haftung für die Richtigkeit der Hinweise und Tipps, die zum Teil in den Postings enthalten sind, kann ich nicht übernehmen 🙂 .

Und zum Schluss dann der Witz, der seit einigen Tagen durchs Netz läuft:

A: „Kennen Sie einen guten DSGVO-Berater?“

B: „Ja.“

A: „Können Sie mir bitte seine Kontaktadresse geben?“

B: „Nein.“