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Folgen der Hitze 2: Mal wieder die Deutsche Bahn

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Passend zur Hitzewelle dann – alle Jahre wieder – mal wieder Berichte über die Deutsche Bahn, die offenbar von der Hitzwelle überrascht worden ist. Ja wer rechnet auch schon mit dem Sommer :-)? Und die Sommerferien in NRW gehen zu Ende – daher waren viel Züge überbesetzt. Auch das – wie immer – für die Bahn überraschend :-(.

Na ja, so leer waren die Straßen ja nun auch nicht.

Betreutes Fahren in der Bahn?

Zwei Dinge sind, m.E, bemerkenswert am Gericht: OLG Nürnberg, Urt .v. 30.12.0211 – 14 U 852/10, bei dem es um Schadensersatz in Zusammenhang mit einer Bahnfahrt ging:

  1. Einmal, dass die Klage überhaupt erhoben wurde – sorry, der ein oder andere wird es anders sehen, ich weiß. Man könnte auch sagen: Erst saufen, dann Blödsinn machen (wollen) und dann fragen: Wo bekomme ich Schadensersatz.
  2. Dass die DB, die ich nun wahrlich nicht immer schätze, keine allgemeine Betreuungspflicht hat.

Der Leitsatz des Urteils dazu:

„Klettert ein Fahrgast aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges und kommt dabei zu Schaden, so stehen ihm regelmäßig wegen seines überwiegenden Mitverschuldens Schadensersatzansprüche gegen den Bahnbetreiber nicht zu.
Dies gilt auch dann, wenn sich nicht mehr klären lässt, ob er von diesem oder einem nachfolgenden Zug verletzt wurde, selbst wenn letzterer aufgrund eines Fehlverhaltens des Zugbegleiters nicht mehr angehalten werden konnte.

In den Gründen führt das OLG dann aus:

„….

1. Die Beklagte hat keine vertragliche Nebenpflicht dadurch verletzt, dass der von ihr eingesetzte Zugbegleiter als ihr Erfüllungsgehilfe das Hinausklettern des Klägers aus dem Fenster nicht verhinderte. Vor allem bestand auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des vorliegenden Falles keine Aufsichtspflicht des Zugbegleiters gegenüber dem Kläger.
a) Das Hinausklettern aus dem Fenster hätte nur durch eine ständige Beaufsichtigung des Klägers durch den Zugbegleiter verhindert werden können. Eine solche war nicht gefordert. Anders wäre es gewesen, wenn Anzeichen dafür bestanden hätten, dass der Kläger den Zug über das Fenster verlassen wollte. Solche gab es aber nicht.
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Berufung, dem Zugbegleiter sei bekannt gewesen, dass der Kläger infolge starker Alkoholisierung hilflos gewesen sei und in H. auf der falschen Seite habe aussteigen wollen. Er habe damit rechnen müssen, dass der Kläger auf eine andere Art und Weise versuchen würde, in H. auszusteigen und habe ihn deshalb nicht mehr aus den Augen lassen dürfen, vielmehr an der nächsten Station der Polizei übergeben müssen; vor allem habe der Zugbegleiter den Kläger nicht gefragt, ob dieser in H. aussteigen wollte.
Demgegenüber ist festzustellen, dass der Zugbegleiter, wie dieser bei seiner Vernehmung vor dem Landgericht am 14.01.2009 (Sitzungsprotokoll Seite 4) bekundete, den Kläger ansprach, als dieser beim Halt in H. auf der falschen Seite aussteigen wollte, ihm erklärte, dass er auf dieser Seite nicht aussteigen dürfe, jener aber nichts antwortete und wieder in das Abteil zurückging und sich dort hinsetzte.
Dieses aus objektiver Sicht regelgerechte Verhalten des Klägers, der den Anweisungen des Zugbegleiters folgte, keine weiteren erkennbaren Anstalten machte, auf der falschen Seite auszusteigen, sondern direkt wieder ins Abteil zurückging und sich dort hinsetzte, ließ eine besondere Überwachungspflicht des Zugbegleiters nicht entstehen…“

Bitte immer streiken…

Ich war heute auf dem Weg von Münster nach Berlin und natürlich über das „Streik-Timing“ sehr erfreut :-). Aber:

  • 09.34 Abfahrt Münster: pünktlich
  • 09.59 Ankunft Hamm: pünktlich
  • 10.11 Abfahrt ICE nach Berlin: pünktlich, allerdings nur ein Zugteil – der andere Zug fiel aus; war aber weniger stressig als erwartet.
  • 13.09. Ankunft Berlin: PÜNKTLICH.

Da fragt man sich doch: Warum geht das nicht immer so? Danke, GDL!

P.S. Wahrscheinlich habe ich nur Glück gehabt 🙂 🙂

Der Klapprechner des Herrn Ramsauer

Ich bin ja immer wieder erstaunt, wozu der Mann alles Zeit hat. Neben dem nervenaufreibenden Job kümmert er sich jetzt auch mal wieder um die deutsche Sprache. Allerdings frage ich mich: Hat er eigentlich nichts anderes zu tun, oder ist die neue Initiative zu weniger „Denglisch“ nur etwas für das Winterloch?

Was mich beruhigt: Ramsauer besteht

„…inzwischen nicht mehr auf dem Begriff „Klapprechner“ – „Laptop“ habe sich einfach eingebürgert. Auch der „ICE“ heißt nicht „Stadtverbindungsschnellzug“. Generell aber will der Minister die Bahn von seinem Reformeifer nicht ausnehmen. „Da wird sich etwas tun“, wird in Ramsauers Haus geraunt. „Aber er regt an, er weist nicht an.“ Bahn-Chef Rüdiger Grube sieht die Sache offenbar genauso. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass zum Beispiel der „Service Point“ bald wieder „Information“ heißen wird.

(vgl. die Quelle hier).

Wie der „Service Point“ heißt ist mir eben so egal wie der ICE in Zukunft heißt. Hauptsache die Informationen, die man am Service-Point bekommt, sind gut (meistens nicht) und der ICE fährt (meistens leider mit Verspätung).

Nun macht mal nicht so ein Theater/eine „nationale Tragödie“ aus dem bißchen Hitze! meint Peter Ramsauer…

Es war ja zu erwarten, dass sich die Politik auch noch zu Wort melden und Stellung nehmen würde zu den Hitzeunfällen und Ausfällen der Klimaanlage. Immer forsch dabei ist ja unser Bundesverkehrsminister, nicht nur beim Ascheregen, oder beim „Schildaschlammasel“, sondern dann jetzt auch hier zu. Er wird zitiert -und so war er ja auch in den 20.00-Uhr-Nachrichten zu hören:

„Bei allem Ärger und Verständnis für die Betroffenen, darf man die Mängel allerdings nicht zu einer nationalen Tragödie hochstilisieren.“

So etwas nenne ich bagatellisieren. Und: Ich möchte es nicht erleben, wenn ein Bundestags-Abgeordneter in den Zügen gesessen hätte, oder ggf. der Verkehrsminister selber. Aber der fährt ja sicherlich nicht Bahn, sondern fliegt. Da ist immer schön klimatisiert.