Zweimal Erstberatung? Geht da? Ja sicher, denn damit ist nicht gemeint, dass der Rechtsanwalt ggf. zweimal erstberaten hat, sondern damit sind zwei Entscheidungen zur Erstberatungsgebühr (§ 34 RVG) gemeint, die ich heute vorstellen möchte, und zwar:
- AG Steinfurt, Urt. v. 13.02.2014 – 21 C 979/13 mit dem Leitsatz:
„Der Rechtsanwalt hat grundsätzlich keine Pflicht, den Mandanten vor Beginn der Beratung auf deren Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung hinzuweisen.“
- AG Stuttgart, Urt. v. 20.03.2014 – 1 C 4057/12 mit dem Leitsatz:
„Eine anwaltliche Gebührenbestimmung für die gegenüber einem Verbraucher entstandene Vergütungsansprüche einer Erstberatung entspricht nicht der Billigkeit, wenn sie rein zeitabhängig und ohne Berücksichtigung des Gegenstandswerts erfolgt.“
Ganz lesenswert für denjenigen, der nach § 34 RVG abrechnen muss