Morgen steht auf der Tagesordnung des Bundestages die erste Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BT-Drucksache 16/11736), mit dem die Absprachen im Strafverfahren (endlich) geregelt werden sollen. Man darf ja gspannt sein, ob dieser Gesetzesentwurf denn nun auch noch in dieser Legislaturperiode Gesetz wird. Man fragt sich, warum die Regierung dieses Vorhaben erst so spät – so kurz vor Ende einbringt. Und: Der BT hat ja noch ein umfangreiches weiteres Programm: 2. Opferrechtsreformgesetz mit erheblichen Änderungen usw. Und das alles im Schnelldurchlauf? Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.
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Absprache bei Zumwinkel: Konkludent?
Nach dem gestrigen Urteil des LG Bochum in Sachen Zumwinkel stelt sich die Frage: Brauchen wir eigentlich die von der Politik jetzt offenbar wieder verstärkt in den Blickwinkel genommene Regelung der Absprache (vgl. dazu den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 09.01.2009)? Denn, wenn es wirklich keine Absprache gegeben haben sollte, wofür spricht, dass diese nach der Rechtsprechung des BGH öffentlich hätte getroffen werden müssen, dann fragt man sich doch, wieso dann schon von Anfang an von der Strafe von 2 Jahren auf Bewährung zu lesen war. Das spricht für eine konkludente Absprache der Verfahrensbeteiligten :-)). Dahingestellt bleibt, ob die Strafe mit der neuesten Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 04.12.2008 übereinstimmt.