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Kinderpornografie und DNA-Feststellung

§ 81g StPO lässt die DNA-Feststellung für zukünftige Verfahren zu. Voraussetzung ist eine Wiederholungsgefahr.

Das LG Darmstadt, Beschl. v. 28.03.2011 – 3 Qs 152/11 geht dazu davon aus, dass eine einmalige Aburteilung wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften nicht Annahme der Wiederholungsgefahr für eine DNA-Feststellung rechtfertig. Für die Anordnung einer Körperzellenentnahme für eine DNA-Untersuchung nach einem Sexualdelikt reiche das Vorliegen einer abstrakten Wahrscheinlichkeit eines künftigen Strafverfahrens nicht aus. Die Wahrscheinlichkeit sei aufgrund von Umständen des Einzelfalls, die sich aus der Art oder Ausführung der jeweiligen Taten, der Persönlichkeit des Betroffenen oder sonstigen Erkenntnissen ergeben, durch das jeweils befasste Gericht konkret festzustellen. Insofern dürfe eine Negativprognose im Sinne der Rechtmäßigkeit einer solchen Entnahme nicht in abstrakter Weise allein deswegen angenommen werden, weil der Betroffene wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt worden sei, wenn weitere Anhaltspunkte für eine Fortschreibung der Anlasstat nicht ersichtlich sind.

Also: Konkrete Einzelfallprüfung ist angesagt.

Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz und DNA-Untersuchung

„“Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz und DNA-Untersuchung“, was hat das denn miteinander zu tun? Nun, an sich nicht viel, aber es kann eine Verbindung geben, und zwar dann, wenn es die Anordnung der Entnahme einer Speichelprobe und die Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung der durch eine körperliche Untersuchung erlangten Körperzellen zum Zwecke der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren (§ 81g StPO) geht. Dann kann sich die Frage stellen, ob Verstöße gegen das AsylverfahrensG ausreichen, um die Entnahme der Speichelprobe anzuordnen. Das LG Amberg sagt in seinem Beschl. v. 15. 11. 2010 – 11 Qs 87/10: Nein. Solche Taten reichen nicht.

Der Beschluss ist im Übrigen auch wegen der Ausführungen des Landgerichts zur Frage, inwieweit eine ganze Reihe von kleineren Diebstahlstaten ausreichen, lesenswert.