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Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin?

Ich höre gerade von meinem Mittelsmann in Berlin :-), dass der Bundesrat soeben beschlossen hat, u.a. wegen des 2. KostRMoG den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Bombe ist also geplatzt. Ich räume ein, dass ich damit zunächst nicht gerechnet hatte, in den letzten Tagen hatte sich aber die Anzeichen verstärkt, dass es so kommen wird.

Was das bedeutet, habe ich heute morgen bereits im Beitrag: „Heute im Bundesrat: Was passiert mit den TOP 23 und 24? Das RVG auf der Kippe?“ ausgeführt,

  • nämlich auf jeden Fall ein Inkrafttreten frühestens am 01.08.2013,
  • weiteres Gefeilsche mit den Ländern, was im Grunde in der Beschlussvorlage 381/1/13 ja schon angekündigt ist.

Inzwischen muss man sich ernsthaft fragen: Kommen die Änderungen überhaupt noch in dieser Legislaturperiode. Dazu zitiere ich aus einem längeren Interview, das  LTO mit der Bundesministerin für Justiz u.a. zu den Hintergründen der Anrufung des Vermittlungsausschusses geführt hat:

„Kostenrechtsmodernisierung: „Was wir jetzt nicht schaffen, wäre lange nicht mehr machbar“

LTO: Schwieriger könnte es werden, das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz  noch in dieser Legislaturperiode durchzukriegen. Es hat den Bundestag passiert, ein Inkrafttreten zum 1. Juli war geplant. Voraussichtlich wird das Gesetz aber nun in den Vermittlungsausschuss überwiesen, am Freitag verhandelt der Bundesrat. Begründung: Für die Länder sei das parallel behandelte Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts viel zu teuer. Sie haben sich auf dem Anwaltstag bereits optimistisch geäußert – aber glauben Sie wirklich, dass die Erhöhung der Vergütung von Anwälten und Notaren noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird?

Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bin ganz zuversichtlich, auch wenn ich davon ausgehe, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Alle müssen sehen, dass alles, was wir jetzt nicht mehr schaffen, für eine längere Zeit nicht mehr machbar wäre. Auch eine wiederum schwarz-gelbe Bundesregierung würde das, wenn man einmal damit gescheitert ist, sicherlich nicht unbedingt als ersten Punkt wieder auf ihre Agenda nehmen. Ich halte den Beschluss des Bundestages für gut, er nimmt auch die Anliegen der Länder in den Blick.

LTO: Haben 15 von 16 Ländern Unrecht, wenn sie der Ansicht sind, dass die Justiz mit dem jetzt vorliegenden Entwurf auch zukünftig nicht kostendeckend wird arbeiten können? Sie halten die Erhöhung der Gerichtsgebühren für „mit Augenmaß“ erfolgt.

Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt nie eine volle Deckung der Kosten für die Justiz durch die Gerichtsgebühren. Es geht um den Kostendeckungsgrad. Auch dieser schwankt ja, auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Verfahren. Und den Rückgang von Verfahren an Amts- und Landgerichten kann man nicht mit der Erhöhung von Gerichtsgebühren auffangen. Dann besteht eher die Gefahr, dass weniger Bürger zu Gericht gehen. Man muss das vorsichtig austarieren, das Paket beinhaltet ja viele Aspekte, die Anwaltschaft, die Notare, Einzelgebühren und Wertgebühren nach dem Gerichtskostengesetz. Es ist die Mühe wert, am Ende ein Ergebnis zu bekommen – und dieses Bestreben eint uns, das gilt auch für die Länder.“

Da ist dann jetzt die Frage erlaubt: Und nun Frau Ministerin? Was haben wir noch in der Tasche….?

Nachtrag um 17.15 Uhr: Hier die PM: Justizkostenrecht muss nachverhandelt werden. Ist vornehm ausgedrückt: Man hätte auch schreiben können: Wir feilschen weiter…. 🙁

Heute im Bundesrat: Was passiert mit den TOP 23 und 24? Das RVG auf der Kippe?

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Die Stunde der Entscheidung zum 2. KostRMoG naht. Heute steht nämlich die um 09.30 Uhr beginnende 910. Sitzung des Bundesrates an mit den beiden für die Anwaltschaft wichtigen TOP 23 und 24, nämlich

„TOP 23
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)“
mit dem Artikel 8, der Novellierung des RVG

und dem
„TOP 24
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts“

Für beide gibt es die Beschlussvorlage 381/1/13, die das Schicksal dieser beiden Gesetzesentwürfe miteinander verknüpft hat und in der der Rechtsausschuss des Bundesrates dem Bundesrat empfiehlt den Vermittlungsausschuss anzurufen (Art. 77 Abs. 2 GG). Nähere Informationen, was passieren wird, gibt es nicht, so dass man also auf Spekulationen angewiesen ist. Passieren kann Folgendes:

  • Der Bundesrat ignoriert die Empfehlung seines Rechtsausschusses und lässt die Gesetz unverändert passieren, was wir schon alles erlebt haben, so z.B. im Sommer 2009 beim 2. OpferRRG und beim Verständigungsgesetz. Da sollte auch der Vermittlungsausschuss angerufen werden, was dann aber nicht geschehen ist. Dann ist alles gut (?) und die Gesetze „sind durch“.
  • Der Bundesrat folgt der Empfehlung und ruft den Vermittlungsausschuss an. Der tagt erst wieder am 26.06.2013 (vgl. hier). Eher passiert dann also nichts. Der Termin für das Inkrafttreten 01.07.2013 ist dann auf jeden Fall hinfällig, das Gesetz muss nämlich noch mal in die Gremien. Die nächste erreichbare Sitzung des Bundesrates ist am 05.07.2013. Wird vom Vermittlungsausschus eine Änderung vorgeschlagen, muss der Bundestag erneut beschließen (§ 77 Abs. 2 S. 3 GG). Letzte erreichbare Sitzung in dieser Legislaturperiode ist der 03.09.2013. Dann ist Schluss und wir erleben das Hin und Her in der nächsten Legislaturperiode ggf. erneut.
  • Der Bundesrat kann natürlich auch noch nach einem Vermittlungsausschussverfahren zustimmen (Art. 77 Abs. 2a GG). Aber auch das wird frühestens am 05.07.2013 möglich sein.

Fazit: Es bleibt/ist nach wie vor spannend. Und: Der Termin Inkrafttreten 01.07.2013, den ich eh schon für ambitioniert halte – aber er steht nun mal so im Gesetzesbeschluss des Bundestages – er wackelt ggf. ganz gehörig.

Nachtrag um 12.45 Uhr: Hier ein Interview von LTO mit der Bundesministerin für Justiz u.a. zu den Hintergründen der Anrufung des VA.

Nachtrag um 14.00 Uhr: Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin?

Platzt am 07.06.2013 die Bombe?, oder: Geht das 2. KostRMoG in den Vermittlungsausschuss?

Ich hatte ja darüber berichtet, dass das RVG bzw. das 2. KostRMoG den Bundestag am 16.05.2013 passiert hat (vgl. hier: RVG-Reform im Bundestag durch…..). Nun steht nur 🙂 noch die Entscheidung des Bundesrates an, der am kommenden Freitag, dem 07.06.2013, berät (vgl. hier die TO).

Und da haben wir dann das Malheur. 🙁 Man hatte ja schon vorher viel vom „Vermittlungssausschuss“ gehört. Das war mir aber alles nicht konkret genug.

Jetzt wird es aber leider konkret. Denn es gibt die Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates (vgl. hier die BR-Drucks. 381/1/13), die dahin geht:

„Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit folgendem Ziel zu verlangen:
Das finanzielle Gesamtentlastungsvolumen für die Justizhaushalte der Länder aus dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe-und Beratungshilferechts muss gegenüber den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassungen beider Gesetze wesentlich erhöht werden.“

Es geht also ums Geld, zwar nicht um das RVG bzw. die da geplanten Änderungen. Die wird es aber nur im Paket mit den anderen Änderungen geben. Es bleibt also spannend.

RVG-Reform im Bundestag durch…..

Mein Co-Autor Volpert informiert mich gerade, dass in der vergangenen Nacht das 2. KostRMoG den Bundestag passiert. In einer PM dazu heißt es:

„Höhere Notar- und Anwaltsgebühren beschlossen: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 16. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Modernisierung des Kostenrechts (17/11471 neu) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13537) angenommen. Damit werden die Gebühren für das Beurkundungsverfahren grundsätzlich als Notargebühren geregelt. Gerichtsgebühren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden im Wesentlichen als Verfahrensgebühren gestaltet. Die Wertgebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes, nach den Tabellen des Gerichtskostengesetzes und des Familiengerichtskostengesetzes sowie die Mindestgebühr im Mahnverfahren werden teilweise deutlich über die Vorschläge der Regierung hinaus erhöht.

Die Wertgebühren für die Rechtsanwälte erhöhte der Bundestag um zusätzliche zwei Prozent.

Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Grünen (17/13546), der höhere Gegenstandwerte in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz zum Ziel hatte. Einstimmig lehnte der Bundestag  einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht (17/5313) ab, der zum Ziel hatte, die Gerichtsvollzieher zu motivieren, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten. Vorgesehen wurde die Einführung einer Erfolgsgebühr, um zu effektiveren Zwangsvollstreckungen zu gelangen. Durch höhere Gebühren sollte der Zuschussbedarf bei Gerichtsvollziehern verringert werden.“

Jetzt darf man gespannt sein, was es im Bundesrat gibt. Da verweigert Rot-Grün ja derzeit alles, was aus Berlin kommt. Aber: Hier ist wohl – so sah die Beschlussvorlage aus – mit den Stimmen der Grünen angenommen worden. Das könnte ein Zeichen sein. Nun ja, es bleibt noch ein wenig spannend….

Über das, was kommt bzw neu ist, habe ich ja schon mehrfach berichtet. Von Änderungen des RVG – seit heute auf dem Weg. Was kommt? geht es weiter…

Nachtrag um 09.30: Hier die PM des BMJ

RVG-Reform – es bleibt heute spannend. Geht es in den Vermittlungsausschuss?

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Im Nachgang zu meinen Beitrag: Tag der Entscheidungen in Berlin: RVG und Punktereform auf der TO im Bundestag:

Inzwischen habe ich, nachdem ich auch schon von sehr berufener Seite Hilfestellung bekommen hatte ;-), die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auch im Netz gefunden. Das ist die BT-Drucks. 17/13357.

Für meine Klientel – also Strafverteidiger und Rechtsanwälte, die sich für Teil 4 und 5 VV RVG interessieren – gilt danach:

Allerdings habe ich auch die Info, dass das 2. KostRMoG nun doch für die BT-Sitzung (3. Lesung) von der TO genommen worden sein soll. Derzeit – 13.00 Uhr – aber hier: TO des BT vom 16.05.2013 mit der Beschlussempfehlung. Mein Quelle sagt: Der Rechtsausschuss soll zwar trotzdem heute beschließen, die 3. Lesung werde aber wohl erst am 03.06.2013 erfolgen. Und: Immer öfter höre man außerdem momentan das Wort „Vermittlungsausschuss“.

Fazit: Es bleibt also spannend. Und: Für mich sieht das – zumindest für den heutigen Tag – anders aus.