Ich höre gerade von meinem Mittelsmann in Berlin :-), dass der Bundesrat soeben beschlossen hat, u.a. wegen des 2. KostRMoG den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Bombe ist also geplatzt. Ich räume ein, dass ich damit zunächst nicht gerechnet hatte, in den letzten Tagen hatte sich aber die Anzeichen verstärkt, dass es so kommen wird.
Was das bedeutet, habe ich heute morgen bereits im Beitrag: „Heute im Bundesrat: Was passiert mit den TOP 23 und 24? Das RVG auf der Kippe?“ ausgeführt,
- nämlich auf jeden Fall ein Inkrafttreten frühestens am 01.08.2013,
- weiteres Gefeilsche mit den Ländern, was im Grunde in der Beschlussvorlage 381/1/13 ja schon angekündigt ist.
Inzwischen muss man sich ernsthaft fragen: Kommen die Änderungen überhaupt noch in dieser Legislaturperiode. Dazu zitiere ich aus einem längeren Interview, das LTO mit der Bundesministerin für Justiz u.a. zu den Hintergründen der Anrufung des Vermittlungsausschusses geführt hat:
„Kostenrechtsmodernisierung: „Was wir jetzt nicht schaffen, wäre lange nicht mehr machbar“
LTO: Schwieriger könnte es werden, das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode durchzukriegen. Es hat den Bundestag passiert, ein Inkrafttreten zum 1. Juli war geplant. Voraussichtlich wird das Gesetz aber nun in den Vermittlungsausschuss überwiesen, am Freitag verhandelt der Bundesrat. Begründung: Für die Länder sei das parallel behandelte Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts viel zu teuer. Sie haben sich auf dem Anwaltstag bereits optimistisch geäußert – aber glauben Sie wirklich, dass die Erhöhung der Vergütung von Anwälten und Notaren noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bin ganz zuversichtlich, auch wenn ich davon ausgehe, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Alle müssen sehen, dass alles, was wir jetzt nicht mehr schaffen, für eine längere Zeit nicht mehr machbar wäre. Auch eine wiederum schwarz-gelbe Bundesregierung würde das, wenn man einmal damit gescheitert ist, sicherlich nicht unbedingt als ersten Punkt wieder auf ihre Agenda nehmen. Ich halte den Beschluss des Bundestages für gut, er nimmt auch die Anliegen der Länder in den Blick.
LTO: Haben 15 von 16 Ländern Unrecht, wenn sie der Ansicht sind, dass die Justiz mit dem jetzt vorliegenden Entwurf auch zukünftig nicht kostendeckend wird arbeiten können? Sie halten die Erhöhung der Gerichtsgebühren für „mit Augenmaß“ erfolgt.
Leutheusser-Schnarrenberger: Es gibt nie eine volle Deckung der Kosten für die Justiz durch die Gerichtsgebühren. Es geht um den Kostendeckungsgrad. Auch dieser schwankt ja, auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Verfahren. Und den Rückgang von Verfahren an Amts- und Landgerichten kann man nicht mit der Erhöhung von Gerichtsgebühren auffangen. Dann besteht eher die Gefahr, dass weniger Bürger zu Gericht gehen. Man muss das vorsichtig austarieren, das Paket beinhaltet ja viele Aspekte, die Anwaltschaft, die Notare, Einzelgebühren und Wertgebühren nach dem Gerichtskostengesetz. Es ist die Mühe wert, am Ende ein Ergebnis zu bekommen – und dieses Bestreben eint uns, das gilt auch für die Länder.“
Da ist dann jetzt die Frage erlaubt: Und nun Frau Ministerin? Was haben wir noch in der Tasche….?
Nachtrag um 17.15 Uhr: Hier die PM: Justizkostenrecht muss nachverhandelt werden. Ist vornehm ausgedrückt: Man hätte auch schreiben können: Wir feilschen weiter…. 🙁