Archiv der Kategorie: Lesetipp

Lesetipp: Die „Klippen“ des neuen Selbstanzeigerechts

Geld MünzenWir stellen ja jeden Monat einen Beitrag aus dem StRR online, der dann auch online bleibt. In diesem Monat ist es der Beitrag: Die „Klippen“ des neuen Selbstanzeigerechts von Ltd. Regierungsdirektor Stefan Rolletschke aus Münster; der Autor ist Steuer8straf)rechtlern sicherlich bekannt. Rolletschke leitet seine Ausführungen ein mit:

„Selbstanzeigeberatung ist „gefahrgeneigte Arbeit“. Nicht zuletzt deshalb sollen sich in jüngerer Vergangenheit Anwälte auf die Vertretung von Schadensersatzfällen bei unwirksamen Selbstanzeigen spezialisiert haben. Auch wenn 4 Jahre nach dem BGH-Selbstanzeigebeschluss (wistra 2010, 304) und 3 Jahre nach Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BGBl. I 2011, S. 676) noch nicht alle Einzelfragen des „neuen Selbstanzeigerechts“ geklärt sind (vgl. bereits Rolletschke/Roth StRR 2011, 171), wird nachfolgend der Versuch unternommen, die betreffenden „Klippen“ aufzuzeigen, um diese erfolgreich „umschiffen“ zu können.

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass bei der Lektüre älterer Judikate oder Literatur Vorsicht geboten ist. Der BGH hat im Selbstanzeigebeschluss die bis dahin geltenden Auslegungen auf den Kopf gestellt: § 371 AO ist danach ein Ausnahmetatbestand, d.h., positive Wirksamkeitsvoraussetzungen sind eng, negative weit auszulegen……“

Weiterlesen dann hier bei Die „Klippen“ des neuen Selbstanzeigerechts .

Lesetipp: Wer sucht Munition im Kampf um die Verwertbarkeit der Messdaten?

entnommen wikimedia.org Urheber DBZ2313

entnommen wikimedia.org
Urheber DBZ2313

Zu den Beiträgen über PoliscanSpeed der letzten Tage (vgl. u.a. Noch einmal PoliscanSpeed: Standardisiert, oder: Das Dogma von der Unfehlbarkeit der PTB und PoliscanSpeed und keine Ende: Auswertesoftware 3.45.1und Gerätesoftware 3.2.4 – es bleiben Fragen) passt ganz gut ein Hinweis/Posting, dessen Erscheinen ich schon lange schuldig bin. Ich hatte nämlich Herrn Grün, dem Geschäftsführer der VUT, Püttlingen, einen Hinweis auf die Ergebnisse des 1. Verkehrskongresses der VUT versprochen.

Diesen hat die VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG am 06.06.2014 in Saarbrücken veranstaltet. Erstmalig haben sich Polizei, Juristen und Sachverständige in einem gemeinsamen Forum über das hochbrisante Thema der Datensicherheit bezogen auf die Verkehrsüberwachung ausgetauscht. Die Ergebnisse des Kongresses hat die VUT – mit ihrem Geschäftsführeren gebe ich Burhoff/Grün (Hrsg.), Messungen im Straßenverkehr, 3. Aufl., 2013, heraus –  allgemein zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt.  Man findet dort folgende Kongressbeiträge:

1. Grusswort – Frau Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (1,4 MB)

2. Vortrag – Ralf Geisert – Leiter der saarläendischen Verkehrspolizei (13,0 MB)

Digitale Dateien in Owi-Verfahren – sichere Erhebung von Messdaten und sichere Verwaltung von digitalen Daten in der polizeilichen Sachbearbeitung

3. Vortrag – Dominik Bach – Vorstand e.Consult (821,2 kB)

Der sichere Datenübertragungsweg im Internet zwischen Anwälten und weiteren Verfahrensbeteiligten.

4. Vortrag – Tim Geissler – Rechtsanwalt – Fachanwalt fuer Strafrecht (840,7 kB)

Die digitale Messdatei im Bußgeldverfahren als Chance einer erfolgreichen Verteidigung!

5. Vortrag – Prof. Dr. Michael Backes (891,8 kB)

Datensicherheit – Die Fälschungssicherheit der digitalen Messdaten!

6. Vortrag – Hans-Peter Gruen – OeBV – Geschäftsführer VUT (3,4 MB)

Digitale Messtechnik im standardisierten Messverfahren – ist der Begriff  des standardisierten Messverfahrens noch zeitgemäß?     Diskussion am Beispiel ES 3.0 und Vitronic

7. Vortrag – Dipl. Ing.(FH) Juergen Vogt – Sachverständiger (907,5 kB)

Das belastbare Beweismittel – welche Anforderungen sind an die Zertifizierung/Zulassung von Messgeräten in der  Verkehrsüberwachung als Voraussetzung für einen zuverlässigen und beständigen Messbetrieb zu stellen?

8. Zusammenfassung VKR 2014 (1,1 MB)

So, Bringschuld erfüllt. Das war dann aber kein Lese-, sondern eher ein Download-Tipp.

Nachtrag: Tja, und wenn es schnell gehen muss, wird aus den „Messdaten“ dann „Meedaten“ – sorry 🙂 .

Lesetipp: Beiträge zur „Punktereform“ aus dem VRR: Ein wenig Taktik?

VRRIch habe länger keinen Lesetipp mehr gemacht. Jetzt bietet sich aber ein Hinweis an auf die Beiträge aus dem VRR zur Punktereform, beide von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht Ralph Gübner, Kiel. Also ein „Doppeltipp“, so richtig was fürs Wochenende. Teil 2 ist sicherlich interessant, wenn man noch das ein oder andere „bewegen“ will.

Es ist da: Burhoff/Grün – Messungen im Straßenverkehr 3. Aufl.

Burhoff/ Grün, Messungen im Straßenverkehr

Burhoff/ Grün, Messungen im Straßenverkehr

In der vergangenen Woche ist die 3. Auflage von Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, erschienen und jetzt ist es da bzw. wird ausgeliefert. Diejenigen, die vorbestellt hatten, müssten es eigentlich schon auf dem Tisch haben. Wir schon in den Vorauflagen: Der technische Teil von Hans-Peter Grün und seinen Mitarbeitern aus der VUT, von mir die rechtlichen Anmerkungen und das Rechtsprechungslexikon. Wir haben das Werk gegenüber den Voraufalgen erweitert um die mit § 24a Abs. 1StVG zusammenhängenden Fragen und um den gewerblichen Güter- und Personenverkehr.

Zum Bestellung-Link geht es hier. So, das war jetzt mal richtig Werbung.

Die Änderungen durch das StORMG – Stärkung des Opferschutzes – Lesetipp

© eccolo – Fotolia.de

Gestern ist das Gesetz zur Stärkung der Rechts von Opfern im Strafverfahren (StORMG) vom 14. 03. 2013 in Kraft getreten (vgl. BGBl. I, S. 1805). Es geht u.a. zurück auf die Empfehlungen des sog. „Runden Tisches“, der nach der Aufdeckung/dem Bekanntwerden von Missbrauchsfällen in den Jahren 2010 und 2011 vom BMJ eingerichtet worden ist. Das Gesetz bringt Änderungen im Strafverfahren aber auch im BGB. Auf die will ich hier kurz eben hinweisen (wegen weiterer Einzelheiten siehe den online gestellten Beitrag des Kollegen Deutscher aus StRR 2013, 324 ff.).

Die Änderungen/Neuerungen kann man wie folgt zusammenfassen/gliedern:

I. Ruhen der strafrechtlichen Verjährung (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist
II. Strafverfahrensrechtliche Änderungen
1. Ermittlungsverfahren
a) Ausweitung der Video-Vernehmung im Ermittlungsverfahren (§ 58a StPO)
b) Pflichtverteidiger (§§ 140 Abs. 1 Nr. 9, 140 Abs. 2 StPO)
c) Nebenklage (§ 397a StPO)
d) Gerichtliche Zuständigkeiten
aa) Erstinstanzliche Zuständigkeit (§ 24 GVG)
bb) Jugendschutzsachen (§ 26 GVG)
e) Jugendstaatsanwalt (§ 36 JGG)
2. Hauptverhandlung
a) Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 171b GVG)
b) Vernehmung des Zeugen zur Sache (§ 69 StPO)
c) Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung in der Hauptverhandlung (§ 255a StPO)
d) Anhörung eines Sachverständigen (§ 246a Abs. 2 StPO)
e) Urteilsverkündung (§ 268 StPO)
3. Strafvollstreckung/Mitteilungspflichten (§ 406d StPO)

Der ein oder andere wird sicherlich anmerken: Schon wieder Opferschutz, aber das ist eine Entwicklung, die seit einigen Jahren im Strafverfahrensrecht festzustellen ist: Das Opfer rückt immer mehr in den Focus, der Angeklagte immer mehr an den Rand des Verfahrens. Das wird man nicht mehr aufhalten können.