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Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 6. Aufl., oder: Soeben eingetroffen …….

Und da ist es dann. Pünktlich wie angekündigt – gerade eingetroffen. Das erste Exemplar von

Burhoff/Grün (Hrsg.),
Messungen im Straßenverkehr,
6. Aufl. 2023

Es ist immer wieder „bewegend“ 🙂 , das erste Exemplar einer Neuauflage auspacken zu können/dürfen. Steckt ja auch immer eine besondere Mühe/arbeit drin, bis so ein Werk dann endlich gedruckt vorliegt. Obwohl ich dieses Mal weniger Arbeit hatte. Das Schwergewicht lag ja bei den Mitstreitern der VUT aus Saarbrücken. Von denen gibt es übrigens zu der Neuauflage auch noch ein E-Book zu ganz neuen Entwicklungen, die sich nach Redaktionsschluss ergeben haben. Das kann man dann downloaden. Also Dank an die VUT und natürlich an die Produktmanagerin aus dem Verlag – früher sagt man „Lektorin“ 🙂 – Frau Göhring, die auch dieses Werk wieder betreut hat.

Und natürlich gibt es einen Link <<Werbemodus an>>, wo man das Buch bestellen kann. Nämlich hier auf der Bestellseite meiner HP. Preis übrigens 114 EUR – weniger ging wegen der erheblich gestiegenen Kosten nicht. <<Werbemodus aus>>. Und bevor Nachfragen kommen: Ja, die „Buchseite“ auf der HP ist nocht nicht aktualisiert.

So, und nun allen, die mit dem Buch demnächst arbeiten wollen/werden/müssen: Viel Erfolg und Spaß

Endlich, sie ist da: Die 4. Auflage von „Messungen im Straßenverkehr“

messungen-4-auflagePünktlich ist – wie angekündigt – dann heute aus der Druckerei die 4. Auflage von Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr“ ausgeliefert worden. Damit hat man jetzt wieder ein top-aktuelles Werk betreffend die in der Praxis wichtigsten Messungen von/bei

  • Geschwindigkeiten
  • Rotlichtverstößen
  • Abständen
  • Trunkenheitsfahrten.

Diejenigen, die das Werk vorbestellt hatten, können damit rechnen, dass das Buch in den nächsten Tagen kommt. Alle anderen sollten schnell noch bestellen. Nicht, dass das Buch schon bald ausverkauft ist 🙂 . <Werbemodus> aus.

Ach so: Bestellen kann man hier.

Es ist da: Burhoff/Grün – Messungen im Straßenverkehr 3. Aufl.

Burhoff/ Grün, Messungen im Straßenverkehr

Burhoff/ Grün, Messungen im Straßenverkehr

In der vergangenen Woche ist die 3. Auflage von Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, erschienen und jetzt ist es da bzw. wird ausgeliefert. Diejenigen, die vorbestellt hatten, müssten es eigentlich schon auf dem Tisch haben. Wir schon in den Vorauflagen: Der technische Teil von Hans-Peter Grün und seinen Mitarbeitern aus der VUT, von mir die rechtlichen Anmerkungen und das Rechtsprechungslexikon. Wir haben das Werk gegenüber den Voraufalgen erweitert um die mit § 24a Abs. 1StVG zusammenhängenden Fragen und um den gewerblichen Güter- und Personenverkehr.

Zum Bestellung-Link geht es hier. So, das war jetzt mal richtig Werbung.

Flammender Appell – warum so viel Aufhebens im OWi-Verfahren um die Messungen – ein Tatrichter sagt, warum

Ich hatte gestern zu der Frage: „Geschwindigkeitsmessung – mündliche Zulassung eines Messgerätes – geht das?“ gebloggt. Das hatte einen Kommentar gebracht, in dem der Kommentator – wie er selbst einräumt ein wenig polemisch – fragte, warum eigentlich bei VerkehrsOWis

solch ein Aufhebens um Betriebsanleitungen, Schulungsnachweise, Eichscheine, Betriebszulassungen, Vollmachtsspielereien o.ä. gemacht. Wenn ein Bausachverständiger in einem Zivilprozess mit einem Ultraschallgerät Putz- oder Wanddicken misst, käme kaum jemand auf die Idee, Eichscheine, Schulungsnachweise und Betriebsanleitungen zu verlangen.

Das hat gerade einen Kommentar der Kollegin vom AG Meißen – G. Kutscher – gebracht, den ich als flammenden Appell einer Tatrichterin für das „Aufhebens“ hier dann gern als eigenen Beitrag bringe. Die Kollegin schreibt ihrem Vorkommentar als Antwort:

….weil massenhaft gemessen wird, oft und gern an Stellen, bei denen die Beschränkungen schlicht nicht nachvollziehbar und manchmal auch noch schwer erkennbar aufgestellt sind.
….weil in unserer heutigen Zeit Mobilität lebensnotwendig ist, an der Fahrerlaubnis der Job, die Familie hängt
…..weil es so verdammt viele fehlerhafte Messungen gibt
…..weil mir bis heute nur 1 (in Worten: ein) einziger Polizist den Visiertest bei der LTi 20.20 richtig beschreiben und durchführen (!) konnte, so dass ich mit offenen Mund und großen Augen ihm staunend und ergriffen zusah und -hörte
….weil mir Messbeamte bei der LTi-Messung erzählt haben, ein Einzelfahrzeug sei es, wenn keins “na so etwa” (und er zeigte mit den Händen einen halben Meter, ernsthaft!) dahinter fährt
…..weil ich mir x-mal anhören musste, dass man Überholer dann misst, wenn sie wieder eingeschert sind
….weil immer und immer wieder die Radargeräte nicht fahrbahnparallel aufgestellt werden
…..weil es immer wieder zu fehlerhaften Messwertzuordnungen kommt
…..weil vom Autofahrer stets und immer normgerechtes Verhalten verlangt wird (und man schon ein “Überidealfahrer” sein muss, um nie was falsch zu machen) und es dann nur recht und billig ist, wenn sich dann bitteschön auch der Staat an seine eigenen Regeln hält.“

Kein weiterer Kommentar…