Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Tä, tä, tä, sie ist da, die 2. Auflage vom „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“

HB_RechtsmittelDen „Wochenauftakt“ macht in dieser Woche ein Werbeposting. Ja, so ist es, Und wer es nicht mag, muss nicht (weiter) lesen. Aber ich meine, das darf sein bzw. es muss sogar sein 🙂 . Denn seit der vergangenen Woche ist nun das „Burhoff-Handbücher-Quartett“ komplett. Nach dem „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren„, immerhin 7. Auflage, dem „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“, immerhin 8. Auflage, der Neuerscheinung 2016, dem „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ ist in der vergangenen Woche dann noch die 2. Auflage von „Burhoff/Kotz [Hrsg.], Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“ erschienen. Damit gibt es dann jetzt auch 1.894 Seiten aktuelles Wissen zu strafrechtlichen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen. Und alle Handbücher im selben „outfit“. Macht sich gut im Bücherregal. 🙂 P.S.: Alle obigen Links mit Leseproben – für denjenigen, der die Bücher noch nicht kennt. 🙂 .

An dieser Stelle dem Verlag und allen Mitarbeitern ein herzliches Danke-schön für den zeitgenauen Einlauf des Buches. Punktgenau wie angekündigt im Juni – anders war es beim ZAP-Verlag ja auch nicht zu erwarten.

Und, natürlich gibt es auch „weiterführende“ Links zu Bestellmöglichkeiten: :-).

Und dann noch: Mal sehen, vielleicht gibt es ja demnächst eine Sonderedition: Alle vier Bände in einem Paket – man weiß ja nie….

Jurablogs geht…., oder: Sag beim Abschied leise Servus/danke….

entnommen wikimedia.org Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

entnommen wikimedia.org
Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

Von Peter Alexander gibt/gab es den Song:„Sag beim Abschied leise Servus“. Tja und das müssen wir nun wohl sagen. Denn morgen geht JuraBlogs nach 12 Jahren offline, wie uns Matthias Klappenbach in seinem Blog vor ein paar Tagen mitgeteilt hat. Traurig, aber leider wahr, Und sehr, sehr schade.

Denn: JuraBlogs ich – und ich denke nicht nur ich – werde dich vermissen. Du warst eine wunderbare Plattform, um sich schnell und ohne große Schwierigkeiten darüber zu informieren, was in der juristischen Welt so alles passiert (ist), welche neuen interessanten Entscheidungen es gibt – die man ggf. selbst noch nicht entdeckt hatte -, und auch, um selbst zu bloggen bzw. seine Blogbeiträge über das eigene Blog hinaus zu verteilen. Für mich war JuraBlogs morgens häufig die erste Adresse im Netz, um eben mal schnell zu schauen, was es so Neues gibt. Und ich räume ein: Auch das Ranking fand ich „interessant“, war es doch ein guter Gradmesser, ob die Beiträge, die man selber gepostet hatte, beim Leser/Kunden angekommen waren/sind. Und manchmal war ich überrascht, wenn ein Beitrag, bei dem man nicht damit gerechnet hatte, viele „Klicks“ bekam und ein anderer, den man selbst unheimlich toll gefunden hatte, irgendwo vor sich hin dümpelte.

Das gibt es nun alles nicht mehr. Wie gesagt: Sehr, sehr schade. Aber ich kann die Entscheidung von Matthias verstehen. Wenn man schon viel Zeit in ein solches Projekt inverstiert, dann sollte/muss es sich auch wirtschaftlich lohnen. Mit der Einführung des Bezahlmodells – ich erinnere nur an Hin und Her um dieses Modell – ist das zumindest wohl insoweit gelungen, als das Projekt JuraBlogs „kostennuetral“ läuft, aber: Mit dem Bezahlmodell sind natürlich die Erwartungen der Kunden pp. an den Service gestiegen – ich kann mir vorstellen wie 🙂 . Und dann muss man sich wirklich fragen, ob es sich lohnt, weiter zu machen.

Alles in allem bleibt dann nur noch zu sagen: Danke Matthias für die vielen Mühen und die Zeit, die du zu unser aller Nutzen in das Projekt gesteckt hat. Und du warst auch immer bereit, Fragen hinter den Kulissen zu beantworten. Ich wünsche dir bei anderen Projekten usw. viel Erfolg. Genieße die „JuraBlogs freie Zeit“ und, um den Eingang aufzugreifen:

Sag‘ beim Abschied leise ‚Servus‘, nicht ‚Lebwohl‘ und nicht ‚Adieu‘, diese Worte tun nur weh. Doch das kleine, Wörter’l ‚Servus‘, ist ein lieber letzter Gruss, wenn man Abschied nehmen muss.

Es gibt Jahraus Jahrein, ein neuen Wein und neue Liebelein. Sag‘ beim Abschied leise ‚Servus‘, und gibt’s auch ein Wiedersehen, einmal war es doch schön.“
P.S.: Nun, vielleicht gibt es ja ein Wiedersehen, Interessenten für eine „friedliche Übernahme“ hatten sich ja gemeldet. Und, wenn das nicht klappt, dann muss man sich ab 01.06.2016 eben selbst darum kümmern, dass man „Up-to-date“ bleibt. Ich habe meine Vorbereitungen getroffen.

Und für denjenigen, der bisher über Jurablogs von neuen Postings beim „BOB“ erfahren hatte, hier die Möglichkeiten, wie man sich nun ggf. anders informieren kann:

Das sollte reichen, oder: Ich denke/hoffe, man sieht sich 🙂 .

Und für Jurablogs nochmals: Danke und Servus!!!!!!!!!!!

P.S. Na ja, zunächst mal alles nicht so schlimm:Totgesagte leben länger, oder: JuraBlogs macht (vorerst) weiter

In eigener Sache: Manchmal reicht es mir… ich kann aktuell einen drauf setzen….

HomepageIch hatte ja gerade gepostet zu In eigener Sache: Manchmal reicht es mir…. Und „passend“ zu dem Posting hatte ich dann heute Morgen eine Mail in meinem Postfach, die ich dann allerding nicht so ganz passend fand 🙂 .

Und zwar heißt es da:

„…..ich wollte Sie bitten, Ihren Artikel im Internet aus dem Jahr 2003 über das Klageerzwingungsverfahren durch einen aktuellen Artikel zu ersetzen. Ich habe nämlich Ihre Leseprobe zum Klageerzwingungsverfahren (Teil B, Rechtsbehelfe, Rdnrn. 485 ff., S. 910 ff.) gelesen. Soweit ich das nach der Leseprobe beurteilen kann, stellt der Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der Bearbeitung des Themas aus dem Jahr 2003 dar.“

Ich habe mich gefragt: Soll ich lachen, soll ich weinen, bin ich bzw. werde ich mit zunehmendem Alter (zu) „dünnhäutig“? Nun, egal. Ich habe geantwortet, und zwar – das räume ich – genauso anmaßend, wie ich die Mail/Anfrage/Anregung fand, und zwar in etwas wie folgt („in etwa“ deshalb, weil ich das Zitat an einer Stelle geändert habe, um Rückschlüsse auf den Absender auszuschließen 🙂 .

„Sehr geehrter Herr Kollege,

schön, dass Sie meinen, dass „der Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der Bearbeitung des Themas aus dem Jahr 2003 dar“stellt. Allerdings: Ihre Mail und Ihre Aussage empfinde ich leicht anmaßend und habe mich darüber geärgert. Ich weiß nicht, was Sie dazu veranlasst, auf den Inhalt meiner Homepage Einfluss nehmen zu wollen und warum Sie meinen, dass Sie das können..     

Im Übrigen: Bei meiner Homepage handelt es sich nicht um ein (Hand)Buch, das in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Dazu habe ich keine Zeit und ich bin auch nicht bereit, noch mehr finanziellen Aufwand zu betreiben. Eingestellt sind und bleiben von mir gefertigte Zeitschriftenbeiträge. Die sind zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt und geben demgemäß den Rechtszustand zu dem Zeitpunkt wieder. Darauf weise ich auch mehr als deutlich bei den „Veröffentlichungen“ hin. Wer einen der eingestellten Beiträge nutzt, weiß also, dass es ein Beitrag aus dem betreffenden Jahr ist. Er weiß dann auch bzw. sollte wissen, dass ein Beitrag aus dem Jahr 2003 nicht die Rechtsprechung und/oder Literatur wiedergeben kann, die es 2016, also 13 Jahre später, gibt.

Und: Nach der vor einigen Monaten geführten längeren Diskussion um [……] das Klageerzwingungsverfahren erlaube ich mir dann doch die Frage/Hinweis: Es gibt im juristischen Leben Gott sei Dank auch noch andere Dinge/Probleme als das „Klageerzwingungsverfahren.“ Mich interessiert das nur am Rande. Ich bitte daher, von weiteren Mails zu der Problematik Abstand zu nehmen.“

Mein Bedarf an solchen Dingen ist damit für diese Woche schon am Montag mehr als gedeckt. Und jetzt will ich wirklich arbeiten 🙂 .

In eigener Sache: Manchmal reicht es mir…

HomepageDen Wochenauftakt macht in dieser Woche ein Posting in eigener Sache, denn: Ja, manchmal reicht es mir (wirklich), was so von Kollegen an mich herangetragen wird. Aber vielleicht bin ich ja auch nur zu dünnhäutig. Jedenfalls fand ich ein Telefonat aus der vergangenen Woche nun nicht gerade „prickelnd“. Also:

Mich erreicht der Anruf eines Kollegen. Der erklärt mir, dass er in einer Beratungshilfesache einen kleinen Gebührenstreit mit dem dafür zuständigen AG habe. Dies habe die Gewährung der von ihm geltend gemachten Gebühren abgelehnt. Nun habe er aber auf meiner Homepage eine Entscheidung des AG Mannheim zu der Problematik gefunden. Und er glaube, dass das AG, wenn er mit der Entscheidung komme, ihm die beantragte Gebühr gewähren werde.

Ich Blödmann denke: Oh schön, endlich mal einer, der sich für den Rechtsprechungsservice und die vielen dort eingestellten Entscheidungen zum RVG bedanken will. Aber: Nein, will er gar nicht, denn es geht dann wie folgt weiter: Er habe ja nun die Entscheidung des AG Mannheim auf meiner Homepage gefunden, die Entscheidung stehe aber nicht bei juris. Und er meine, das AG würde dem AG Mannheim (noch) eher folgen, wenn er eine Entscheidung von juris präsentiere.

Wer mich kennt, weiß, dass ich so schnell ja nun nicht sprachlos bin. Aber das hat mir dann doch die Sprache verschlagen. Nachdem ich mich gesammelt hatte, habe ich dann ganz vorsichtig gefragt, was ich denn nun nach seiner Meinung tun solle? Vielleicht bei juris anrufen und bitten, dass man die Entscheidung von meiner Homepage dorthin übernimmt oder gar beim AG Mannheim anrufen und dort bitten, dass man die Entscheidung doch bitte zur Veröffentlichung bei juris einreiche.

Dann war Kollege ob dieser „Hilfsangebote“ sprachlos. Damit hat er dann wohl nicht gerechnet. Er meint dann aber noch, ja nun, schließlich sei die Entscheidung und die Sammlung auf meiner Homepage nicht „amtlich“.

Und da ist mir dann „der Draht aus der Mütze gesprungen“. Ich habe „nachgelegt“ und ihn gefragt, was er sich eigentlich vorstelle? Ob ich die Entscheidungen, die auf meiner Homepage einstelle, selbst schreiben würde? Das könne doch nicht sei Ernst sein. „Juris“ sei im Übrigen auch keine „amtliche Sammlung“. Ich erhielte die Entscheidungen auf der Homepage zum großen Teil von den Kollegen, die sie erstritten hätten. Und meine Sammlung sei insofern „amtlich“, dass ich ihm eine ganze Reihe OLG-Entscheidungen nennen könne, in denen die OLG bei mir veröffentlichte Entscheidungen zitieren, zum Teil auch dann, wenn die Entscheidungen an anderer Stelle veröffentlicht seien. Seine Anfrage führe bei mir allmählich zu der Reaktion: Jetzt reicht es aber und ich mache nicht mehr weiter.

Das Gespräch hat dann nicht mehr lange gedauert. Der Kollege meinte noch, wir könnten wohl nicht zusammen kommen. Ich habe ihm beigepflichtet und wir haben den Anruf beendet.

Fazit: Nun, keine Sorge, ich mache weiter. Aber solche Anrufe lassen mich schon zweifeln, ob es überhaupt Sinn macht. Die RVG-Entscheidungen – und auch die anderen Rubriken -, die kostenlos genutzt werden können – bei Juris, Beck und Jurion u.a. kostet so etwas monatlich – werden mit einer Selbstverständlichkeit hingenommen, die ihresgleichen sucht. Darüber hinaus hat sich ein munterer „Anfragedienst“ entwickelt, gegen den ich im Grunde nichts einzuwenden habe, weil er für mich ein „Praxistest“ für meine Bücher ist. Aber, was zu viel ist, ist zu viel. Und dazu gehören solche Anrufe eben so wie die Geschichten mit der „aufdringlichen Werbung“ und der schlechten Lesbarkeit (Bin ich verantwortlich, wenn die Justiz nicht in der Lage ist, ihre Mitarbeiter technisch vernünftig auszustatten?)

Das brauche ich nicht. Und wie gesagt: Manchmal reicht es mir….

So, und nun wird weiter gearbeitet…. 🙂

Geiz ist geil – aber ich mache nicht alles mit….

1280px-BauerndemoWir wissen alle bzw. hören immer wieder: „Geiz ist geil“ bzw.: In den Zeiten des Internets wird an vielen Stellen versucht, kostenlos an Informationen/Leistungen zu kommen. Das ist ja auch grundsätzlich ok und ich leiste dem sicherlich auch mit meiner HP und auch den (kostenlosen) Antworten auf (Gebühren)Fragen Vorschub. Nur: Für manche Dinge habe dann auch ich wenig Verständnis und da springt mir dann schon mal der „sprichwörtliche Draht aus der Mütze“. So vor einigen Tagen bei einer Anfrage eines mir unbekannten Nutzers/Besuchers meiner Homepage. Die lautete wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Burhoff,

darf ein RA für Strafrecht eine halbe Grundgebühr (100 Euro) berechnen, obwohl er nur meiner Schilderung des Vorwurfs zugehört hat. Es kam zu keiner Mandatserteilung, weil der RA mir nicht kompetent genug schien, die geforderte Stellungnahme innerhalb der verbleibenden Woche zu schreiben. Kein Mandat – keine Grundgebühr, steht zumindst bei wikipedia.

Freundliche Grüße“

Schön, dass er freundlich grüßt. Ich habe dann weniger freundlich geantwortet:

Sehr geehrter Herr ppp.,

nun lassen wir mal die Frage der Grundgebühr außen vor. Was meinen Sie denn, wovon der Rechtanwalt lebt bzw. sein Büro unterhält? Von kostenlosen Auskünften? Die 100 € dürften, wenn nicht über die Nr. 4100 VV RVG, dann aber über § 34 RVG zu Recht angesetzt sein.

Wohin darf ich meine Rechnung schicken?“

Ich habe dann nichts mehr gehört. Sitze also jetzt auf meiner Rechnung 🙂 . Im Übrigen: Es lebe wikipedia, allerdings ist dort bei der Grundgebühr auch der Hinweis auf den § 34 RVG – Beratungsgebühr  enthalten.