Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Bei mir kommentiert Justin Bieber :-)

entnommen openclipart.org

entnommen openclipart.org

Zum Wochenauftakt dann aus dem „Kessel Buntes“ 🙂 :

Wenn man sich mit Bloggern unterhält, kommt man schnell zu dem Thema „Kommentatoren“. Vor allem natürlich wegen der Inhalte von Kommentaren, wobei „Troll-Kommentare“eine große Rolle spielen (im Moment ist allerdings Ruhe, ich will es jedoch nicht verrufen). Aber die Rede ist dann auch von der Anonymität von Kommentatoren. Ja, ich weiß – und ich brauche dazu keinen Kommentar 🙂 : Das BVerfG sagt, „man darf das“ usw.  Aber muss man auch? Nun, die Frage lasse ich mal an dieser Stelle offen bzw. meine dazu nur: Wenn man eine Meinung hat, kann/sollte man sie auch offen vertreten. Aber das ist dann eine andere Frage.

Die Anonymität beim Blogkommentieren führt dann aber manchmal zum Schmunzeln, und zwar über die Namen, unter denen kommentiert wird. Das sind dann „Ich“, „Leser“, „Eumel“, „Idefix“, „Frik“ – und „Gast“, was besonders interessant ist, wenn zu einem Beitrag verschiedene „Gast“Kommentatoren kommentieren. Natürlich gibt es auch – das will ich nicht vergessen Klarnamen. Und über einen Klarnamen war ich dann doch erstaunt und natürlich auch erstaunt, dass „er“ mein Blog liest (?): Justin Bieber !!!!. Ja, er hat  kommentiert, und zwar meinen Beitrag vom vergangenen Montag: „5.000.000 Besucher – die Marke ist auf Burhoff-Online „geknackt“….„.

Kommentiert worden ist mit:

5 Millionen Seitenabrufe habe ich TÄGLICH.“

Und ich habe es nicht lassen können – natürlich 🙂 – und habe geantwortet mit:

„Ja, und? Das interessiert mich wenig. Ich mag die Musik von Justin Bieber – wer ist das? – eh nicht.“

Aber dennoch vielen Dank, lieber Justin Bieber für den Kommentar. Es war übrigens einer von – wenn WordPress richtig gezählt hat – inzwischen 12.601.

Haben fertig: „Blitzerbibel“ im Druck – Vorbestellungen hier….

messungen_im_strassenverkehrHeute dann zum Auftakt ein wenig Werbung, also:

<Werbemodus an>
Heute geht nämlich die 4. Auflage von „Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr„, in Druck. Wir haben fertig – ist ganz problemlos gelaufen – und liegen voll im Plan. Das bedeutet: Das Werk ist dann wie angekündigt im Oktober lieferbar. Wer jetzt noch nicht vorbestellt hat, kann das hier noch tun. Er muss sich dann um nichts mehr kümmern. Das Buch kommt dann nach dem Erscheinen automatisch. Was will man mehr.

<Werbemodus> aus 🙂 . War doch gar nicht so schlimm mit der Werbung, oder?

5.000.000 Besucher – die Marke ist auf Burhoff-Online „geknackt“…..

HomepageGerade ist er umgesprungen, der Besucherzähler auf meiner Homepage Burhoff-Online. Die (magische) Grenze ist geknackt: Ich hatte den 5.000.000-sten Besucher. Im Grunde genommen sind es sogar noch mehr, da mein Webmaster während der „Laufzeit“ der Homepage den Besucherzähler wechseln musste und der Stand wieder „Null“ war.

Die Homepage läuft jetzt seit ca. 1997 mit steigenden Besucherzahlen. Auf ihr dürften inzwischen so um die 9.000 Beschlüsse im Volltext zur Verfügung stehen, davon allein rund 1.700 gebührenrechtliche, also RVG-Entscheidungen, und der Rest Beschlüsse des OLG Hamm und der sog. anderen Gerichte. Die Anzahl der eingestellten Volltexte habe ich nicht gezählt. Sie ist aber auch beachtlich und deckt alle Sparten ab, vor allem auch das Gebührenrecht. Die Homepage hat sich zu „einer Adresse“ entwickelt, die man besucht, wenn man sucht. Dazu dann auch noch das RVG-Forum, das derzeit aber ein wenig vor sich hin schlummert.

Und das Schöne: Das alles ist kostenlos. Und wird es wohl auch bleiben. Der Aufwand für ein „Bezahlmodell“ ist mir viel zu groß.

Das Knacken der 5.000.000-Besucher-Grenze ist dann der Moment, um kurz inne zu halten und Dank zu sagen. Ganz besonders natürlich an meinen Webmaster Daniel Springwald, der die Homepage von Anfang an betreut hat und geduldig alle Ideen, die ich hatte, umgesetzt hat und hoffentlich umsetzen wird. Dank natürlcih auch an alle – inzwischen über 5.000.000 Besucher. Die zahlreichen Besuche sind Ansporn, die nächste Grenze7Marke ins Visier zu nehmen. Einigen wir uns auf 6.000.000? Machen also kleine Schritte. Packen wir es an. Auf gehts.

ESO ES 3.0 – ist der Kampf um die Entschlüsselung der Rohmessdaten erledigt?

entnommen wikimedia.org Urheber Jepessen

entnommen wikimedia.org
Urheber Jepessen

Wer „mein“ OWi-Handbuch und/oder die „Blitzerbibel“ 🙂  „Messungen im Straßenverkehr“ kennt, weiß, dass in beiden Werken die Mitarbeiter der VUT aus Püttlingen unter Führung von H.P. Grün den technischen Teil übernommen haben. Da gilt „Schuster bleib bei deinen Leisten“. Ich arbeite also mit der VUT zusammen und bin daher an ellem interessiert, was von dort kommt. Die VUT hat nun in der vergangenen Woche einen Newsletter versendet, der überschrieben war mit:  „VUT – ES3.0 – Wenn die sachverständige Praxis die Rechtsprechung überholt – Aktuelles“. Und dessen Inhalt bringe ich dann heute hier auch – natürlich mit Erlaubnis der VUT. Da heißt es:

„ES3.0 – Wenn die sachverständige Praxis die Rechtsprechung überholt

Vermehrt erhalten wir Hinweise von Rechtsanwälten, dass sie bei Verfahren mit ES3.0-Messungen die Rohmessdaten nicht bekommen oder dass die Gerichte ihnen eine Entschlüsselung der Rohmessdaten verweigern.

Der Kampf um eine Entschlüsselung der Rohmessdaten ist aber auch gar nicht mehr notwendig. Nachdem die Firma eso mit der esoDIGITALES II viewer Software (Version 22.2.9.40) die Möglichkeit geschaffen hat, die Rohmessdaten offline aus der Falldatei zu extrahieren und auszuwerten, ist es der VUT Informatik in einem Verfahren am AG Homburg (Az.: 11 OWi 62 Js 1529/15 (162/15)) gelungen im Auftrag des AG in einem informationstechnischen Gutachten festzustellen, dass die ausgelesenen Rohmessdaten unverändert den in der Falldatei enthaltenen entsprechen.

Die Rohmessdaten werden von der Auswertesoftware also unverändert ausgegeben.

In unserer neuen Version der Allgemeinen Stellungnahme zu Messungen mit dem ES3.0 (Stand: 16.06.2016) teilen wir die neuen Ergebnisse zur Auswertbarkeit der Rohmessdaten ohne den externen Beitrag der Herstellerfirma eso über deren Internetportal mit.

Dadurch ist die aktuelle Rechtsprechung zum Thema der Herausgabe der Rohmessdaten überholt, weil es nun technisch möglich ist, die Rohmessdaten unabhängig und neutral einer selbstständigen Bewertung zu unterziehen.

Im Rahmen von statistischen Erhebungen, insbesondere auch durch Auswertung ganzer Messreihen wird die VUT also in Zukunft feststellen und wissenschaftlich belegen können, wie messgenau der ES3.0 arbeitet. Der VUT ist es jetzt möglich, die Messdateien des ES 3.0 unabhängig und selbstständig auszuwerten. Die ESO Auswertesoftware stellt lediglich eine Plausibilitätsprüfung dar und ist in kritischen Fällen nicht geeignet Abweichungen festzustellen. Die einzige neutrale und wissenschaftlich korrekte Möglichkeit die Werte sicher und unabhängig zu prüfen, besteht über die Auswertung der Rohmessdaten mit Hilfe der Kreuzkorrelationen. Schon jetzt konnten in statistischen Mehrfachauswertungen Abweichungen von 1-2 km/h festgestellt werden.

Auch für die künftige Rechtsprechung kann sich hieraus die Frage ergeben, ob es sich beim ES3.0 überhaupt noch um ein standardisiertes Messverfahren handelt.“

Na, das ist/wäre doch was. Und die ersten OLG-Entscheidungen zur Herausgabe der Messreihen liegen ja bereits vor – dazu dann auch einiges an amtsgerichtlicher Rechtsprechung. Es bleibt also auch hier spannend.

Und nun: „Werbemodus ein“:

Dieses Posting gibt mir dann die Gelegenheit für die 4. Auflage von „Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr“ die Werbetrommel zu rühren. Das Buch kommt im Oktober. Vorbestellungen sind – wie immer – möglich. Hier geht es zum Bestellformular. Einfach ankreuzen und vorbestellen – und das Buch kommt dann im Okrober automatisch.

„Werbemodus aus“.

Burhoff bei Beck-online

© Daniel Ernst - Fotolia.com

© Daniel Ernst – Fotolia.com

Den Wochenauftakt mache ich dann mit ein wenig Werbung – wer es nicht mag/braucht, der kann ja einfach weiterklicken. Die anderen können dann weiterlesen und:

Nein, ich habe nicht (schon wieder) den Verlag gewechselt. Ist ja auch gar nicht nötig, da ich mich beim ZAP-Verlag ja wohl fühle, warum also wechseln. Aber es gibt dann doch etwas Neues, über das ich berichten bzw. auf das ich hinweisen möchte. Nämlich:

Seit dem vergangenen Freitag ist bei Beck-Online ein neues Beck-Modul „Strafrecht ZAP Verlag“ frei geschaltet worden. Da steht einiges aus dem strafrechtlichen Programm des ZAP Verlages jetzt „online zur Verfügung – übersichtlich aufbereitet“, und zwar neben meinen Werken:

  • Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen
  • Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren
  • Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung
  • Burhoff / Kotz (Hrsg. ), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge
  • Burhoff / Kotz (Hrsg. ), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

dann noch

  • Böttger, Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis
  • Geipel, Handbuch der Beweiswürdigung
  • Sommer, Korruptionsstrafrecht
  • Minoggio, Unternehmensverteidigung

und dann auch noch der StRR – StrafRechtsReport

Das Ganze für bis zu drei Nutzer für 39 EUR/Monat. Wer sich informieren will, kann das hier bei Strafrecht ZAP Verlag.Dort kann man sich auch kostenlos für einen vierwöchigen Test anmelden. Vielleicht ist das ja mal was für all die, die in der letzten Zeit bedauert haben, dass es einen guten Online-Zugang zu meinen Werken nicht (mehr) gibt.

Wer reingeschaut hat, wird mir beipflichten: Sieht gut aus.