Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Sale/Preiskracher/Sonderverkauf, oder: Weihnachten steht vor der Tür

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Achtung!!. Dies ist ein reines Werbeposting. Das muss aber auch mal sein. Ich bitte um Nachsicht. also <<Werbemodus an>>

Hintergrund für diese Nachricht: Der ZAP-Verlag hat ab Anfang Oktober einen neuen Webauftritt. Die Eröffnung des neuen Online-Shops begleitet eine Vermarktungsaktionen betreffend sog. Mängelexemplare. Dabei handelt es sich um z.B. verschmutzte und beschädigte Exemplare aus Rücksendungen usw. Die Exemplare haben den vollständigen Inhalt, sie sind nur äußerlich ein wenig angegriffen. Und daher werden sie verbilligt/günstiger abgegeben.

Und auf diesen Sonderverkauf weise ich hin. Günstiger sind derzeit folgende Werke:

  • „Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., 2018“, der „Klassiker“ im OWi-Verfahren.

Preis regulär: 129,00 EUR, als Mängelexemplar nur 89,90 EUR

  • Verkehrsrechtspaket, bestehend aus „Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 5. Aufl., 2018““ und „Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 4. Aufl. 2017““.

Die beiden Bücher zusammen kosten regulär 199 EUR, Preis als Mängelexemplar: 149,90 EUR.

  • Burhoff/Grün, Messungen im Straßenverkehr, 4. Aufl., der Klassiker zu den Messverfahren.

Preis regulär 99,00 EUR, Preis als Mängelexemplar nur 69,90 EUR

  • Burhoff Paket 2, bestehend aus „Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl.

Preis regulär 189,00 EUR, Preis als Mängelexemplar nur 132,00 EUR

Die beiden Bücher gibt es auch einzeln als Mängelexemplar.

  • RVG-Kommentar „Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017“,

Preis regulär: 129,00 EUR, Preis als Mängelexemplar 89,90 EUR

Bestellen kann man die Werke beim Bestellformular. Ich bitte um Verständnis, dass für die Lieferungen aus den Sonderangeboten kein Rückgaberecht besteht.

Also, dann los 🙂 . Weihnachten steht vor der Tür.

<<Werbemodus aus>>

Auszeit: Mal nicht mit dem Schiff, sondern mit dem Bus durch Indien, oder: Mal was anderes

So, dann mal wieder ein Abmeldeposting. Denn: Ja, ich bin dann jetzt in Urlaub 🙂 , habe ch mir – meine ich, nachdem die beiden Neuauflagen bei mir durch sind – auch verdient. Wenn dieser Beitrag online geht, müsste ich bereits – fast – am Flughafen Frankfurt sein – hoffentlich hat es bzw. wenn die DB geschafft hat. Von dort aus geht es dann heute Abend nach Neu Dehli.

Und von da aus dann morgen mit dem Bus zwei Wochen durch Indiens Norden. Ja, mal keine Kreuzfahrt, sondern Busrundreise. Habe ich noch nie gemacht.

Und wer wissen will, wo ich bin, der bekommt hier – wie immer ._) – den Reiseverlauf. Über/bei Facebook werde ich dann ggf. auch Bilder einstellen und ein wenig (mehr) berichten:

  1. Tag – Frankfurt nach Delhi
  2. Tag – Delhi
  3. Tag – Delhi – Mandawa
  4. Tag – Mandawa – Bikaner – Gajner
  5. Tag – Gajner – Dechu
  6. Tag – Dechu
  7. Tag – Dechu – Jodhpur
  8. Tag – Jodhpur – Ranakpur – Udaipur
  9. Tag – Udaipur
  10. Tag – Udaipur – Deogarh
  11. Tag – Deogarh – Jaipur
  12. Tag – Jaipur
  13. Tag – Jaipur – Chomu
  14. Tag – Chomu – Fatehpur Sikri – Agra
  15. Tag – Agra – Delhi
  16. Tag – Rückflug nach Deutschland.

Wen der genaue Reiseverlauf interessiert, der kann sich hier informieren. Klingt doll: „Reisen wie ein Maharadscha“, schauen wir mal, was daraus wird. Bin sehr gespannt, was auf mich und meine Frau zukommt. Und natürlich auch gespannt auf Indien. Wobei – darüber bin ich mir im Klaren – wir nicht wirklich Indien kennen lernen werden. Aber genügend Eindrücke wird es sicher geben. Also, auf gehts.

Und hier? Nun, hier gilt das, was ich immer in den Abmeldepostings schreibe und was ich jetzt einrücke. Man kann das Rad ja nicht immer neu erfinden:

“Hier geht es – der Technik sei Dank! – an sich ganz normal weiter. Beiträge sind vorbereitet, damit es nicht ggf. langweilig wird. Allerdings ist natürlich die ein oder andere Entscheidung schon etwas älter, da ich die Beiträge ja schließlich über einen längeren Zeitraum vorbereiten musste. 🙂

Und eins habe ich dann auch (wieder) gemacht – selbst auf die Gefahr hin, dass ich wieder gerüffelt werden. Die Kommentarfunktion habe ich ausgestellt. Denn ich kann – und will 🙂 – die Kommentare von unterwegs  nicht im Blick haben. Darauf muss man nun eben bis zum 04.10.2018 verzichten. Ich bräuchte sonst wahrscheinlich auch nach der Rückkehr einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht 🙂 .”

Ich wünsche allen Bloglesern usw. eine gute Zeit und mir /uns wieder eine tolle Reise.

Habe fertig – die Druckmaschinen laufen für “Burhoff, Ermittlungsverfahren, 8. Aufl.”

So, ein Posting außer der Reihe. Das bedeutet in der Regel: Werbung. Daher: <<Werbemodus>> an. Zu berichten gibt es Folgendes:

Wir haben fertig – rechtzeitig vor meinem Urlaub 🙂 . Und zwar: „Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl.“. Habe fertig bedeutet: Die Fahnen befinden sich auf dem Weg in die Druckerei. Und wenn dort alles gallt läuft, müsste das Werk im Otkober lieferbar sein. Ich bin da ein wenig vorsichtig, denn man weiß ja nie, was noch alles passiert.

Jedenfalls ist damit der erste Schritt mal wieder getan, um die Handbücher zu aktualisieren. Das erste Werk ist dann da. Es folgt dann in kurzem Abstand „Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl.“. Und dann sind wir komplett. Es liegen dann mit dem „Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen, Rechtsmittel, 2. Aufl.“ und „Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge“ rund 8.500 Seiten zum Strafverfahrensrecht vor. „Geballtes Wissen“ 🙂

Wie gesagt: Dieses Posting ist ein Werbeposting, das heißt: Es gibt einen Link zur Bestellseite auf meiner HP, wo man (vor)bestellen kann, und zwar:

  • Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl., 2018
  • Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl., 2018
  • Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen, Rechtsmittel, 2. Aufl., 2016
  • Burhoff/Kotz, Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016
  • Burhoff Paket 1: Burhoff, Handbuch Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung,
  • Burhoff Paket 2: Burhoff/Kotz (Hrsg.). Handbuch Rechtsmittel und Nachsorge
  • Komplettpaket Strafverteidiger: Handbuch, Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel und Nachsorge

Mit den Auswahlmöglichkeiten dürfte kein Wunsch offen bleiben. Besonders interessant die Pakete. damit kann man einigen an Euros sparen. Bei dem Komplettpaket sind es satte 177 €. Also, was will man mehr.

Und hier geht es dann – noch einmal – zur Bestellseite.

Die Handbücher Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung kommen dann, wenn die beiden Neuerscheinungen lieferbar sind – das gilt auch für die jeweiligen Pakete. Die Handbücher Rechtsmitte, Nachsorge und das Paket 2 kommen jetzt sofort.

<<Werbemodus aus>>

Komplettpaket für den Strafverteidiger, oder: Geiz ist geil, wenn man 177 EUR sparen kann

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Ich starte heute mal mit einem reinen Werbeposting, das vorab nur als Warnung an diejenigen, die das nicht mögen 🙂 . Also: <<Werbemodus an>>:

Ich habe ja schon mehrfach darauf hingewiesen, dass im kommenden Herbst die Neuauflagen meiner beiden Handbücher zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und zur strafrechtlichen Hauptverhandlung anstehen, und zwar die 8. bzw. die 9. Auflage. Ja, lange ist es her, seit ich 1995 mit der Hauptverhandlung gestartet bin.

Ich denke, groß vorstellen/beschreiben muss ich die Werke nicht mehr. In der „Szene“ sind sie bekannt. Jeder weiß: Es handelt sich um Handbücher in „ABC-Form“, also alles, was man zu einer Frage such/wissen will, an einer Stelle, man muss nicht groß blättern und suchen. Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung erschließen sich nicht über Paragrafen, sondern über (Fach)Begriffe. Das ist gut angenommen worden. Die Bücher sind – das kann man m.E. bei der 8. bzw. 9. Auflage sagen – Klassiker.

So weit, so gut. Warum aber jetzt dieses „Werbeposting“? Nun, Anlass dafür ist eine „Neuauflage“, die sich der Verlag zum Erscheinen der beiden Handbücher Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung hat einfallen lassen. Er hat nämlich – in 1. Auflage – ein „Komplettpaket für den Strafverteidiger“ aufgelegt und zu den beiden Neuauflagen die aktuellen laufenden Auflagen von „Burhoff/Kotz (Hrsg.) Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsmittel, 2. Auflage“ und „Burhoff/Kotz (Hrsg.) Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 2016“, gepackt. In der Werbung des Verlages dazu heißt es: „Ein starkes Quartett für alle Verteidiger im Strafrecht“. In der Tat. Man könnte auch sagen: Im Strafverfahren von der „Wiege bis zur Bahre“ mit Handbüchern von Burhoff 🙂 .

Das Auflagen des Quartetts allein ist aber noch nicht der Grund für dieses Posting. M.E. besonders interessant wird das Angebot nämlich durch den Preis. Das Komplettpaket kostet nämlich nur 299,– €. Und – wer rechnen kann, der ist nicht nur klar im Vorteil–, sondern der wird auch feststellen, dass mit mit dem Komplettpaket 177,– € gegenüber dem Einzelbezug spart. Das ist daoch mal was. Rund 8.000 Seiten zum Strafverfahren beziehen und dabei dann 177,– € sparen. Alles Topaktuell, auch die beiden Handbücher zu den Rechtsmitteln und zur Nachsorge. Und, um Fragen vorzubeugen: Insoweit handelt es sich nicht um „Abverkauf“. Neuauflagen stehen hier nicht an.

So, Werbung genug. Geschmack gemacht. Dann nicht lange zögern und (vor)bestellen. Das ist hier beim Bestellformular möglich. 

Die Bücher kommen dann nach Erscheinen der Haupterhandlung – vermutlich Ende Oktober/Anfnag November – automatisch auf den Schreibtisch. Und wer den Kreis dann schließen will, der bestellt gleich unseren RVG-Kommentar „Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017“ mit. Das loht sich mit Sicherheit. Und das Buch „sitzt ja dran“. Kostet 129,– €, die man aus der Ersparnis für das Komplettpaket locker aufbringen kann. Bleiben ja immer noch rund 50,– €  übring.

<<Werbemodus>> aus

Jurablogs ist gegangen…., oder: Sag zum Abschied leise Servus/danke…., oder: Abschied zum Zweiten….

entnommen wikimedia.org
Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

Seit gestern ist es nun „amtlich“, was ich in den letzten Tagen schon befürchtet hatte: JuraBlogs ist abgeschaltet. Allen häufigeren Besuchern/Nutzern von JuraBlogs war sicherlich auch schon seit einigen Tagen aufgefallen, das es das vertraute JuraBlogs an der bekannten Stelle nicht mehr gab. Zunächst war ich von einem (weiteren, dieses Mal großen) Relaunch ausgegangen, das ist es nun aber leider nicht. Matthias Klappenbach teilt nämlich gestern mit: „Wie Ihr unter Umständen mitbekommen habt, gibt es JuraBlogs in der bekannten Form nicht mehr. Viele persönliche und berufliche Änderungen lassen das Weiterbetreiben in der ursprünglichen Form leider nicht mehr zu.

Das hatten wir ja leider schon mal, nämlich Ende Mai 2016. Dazu hatte ich damals auch gepostet/gebloggt, und das Posting hole ich dann heute wieder hervor und zitiere:

Von Peter Alexander gibt/gab es den Song:“Sag beim Abschied leise Servus”. Tja und das müssen wir nun wohl sagen. Denn morgen geht JuraBlogs nach 12 Jahren offline, wie uns Matthias Klappenbach in seinem Blog vor ein paar Tagen mitgeteilt hat. Traurig, aber leider wahr, Und sehr, sehr schade.

Denn: JuraBlogs ich – und ich denke nicht nur ich – werde dich vermissen. Du warst eine wunderbare Plattform, um sich schnell und ohne große Schwierigkeiten darüber zu informieren, was in der juristischen Welt so alles passiert (ist), welche neuen interessanten Entscheidungen es gibt – die man ggf. selbst noch nicht entdeckt hatte -, und auch, um selbst zu bloggen bzw. seine Blogbeiträge über das eigene Blog hinaus zu verteilen. Für mich war JuraBlogs morgens häufig die erste Adresse im Netz, um eben mal schnell zu schauen, was es so Neues gibt. Und ich räume ein: Auch das Ranking fand ich “interessant”, war es doch ein guter Gradmesser, ob die Beiträge, die man selber gepostet hatte, beim Leser/Kunden angekommen waren/sind. Und manchmal war ich überrascht, wenn ein Beitrag, bei dem man nicht damit gerechnet hatte, viele “Klicks” bekam und ein anderer, den man selbst unheimlich toll gefunden hatte, irgendwo vor sich hin dümpelte.

Das gibt es nun alles nicht mehr. Wie gesagt: Sehr, sehr schade. Aber ich kann die Entscheidung von Matthias verstehen. Wenn man schon viel Zeit in ein solches Projekt inverstiert, dann sollte/muss es sich auch wirtschaftlich lohnen. Mit der Einführung des Bezahlmodells – ich erinnere nur an Hin und Her um dieses Modell – ist das zumindest wohl insoweit gelungen, als das Projekt JuraBlogs “kostennuetral” läuft, aber: Mit dem Bezahlmodell sind natürlich die Erwartungen der Kunden pp. an den Service gestiegen – ich kann mir vorstellen wie 🙂 . Und dann muss man sich wirklich fragen, ob es sich lohnt, weiter zu machen.

Alles in allem bleibt dann nur noch zu sagen: Danke Matthias für die vielen Mühen und die Zeit, die du zu unser aller Nutzen in das Projekt gesteckt hat. Und du warst auch immer bereit, Fragen hinter den Kulissen zu beantworten. Ich wünsche dir bei anderen Projekten usw. viel Erfolg. Genieße die “JuraBlogs freie Zeit” und, um den Eingang aufzugreifen:

Sag’ beim Abschied leise ‘Servus’, nicht ‘Lebwohl’ und nicht ‘Adieu’, diese Worte tun nur weh. Doch das kleine, Wörter’l ‘Servus’, ist ein lieber letzter Gruss, wenn man Abschied nehmen muss.

Es gibt Jahraus Jahrein, ein neuen Wein und neue Liebelein. Sag’ beim Abschied leise ‘Servus’, und gibt’s auch ein Wiedersehen, einmal war es doch schön.”

Zunächst wiederhole ich den dank an Matthias Klappenbach. Ich kann mir vrostellen, welche Mühen Jurablogs gemacht hat. Und das bei einem kostenlosen Angebot. Aber – ich weiß es von meiner eigenen Homepage: Desto günstiger ein Angebot ist, desto höher sind die Ansprüche der Nutzer.

Wie geht es nun weiter: Beim letzten Mal war es dann ja doch kein endgültiger Abschied (vgl. hier: Totgesagte leben länger, oder: JuraBlogs macht (vorerst) weiter). Aber das scheint dieses Mal anders zu sein, zumindest auf den ersten Blick. Ein wenig Hoffnung machen allerdings die Eingangssätze im noch geschalteten JuraBlogs Blog :-):

Ich bin mir nicht sicher, was unter dieser Domain in Zukunft passieren sollte. Dieses Blog soll uns die Möglichkeit geben, darüber zu diskutieren. Ich wollte nicht für Wochen einfach nur eine „404-Nicht-Gefunden“-Seite anzeigen lassen ;-).

Falls Ihr eine Idee habt, bitte ich um einen Kommentar.

Und „Übernahmeangebote“ sind ja schon da. Vielleicht bewegt sich ja doch noch was. Ich gehe allerdings vom endgültigen Schluss aus.

Das bedeutet: Man muss sich ab sofort selbst darum kümmern, dass man “Up-to-date” bleibt; darauf hatte ich ja auch schon Ende Mai 2016 hingewiesen. Ich habe meine Vorbereitungen getroffen.

Und für denjenigen, der bisher über Jurablogs von neuen Postings beim “BOB” erfahren hatte, hier dann – noch einmal 🙂 – die Möglichkeiten, wie man sich nun ggf. anders informieren kann:

Das sollte reichen, oder: Ich denke/hoffe, man sieht sich 🙂 .

Und für Mathias Klappenbach und „sein“ Jurablogs nochmals: Danke und Servus!!!!!!!!!!!