Am Freitag hatte ich gefragt nach: Ich habe da mal eine Frage: Rechne ich nach Verbindung nach altem oder neuem Recht ab?
Auf die Frage hatte es bei FB folgende „Antwortenfolge“ gegeben:
-
Antwort 1: Ich denke, für B gibt es nix .
-
Antwort 2 (des Fragestellers“: Aber was ist mit dem verschmolzenen Klumpen aus A und B? Neues oder altes Recht?
-
Detlef Burhoff: Burhoff/Volpert, RVG, §§ 60 f.: Da hilft § 60 RVG nicht. Es gilt das Recht, das für das führende Verfahren gilt.